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Es fragt sich nun, wie kann ein Staat erobertes Gebiet oder Interessenr
Sphären ausnützen? Er kann seinen Bürgern weitgehendste Vorteile verschaffen.
Eine bekannte Bevorzugung kommt bei der Vergebung von Eisenbahnkonzes
sionen vor. Gerade in dem eben erwähnten Gebiet Kleinasiens geht der Kampf
der Mächte um die Eisenbahnkonzessionen. Rußland hat ein Grenzgebiet der
Türkei gegen fremde Eisenbahnkonzessionen sperren lassen. Würde Rußland
besiegt, so wäre das Recht, an der russisch-türkischen Grenze Eisenbahnen
bauen zu lassen, auch ein Kampfpreis.
Aber die Eroberungen müssen sich nicht unmittelbar auf kommerzielle
Ausnützungsobjekte beziehen. Oft genügt es, gewisse wichtige Positionen
in die Hand zu bekommen; ich erinnere nur an die Besetzung Maltas, Gib
raltars, Zyperns durch die Engländer, an die zahlreichen Positionen, welche
die Engländer sich längs der arabischen Küste verschafft haben. Der persische
Meerbusen ist heute ganz von englischen Stationen eingerahmt, während die
Scheichs des arabischen Hinterlandes zum Teil eine Art Vasallen Englands
sind, das ihnen Gewehre usw. liefert. Der Besitz oder Verlust dieser Posi
tionen bedeutet sehr viel in kommerzieller Beziehung.
Es handelt sich bei all diesen Dingen um die Aufteilung der Erde unter
einige große Mächte. So sollen bereits Verhandlungen im Gange sein, die darauf
abzielen, Afrika gänzlich unter Deutschland, Frankreich und England aufzu
teilen, soweit sich nicht Italien bereits festgesetzt hat. Man hört von Bemühungen,
die darauf abzielen, einen Teil der portugiesischen Kolonien für Deutschland
zu gewinnen. Der Anteil, den die Naturvölker an diesen Vorgängen nehmen,
ist sehr untergeordnet, weil sie schwer patriotische Neigungen für den einen
oder den anderen europäischen Staat empfinden können. Dies ist auch die
Ursache, daß die Eroberer selbst wenig Sinn für die unterjochten Stämme haben.
Es gibt genug leitende Politiker in Deutschland, welche von einer Eingeborenen
nutzung im selben Sinne denken, wie von der Bodennutzung, das Empfinden
den Negern gegenüber ist oft nicht viel von dem verschieden, das man früher
den Sklaven entgegenbrachte.
Um die kommerzielle Bedeutung der Einflußsphären verfolgen zu
können, empfiehlt es sich, häufiger als dies heute geschieht, Karten zu ent
werfen, welche die Einflußsphären verschiedenen Grades zum Ausdruck bringen.
Diese überaus wichtigen Fragen werden überhaupt bis jetzt viel zu wenig
systematisch erforscht. Man bevorzugt ungebührlich die formell festgelegten
politischen Verhältnisse vor den tatsächlich wirksamen.
Der Staat, der ein Gebiet erobert oder sich eine Interessensphäre schafft,
kann seinen Bürgern auch noch andere Vorteile verschaffen. Er kann ihnen
die Beamten- und Offiziersstellen geben, wie dies z. B. seitens Rußlands in den
polnischen Landteilen geschieht. Österreich-Ungarn hat seine in Bosnien zu
gunsten seiner Bürger ausgenützt; nur langsam konnten die einheimischen Bos-
niaken in Landesämter einrücken. England nützt in dieser Weise seine Macht
vor allem in Indien aus, das die hohe Schule vieler Militärs und Beamten ist.
Es ist wohl nicht nötig, auf derartige Fälle weiter hinzuweisen. Norman
Angell und seine Anhänger werden auf derartige Argumente erwidern, die
insbesondere auch durch den Balkankrieg eine Stütze erfahren, daß die Un
möglichkeit, durch Kriege einen wirklich wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen,
nur für Völker gelte, die vollkommen kultiviert sind. Es fragt sich nur, für
welche Völker dann die Norman Angellsche Annahme eigentlich Geltung hat?
Für einen Weltkrieg schon nicht, denn Rußland und Deutschland würden sich
wohl nicht scheuen, mit Expropriationen vorzugehen ; haben wir doch in
Friedenszeiten in Preußisch-Polen entsprechende Beispiele dafür, daß der moderne
Staat die Expropriation unter sein politisches Rüstzeug aufgenommen hat.
Daß kommerzielle Vorteile mit dem Sieg verbunden sind, kann man aus
einer Reihe von Friedensverträgen mit aller Deutlichkeit entnehmen. Ich ver
weise nur auf den russisch-japanischen Frieden. Rußland gesteht auf Grund
desselben den Japanern ausdrücklich in Korea vorwiegende militärische Und
wirtschaftliche Interessen zu. Die russische Regierung erklärte weiter, daß
sie keine territorialen Begünstigungen in der Mandschurei besitze, noch son
stige Konzessionen, welche das Hoheitsrecht von China berühren. Auch wurden