Full text: Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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ein Tribut auf lange Jahre verteilt wird, weil die plötzliche Einströmung in 
das Land des Siegers die ungünstigen Wirkungen einer Inflation zeigt, wäh 
rend der Besiegte das Ausströmen von Geld durch neue Geldschöpfungen usw, 
kompensieren kann. Ganz anders steht es aber, wenn Metallmengen, Kohlen 
mengen usw. als Kriegsentschädigung verlangt werden, oder gewisse Produk 
tionsergebnisse zu einem bestimmten Teil dem Sieger zufallen. Es wäre auch 
nur im Sinne dieser Entwicklung, wenn stellenweise in der nächsten Zeit 
Naturalsteuern auftreten würden. 
Es spricht vieles dafür, daß die Struktur der Zukunftswirt 
schaft in den meisten Ländern zunächst die Form gemeinwirtschaftlich 
orientierter Verbände annehmen wird, wie wir einen solchen in Friedenszeiten 
etwa im deutschen Kalisyndikat vor uns sahen. Solche Staatskartelle 
und Staatstrusts, um diese Namen zu gebrauchen, waren ja bereits in 
Friedenszeiten voraussichtliche Formen der Zukunft. Die Beamtenschaft hat 
sich während des Krieges nicht derart entwickelt, daß sie die Verwaltung der 
Wirtschaft gleich in die Hand nehmen könnte. Und eine Umwandlung der 
Unternehmer in Staatsbeamte, die gelegentlich angenommen wird, scheint nicht 
eben naheliegend. Denn wenn auch die Verfügungsgewalt der Einzelunter 
nehmer und der Verbände über ihre Produktion heute geringer ist als früher 
und wohl nie wieder die alte werden dürfte, so ist doch anderseits der Ein 
fluß des Unternehmertums auf die gesamte Staatswirtschaft durch die enge 
Fühlungnahme mit Regierungskreisen in mancher Hinsicht auch gewachsen. 
Für die oben angedeutete Entwicklungsrichtung ist es überdies ziemlich gleich 
gültig, ob die naturalwirtschaftlich orientierte Verwaltungswirtschaft von staat 
lich kontrollierten Verbänden oder vom Staate selbst geleitet wird. D i e 
Einkommensverteilung würde freilich eine andere seim. 
Aber, ob nun die eine oder die andere Form gewählt wird, der Personenkreis, 
welcher Einfluß hat, ist zunächst im großen und ganzen derselbe, und ob 
einer Bankdirektor oder Sektionschef heißt, macht keinen allzu großen Unter 
schied aus, ebensowenig, ob der Mann, welcher seine Tochter heiratet, in eine 
Bank oder in ein Amt hineinkommt. 
Durch die Kriegs Wirtschaftsorganisation hat das Unterneh 
mertum trotz aller eigennützigen Maßnahmen organisatorisch eine gemein 
wirtschaftliche Orientierung erhalten, welche wohl nicht mehr ganz rück 
gängig gemacht werden kann. Das Verbandssystem, welches der Krieg in 
fast allen Ländern schuf, fußt in letzter Linie auf Organisationen, welche 
ursprünglich dem persönlichen Vorteil dienen sollten. Der Gang der 
Entwicklung führt dazu, daß diese für bevorzugte Ange 
hörige der Kartelle und ähnlicher Verbindungen gedach 
ten Anlagen nun staatlich ausgenützt werden. Gerade die 
Tatsache, daß das Verbandswesen während des Friedens gleichzeitig auf ge 
meinwirtschaftlicher und individualwirtschaftlicher Basis gefördert wurde, zeigt, 
daß die Tendenz dazu tiefer liegt und ihre weitere Entfaltung dem Geist des 
Zeitalters entspricht, mag das Bewußtsein Einzelner heute vielfach noch so 
individualistisch gerichtet sein. Auch der weniger soziale Unternehmer ist 
als Mitglied der Leitung eines Kriegsverbandes organisatorisch genötigt, wenig 
stens zeitweilig neben seinen privaten Interessen die der Gesamtheit zu ver 
folgen. Vielfach denkt er auch unwillkürlich gemeinwirtschaftlicher, als wenn 
er nur eine verhältnismäßig kleine Sphäre beherrscht. Er sieht klarer als 
sonst, daß der Fortschritt des Ganzen auch ihm nützlich ist, vor allem ver 
mag er einen Vorteil des Ganzen, der ihm nützt, zu verwirklichen, wozu er 
früher vielleicht nicht imstande war. Die Beamtenschaft wieder hat die orga 
nisatorischen Fähigkeiten der Unternehmer schätzen, sich gegen gewisse Über 
griffe schützen gelernt und vermag mit ihnen leichter als früher zusammenzu 
arbeiten. Daß neben den staatlich kontrollierten Verbänden auch die eigent 
lichen Monopole eine Rolle spielen werden, kann man wohl annehmen. Neben 
fiskalischen Gründen mögen auch solche der gesicherten Bedarfsdeckung da 
bei mitspielen. Dabei erfolgende Verstaatlichungen dürften aber die Ein 
kommen der herrschenden Klassen zunächst nicht grundsätzlich antasten, son 
dern nur ihre Machtsphäre beschränken.
	        
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