Full text : Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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die  der  ausheimischen  zurücktritt.  Es  sind  ganz  ähnliche  Verhältnisse
wie  auf  den  Flüssen,  nur  dafs  es  sich  hier,  gemäfs  der  Eigenart
der  Flufsstrafse,  stets  um  eine  gegebene  Anzahl  von  Schiffern
handelt,  ein  Fluktuieren  wie  beim  Fuhrwerk  nicht  eintreten  kann,
demgemäfs  auch  die  Gilden  bis  ins  neunzehnte  Jahrhundert  erhalten
bleiben,  die  Einheimischenrechte  eine  scharfe  Ausbildung  haben
und  behalten  und  korrespondierende  gebundene  SchifEerschaften
charakteristische  Formen  bilden,  Verhältnisse,  die  beim  Fuhrwerk
nur  in  älterer  Zeit  bestehen  und  lokal  oder  in  der  Personenfuhr  und
in  Postformen  sich  erhalten.*)
Die  Formen  einer  mehr  kapitalistischen  Organisation  neuerer
Art,  mit  denen  das  strengere  Speditions-  und  Frachtrecht,  wie  es
namentlich  die  französische  Kodifikation  durchführte,  in  Wechselwirkung ­
  steht,  fanden  wegen  der  scharf  entwickelten  Güterbestederverfassung ­
  in  Bremen  keinen  Boden  und  ebenso  nicht  die  Vermischung
der  drei  Typen  des  Spediteurs,  des  kraft  Stapel-  und  Stadtrechts  allein  zum
Empfangen  und  Weitersenden  berechtigten  Kaufmanns,  des  Frachtmaklers ­
  und  Platzversenders,  und  des  Fuhrmanns,  wie  sie  sich  anderswo
mit  den  Spediteurvereinen,  Eilfuhrwerken 2 )  und  grofsen  Speditionsund ­
  Wirtschaftsbetrieben, 3 )  die  den  gesamten  Verkehr  einer  Route
in  ihre  Hand  zu  bringen  wufsten,  zuweilen  ausgebildet  hat.
Die  Vereinigung  zwischen  Spedition  und  Fuhrwerk,  die  heute
gang  und  gäbe  ist,  hat  sich  in  Bremen  zuerst  mit  der  Eröffnung  der
Eisenbahn  ausgebildet,  als  der  Fuhrmann  Friedrich  Neukirch  anfing,
die  Spedition  des  von  ihm,  auf  den  noch  ohne  Eisenbahn  gebliebenen
Routen  aus  meist  nahebelegenen  Orten,  zur  Bahn  nach  Bremen
angefahrenen  Gutes  zu  übernehmen  und  umgekehrt  ihm  aufgegebene
Annahme  und  Abfuhr  zu  besorgen. 4 )  Die  Bahn  schaltete  zugleich
die  gewohnte  altkaufmännische  Spedition  insoweit  aus,  als  die
Eisenbahnverwaltungen  sich  das  Gut  direkt  wie  bei  der  Post  zu-*)

  Bremer  Staatsarchiv,  Handelskammerarchiv.  Im  übrigen  s.  die  folgenden
Anmerkungen.  Ein  Teil  der  neueren  Bremer  Verordnungen  des  neunzehnten
Jahrhunderts  ist  in  Böhmerts  Bremer  Handelsarchiv,  II.  Bd.,  1866,  abgedruckt.
2 )  Vergl.  Friedrich  Nobaok,  Lehrbuch  der  Handels-Wissenschaft,
Leipzig,  1851,  S,  387,  393,  480.  Fr.  Albert  Wengler,  Beiträge  zu  der
Lehre  vom  Speditionsgeschäfte,  Chemnitz,  1860,  S.  5.
8 )  Vergl.  z.  B.  Heinrich  v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte  im
neunzehnten  Jahrhundert,  II,  Bd  ,  V.  Auf!.,  1897,  S.  258.  Auch  persönliche  Mitteilungen ­
  von  alten  Frachtfuhrleuten.
4 )  Mitteilung  von  Herrn  F.  W.  Neukirch.
            
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