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Wo aber nicht zu einer eigentlichen Verstaatlichung geschritten wird,
wird durch die Einfügung der Unternehmer in die Wirtschaftsleitung der
absolutistische Geist, welcher der Verwaltungswirtschaft auf dem Gebiete der
Produktion ohnehin innewohnt, vielleicht sogar noch gestärkt werden. Die
Unternehmer — auch sehr sozial gesinnte wie z. B. Abbé — haben einen Produktionskonstitutionalismus,
welcher den Arbeitern einen Einfluß auf den Produktionsvorgang
ermöglichen würde, meist bekämpft. Und wenn sich nun
auch die Unternehmer in ihrer neuen Stellung im Rahmen gemein wirtschaftlich
kontrollierter Verbände staatlich verhalten müßten, so werden sie dennoch
weiter die ihnen unterstehenden Wirtschaftsgebiete absolutistisch verwalten
wollen, was ja auch von vielen Beamten angestrebt wird. Es macht nicht
den Eindruck, als ob dies in nächster Zeit anders werden sollte. Wohl
aber kann mit einer öffentlichen Kontrolle der Gesamtergebnisse
gerechnet werden, die in immer demokratischerem
Geiste stattfinden würde. Innerhalb der Produktion
dürfte eine Art aufgeklärter Wirtschaftsabsolutismus
herrschend sein. Ob dieser in einer fernen Zukunft einmal genossenschaftlichen
Formen weichen wird, bleibe hier ununtersucht. Ebenso, in welcher Weise
die stark zentral beeinflußte Wirtschaft der Zukunft — ganz gleich, ob sie
nun den Einzelnen größere oder geringere Freiheit läßt — später einmal
überwunden werden wird.
Die Arbeiterschaft, welche ebenfalls an Einfluß auf die Staatsgewalt
gewonnen hat, dürfte immer mehr die Wohnungs-, Einkommens- und
Lebensmittelpolitik, die Frage der Arbeiterverteilung und der Auswanderung
unmittelbar beeinflussen, aber ihr Einfluß auf die Industrie- und Handelspolitik
dürfte in der Übergangswirtschaft wohl vorzugsweise auf den Weg
über die Vertretungskörper beschränkt sein. Von dorther ist
aber mit einer gemeinwirtschaftlicheren Orientierung zu
rechnen.
Es sind einander in mannigfacher Weise durchkreuzende Tendenzen, welche
die zukünftige Wirtschaftsordnung vorbereiten. Im großen und ganzen sieht
man eine Abkehr von der geldwirtschaftlich orientierten Verle
e h r s w i r t s c h a f t zur naturalwirtschaftlich aufgebauten
Verwaltungswirtschaft, welche grundsätzlich die Naturalrechnung
eines Wirtschaftsplans allen Maßnahmen zugrunde zu legen
sucht. Ebenso, wie sidi die freie Verkehrswirtschaft nie ganz durchsetzte,
dürfte sich auch die Verwaltungswirtschaft nicht ganz durchsetzen. Wir können
sogar von vornherein vermuten, daß sich späterhin auflösende Momente und
Widerstände gegen individuelle Beschränkungen zeigen werden, welche die
Unterordnung des Einzelnen unter die Gesamtheit aufzuheben
bemüht sein werden. Daß freilich die einmal beseitigte Geldwirtschaft
wiederkehren werde, ist sehr unwahrscheinlich, weil die Geldordnung
mit unzweckmäßigen Eigentümlichkeiten anderer Herkunft behaftet war,
die, einmal beseitigt, kaum wieder geschaffen werden dürften. Eher wäre es
denkbar, daß kleinere Gruppen abgegrenzte wirtschaftliche Rechte und staatliche
oder verbandsmäßige Unterstützung erhalten, so daß sie die von ihnen
erstrebten Daseinsformen ungestört verwirklichen könnten und ihnen eine gewisse
Selbständigkeit und Eigenart im Rahmen größerer Gemeinschaften gewahrt
wäre. Die Erörterung solcher fernen Möglichkeiten bleibe einem späteren
Zeitpunkt überlassen.
All diese Veränderungen bedeuten wahrscheinlich das Ende der Krisen
und Depressionen. Damit wird aber auch jene unfreiwillige Reserve
an produktiven Kräften verschwinden, welche in früheren Zeiten infolge
Unterbenützung bestand und die gegenwärtige Kriegführung wesentlich
erleichterte. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die nun der
Wirtschaft geschenkte Fähigkeit, ihre Kräfte auszunützen,
den Frieden zwischen den Völkern erleichtern wird,
zumal der in der früheren Wirtschaftsform steckende
Drang zur Expansion nach außen, ehe noch das eigene