246 —
passierende Gut ergriffen, durchgefochten. Er ist für Preufsen
Finanzquelle gewesen und als besonders wichtiges Unterhandlungsmittel
konserviert worden 1 ).
Unsere heutige Regelung kennt nur noch Eingangszoll. Der
Durchgangszoll ist in den sechziger Jahren aufgehoben (auf der
Konferenz der Vereinsstaaten in Karlsruhe Ende 1860 vom 1. März 1861
ab; mit Bremen wurde die faktische Aufhebung 1861 am 14. März 1865
vertragsmäfsig festgelegt; in Mecklenburg und Lauenburg nach der
Begründung des Norddeutschen Bundes), der Ausgangszoll mit der
Beseitigung des Lumpenzolls in den siebziger Jahren (7. Juli 1873
mit Gültigkeit vom 1. Okt. 1873 ab) gefallen.
Die Stücke, in denen die deutsche Zolleinheit zustande kam,
waren, um einmal eine Konkordanz der verschiedenen Linien herzustellen,
folgende:
30. Mai 1814. Pariser Friedenstraktat (Art. 5, 32. Vorbereitende
Bestimmungen für die Wiener Kongrefsakte).
I. November 1814. Eröffnung des Wiener Kongresses.
29. Mai 1815. Traktat zwischen Preufsen und Hannover;
Art. 5 mit Wiener Kongrefsakte Art. 30 sichern Emden, das von
Friedrich d. Gr. zum Freihafen erklärt war, vertragsmäfsig Portofrankorecht.
27. Febr., 29. März 1815. Regelung des oldenburgischen Zollwesens.
Aufhebung der Binnenzölle, Grenzzoll.
8. Juni 1815. Deutsche Bundesakte. (Art. 19. „Die Bundesglieder
behalten sich vor, bey der ersten Zusammenkunft der
Bundesversammlung in Frankfurt, wegen des Handels und Verkehrs
zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, sowie wegen der Schifffahrt,
nach Anleitung der auf dem Congrefs zu Wien angenommenen Grundsätze
in Berathung zu treten“.)
9. Juni 1815. Wiener Kongrefsakte Art. 108—116 (Flufsschiffahrt).
— 1816. Eingaben wegen der Überschwemmung mit englischen
Waren. Erneuerung der alten Einfuhrverbote. —
II. Juni 1816. Preufsische Verordnung wegen Aufhebung der
Binnenzölle.
5. November 1816. Eröffnung des Bundestages.
April 1817. Anfänge des Handels- und Gewerbevereins in
Leipzig. (Aufruf 28. April 1817.)
') H. v. Treitschke, D. Gesch., 1897, I, T., S. 217, IV. T., S. 365 ff.;
W. v. Hass eil, Gesch. d. Kgr. Hannover, I. T., 1898, S. 352.