Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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passierende  Gut  ergriffen,  durchgefochten.  Er  ist  für  Preufsen
Finanzquelle  gewesen  und  als  besonders  wichtiges  Unterhandlungsmittel ­
  konserviert  worden 1 ).
Unsere  heutige  Regelung  kennt  nur  noch  Eingangszoll.  Der
Durchgangszoll  ist  in  den  sechziger  Jahren  aufgehoben  (auf  der
Konferenz  der  Vereinsstaaten  in  Karlsruhe  Ende  1860  vom  1.  März  1861
ab;  mit  Bremen  wurde  die  faktische  Aufhebung  1861  am  14.  März  1865
vertragsmäfsig  festgelegt;  in  Mecklenburg  und  Lauenburg  nach  der
Begründung  des  Norddeutschen  Bundes),  der  Ausgangszoll  mit  der
Beseitigung  des  Lumpenzolls  in  den  siebziger  Jahren  (7.  Juli  1873
mit  Gültigkeit  vom  1.  Okt.  1873  ab)  gefallen.

Die  Stücke,  in  denen  die  deutsche  Zolleinheit  zustande  kam,
waren,  um  einmal  eine  Konkordanz  der  verschiedenen  Linien  herzustellen, ­
  folgende:
30.  Mai  1814.  Pariser  Friedenstraktat  (Art.  5,  32.  Vorbereitende
Bestimmungen  für  die  Wiener  Kongrefsakte).
I.  November  1814.  Eröffnung  des  Wiener  Kongresses.
29.  Mai  1815.  Traktat  zwischen  Preufsen  und  Hannover;
Art.  5  mit  Wiener  Kongrefsakte  Art.  30  sichern  Emden,  das  von
Friedrich  d.  Gr.  zum  Freihafen  erklärt  war,  vertragsmäfsig  Portofrankorecht.

27.  Febr.,  29.  März  1815.  Regelung  des  oldenburgischen  Zollwesens. ­
  Aufhebung  der  Binnenzölle,  Grenzzoll.
8.  Juni  1815.  Deutsche  Bundesakte.  (Art.  19.  „Die  Bundesglieder ­
  behalten  sich  vor,  bey  der  ersten  Zusammenkunft  der
Bundesversammlung  in  Frankfurt,  wegen  des  Handels  und  Verkehrs
zwischen  den  verschiedenen  Bundesstaaten,  sowie  wegen  der  Schifffahrt,
nach  Anleitung  der  auf  dem  Congrefs  zu  Wien  angenommenen  Grundsätze ­
  in  Berathung  zu  treten“.)
9.  Juni  1815.  Wiener  Kongrefsakte  Art.  108—116  (Flufsschiffahrt).

—  1816.  Eingaben  wegen  der  Überschwemmung  mit  englischen
Waren.  Erneuerung  der  alten  Einfuhrverbote.  —
II.  Juni  1816.  Preufsische  Verordnung  wegen  Aufhebung  der
Binnenzölle.
5.  November  1816.  Eröffnung  des  Bundestages.
April  1817.  Anfänge  des  Handels-  und  Gewerbevereins  in
Leipzig.  (Aufruf  28.  April  1817.)
')  H.  v.  Treitschke,  D.  Gesch.,  1897,  I,  T.,  S.  217,  IV.  T.,  S.  365  ff.;
W.  v.  Hass  eil,  Gesch.  d.  Kgr.  Hannover,  I.  T.,  1898,  S.  352.
            
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