- 240
vertrage mit der wegen Österreich vielumstrittenen Klausel von der
meistbegünstigten Nation, der durch Zutritt der andern Vereinsregierungen
bis 1864/65 perfekt wurde, beginnen dann die Anfänge
der eigentlichen Freihandelsära der siebziger Jahre. Es war die
zweite Zollvereinskrise vor dem deutschen Kriege.
Mit dem Norddeutschen Bunde 1866 trat der Zollverein aus
dem bisherigen Stadium eines lediglich völkerrechtlichen Bandes
selbständiger Staaten heraus.
Die Agitation, die seit längerer Zeit für ein deutsches Zollparlament
eingetreten war, zumal die jährlichen Zollkonferenzen, die
1834 eingerichtet waren, wegen des Grundsatzes der Einstimmigkeit,
als auch noch die Prinzipienfragen dazwischen traten, sehr unfruchtbar
gewesen waren x ), fand ihre Erledigung, indem mit dem Norddeutschen
Bunde als einem Bundesstaate ein Parlament geschaffen werden
konnte, das als Zollparlament durch Hinzutritt süddeutscher Abgeordneter
ergänzt wurde und das Stadium der Kündigung in der
Zeit des lediglich völkerrechtlichen Bandes verlassen wurde. Mecklenburg
trat in Konsequenz seines Beitritts zum Norddeutschen Bunde
in den Zollverein ein, Schleswig-Holstein und Lauenburg als Teile
Preufsens. Den Hansestädten war der Beitritt in den Zollverein
offen gelassen, bis sie selbst ihn wünschen würden. Lübeck trat
bereits 1868 bei. Hamburg und Bremen blieben auch, nachdem
sich die noch unfertigen Verhältnisse Zollverein-Norddeutscher Bund
1871 zum Deutschen Reich gestaltet hatten, bekanntlich bis 1888
draufsen.
Es bedurfte einer ziemlichen Zeit, bis das bremische Handelspublikum
den Segen des Zollvereins schätzen lernte. Man glaubte
zunächst, dafs ein Bundeszollwesen erreichbar sei und hatte vorerst
alle die Turbationen am meisten am eigenen Leibe zu erfahren, die
jede neu geschaffene moderne Zollinie um einen Einzelstaat und um
einen partikulären Zollbund mit sich brachte.
Man stand immer draufsen, die Erleichterungen im Inneren
eines Staates verschärften das Verhältnis, die Zollformalitäten der
neuen Zollgestaltung brachten tagelange Aufenthalte, wo man wie
in Preufsen mit Untersuchung der Ladung vorging 2 ), um den Schmuggel
') Vgl. Ludwig Frau er, Die Reform des Zollvereins und die deutsche
Zukunft, zur Versöhnung von Nord und Süd, Braunschweig 1862, S. 67—69.
T ) An den preufsischen Zollstätten wurden die Wagen wirklich ab- und
aufgeladen und einer speziellen Revision unterworfen, ohne dafs dabei Adressierung
an Spediteure und Weitersendung durch solche eintrat. (Über die Anlage einer
Eisenbahn im Königreich Hannover, Altona 1840, S. 16.) Der Aufenthalt in