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ein Tribut auf lange Jahre verteilt wird, weil die plötzliche Einströmung in
das Land des Siegers die ungünstigen Wirkungen einer Inflation zeigt, wäh
rend der Besiegte das Ausströmen von Geld durch neue Geldschöpfungen usw,
kompensieren kann. Ganz anders steht es aber, wenn Metallmengen, Kohlen
mengen usw. als Kriegsentschädigung verlangt werden, oder gewisse Produk
tionsergebnisse zu einem bestimmten Teil dem Sieger zufallen. Es wäre auch
nur im Sinne dieser Entwicklung, wenn stellenweise in der nächsten Zeit
Naturalsteuern auftreten würden.
Es spricht vieles dafür, daß die Struktur der Zukunftswirt
schaft in den meisten Ländern zunächst die Form gemeinwirtschaftlich
orientierter Verbände annehmen wird, wie wir einen solchen in Friedenszeiten
etwa im deutschen Kalisyndikat vor uns sahen. Solche Staatskartelle
und Staatstrusts, um diese Namen zu gebrauchen, waren ja bereits in
Friedenszeiten voraussichtliche Formen der Zukunft. Die Beamtenschaft hat
sich während des Krieges nicht derart entwickelt, daß sie die Verwaltung der
Wirtschaft gleich in die Hand nehmen könnte. Und eine Umwandlung der
Unternehmer in Staatsbeamte, die gelegentlich angenommen wird, scheint nicht
eben naheliegend. Denn wenn auch die Verfügungsgewalt der Einzelunter
nehmer und der Verbände über ihre Produktion heute geringer ist als früher
und wohl nie wieder die alte werden dürfte, so ist doch anderseits der Ein
fluß des Unternehmertums auf die gesamte Staatswirtschaft durch die enge
Fühlungnahme mit Regierungskreisen in mancher Hinsicht auch gewachsen.
Für die oben angedeutete Entwicklungsrichtung ist es überdies ziemlich gleich
gültig, ob die naturalwirtschaftlich orientierte Verwaltungswirtschaft von staat
lich kontrollierten Verbänden oder vom Staate selbst geleitet wird. D i e
Einkommensverteilung würde freilich eine andere seim.
Aber, ob nun die eine oder die andere Form gewählt wird, der Personenkreis,
welcher Einfluß hat, ist zunächst im großen und ganzen derselbe, und ob
einer Bankdirektor oder Sektionschef heißt, macht keinen allzu großen Unter
schied aus, ebensowenig, ob der Mann, welcher seine Tochter heiratet, in eine
Bank oder in ein Amt hineinkommt.
Durch die Kriegs Wirtschaftsorganisation hat das Unterneh
mertum trotz aller eigennützigen Maßnahmen organisatorisch eine gemein
wirtschaftliche Orientierung erhalten, welche wohl nicht mehr ganz rück
gängig gemacht werden kann. Das Verbandssystem, welches der Krieg in
fast allen Ländern schuf, fußt in letzter Linie auf Organisationen, welche
ursprünglich dem persönlichen Vorteil dienen sollten. Der Gang der
Entwicklung führt dazu, daß diese für bevorzugte Ange
hörige der Kartelle und ähnlicher Verbindungen gedach
ten Anlagen nun staatlich ausgenützt werden. Gerade die
Tatsache, daß das Verbandswesen während des Friedens gleichzeitig auf ge
meinwirtschaftlicher und individualwirtschaftlicher Basis gefördert wurde, zeigt,
daß die Tendenz dazu tiefer liegt und ihre weitere Entfaltung dem Geist des
Zeitalters entspricht, mag das Bewußtsein Einzelner heute vielfach noch so
individualistisch gerichtet sein. Auch der weniger soziale Unternehmer ist
als Mitglied der Leitung eines Kriegsverbandes organisatorisch genötigt, wenig
stens zeitweilig neben seinen privaten Interessen die der Gesamtheit zu ver
folgen. Vielfach denkt er auch unwillkürlich gemeinwirtschaftlicher, als wenn
er nur eine verhältnismäßig kleine Sphäre beherrscht. Er sieht klarer als
sonst, daß der Fortschritt des Ganzen auch ihm nützlich ist, vor allem ver
mag er einen Vorteil des Ganzen, der ihm nützt, zu verwirklichen, wozu er
früher vielleicht nicht imstande war. Die Beamtenschaft wieder hat die orga
nisatorischen Fähigkeiten der Unternehmer schätzen, sich gegen gewisse Über
griffe schützen gelernt und vermag mit ihnen leichter als früher zusammenzu
arbeiten. Daß neben den staatlich kontrollierten Verbänden auch die eigent
lichen Monopole eine Rolle spielen werden, kann man wohl annehmen. Neben
fiskalischen Gründen mögen auch solche der gesicherten Bedarfsdeckung da
bei mitspielen. Dabei erfolgende Verstaatlichungen dürften aber die Ein
kommen der herrschenden Klassen zunächst nicht grundsätzlich antasten, son
dern nur ihre Machtsphäre beschränken.