— 203 —
auf elf reduziert, nämlich Giefselwerder, Lauenförde, Beverungen,
Holzminden, Hameln, Rinteln, Erder, Minden, Stolzenau, Dreye
auch keinen gehofften Vortheil dabey fanden, durch N. . . und Holtmann & Comp,
wieder aus der Comp, gelassen, mit einem ansehnlichen Verlust an Schiff und
Inventarium, so Holtmann & Co. zu Theil wurde. Der vorerwähnte Vertrag,
welcher aber leider nicht von langer Dauer, sondern durch alle mögliche
Intriguen des N. . . & Consorten gestört wurde und daher die Aufmerksamkeit
der Bremer Schiffer nach sich zog, die denn auch bald bemerkten, dafs nun
eine Höllen Maschiene angesetzt, die das gänzliche Verderben der Bremer Schifter
zum Grunde hatte, und hier zum Beweis angeführt ist, wie folgt. Es liefs
nemlich N. . ., dem das Zollwesen anvertrauet, die Hannöv. Schiffer, namentlich
Holtmann & Comp., so auch eine nicht unbedeutende Weinhandlung in Celle
etablirt, Defrautiren, im Jahr 1804 183, 43/2 Oxh. Wein, 15 Oxh. Rum, 1 ‘/j Oxh.
fr. Brandwein, 4 1 /» Oxh., 4 Ohm, 2/2 Anker Essig, im Jahr 1805 durch Steuer
mann Lübbers in Isenberg im Frühjahr 68 Oxh. Wein, 1 Geb. Rum, 1 do do so
für Wein angegeben, nicht allein unverzollet einpassiren, sondern war Mithelfer,
dafs auch diese Quanten nnveracciset in Celle eingeführt worden. 251, 43/2 Oxh.
Wein a/Oxh. 12 o/f Cmz. beträgt die Defraute 3282 Cass.-Mtz., 17 Oxh. Rum
a/Oxh. 32 o/f beträgt die Defr. 544 of Cass.-Mtz., 1 */a Oxh. Brandwein a/32 atf
beträgt 48 «/f Cass.-Mtze., so beträgt der Zoll so defrautirt 386 o/f 21 Mgr. Cm.,
die ganze Defraute betrug 4260 of 21 Mgr, Cm. Wie nun diese entdeckt
worden, so wurde solches den Herrn Holtmann & Consorten im Herbst vor
gelegt mit dem andeuten, dafs wenn man den Bremer Schiffern die ihnen von
rechtswegen zukommenden Rechte nicht angedeihen liefse, man solches Ver
fahren gegen die Bremer Schiffer der Königlichen Regirung ohne weiteres
Zögern anzeigen würde. Hierauf wurde im künftigen Frühjahr eine förmliche
Reihe und Compagniefahrt zwischen Hannov. und Bremischen Schiffern ab
geschlossen, woselbst N. . . in allen den folgenden Handlungen gute Dienste
geleistet NB. betreffend Defrauten. Sobald nun eine förmliche Comp, zwischen
der Geller Comp. Schiffern und den Bremern eingericht, und mit allem Beyfall
der Wohllöblichen Kaufmannschaft betrieben wurde, wodurch einem gewissen
Haupt, so der Zeit am Comptoir der Holtmannschen Comp, als Comptorist
arbeitete, die Correspondenz übertragen wurde, so wurde dahin gearbeitet, dafs
nach und nach zwischen den Bremer Schiffern eine disharmonie sich einstellte,
die den am Ende dazu hinführte, dafs N. . . den Haupt als Sachwalter von
der Holtmannschen Comp, nach Bremen versetzte, wodurch nach und nach der
schöne Verein zerstört und gänzlich aufgelöset wurde, und aus einer Comp.
Fahrt wieder eine Reihe Fahrt gebildet wurde, unter dieser Zeit fand nun
Haupt Gelegenheit, sich mit allen Schiffahrtsangelegenheiten bekannt und
bey der Kaufmannschaft beliebt zu machen, suchte auch alle Vortheile, so durch
Getreide und Engl. Amatur Fahrt nach Celle und Hannover sowie nach Münden
sich ereigneten, der Holtmannschen Comp, in die Hände zu arbeiten, was auch
noch jetzo geschiehet, so dafs die Bremer Schiffer mehrst gänzlich davon aus
geschlossen worden und nur mit grofser Mühe und nach Forschung zu Zeiten
einen Brodsamen davon erhalten. So wird den auch eben so die Sache in Celle
und Hannover betrieben und man bekümmert sich wenig um eine Reihe Fahrt
(die von hier aus doch mit aller Pünktlichkeit in Betreff der Kaufmannsgüter
nach Billigkeit und recht unter beyde Theile vertheilt werden), sondern man