Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

IL

Die  Kriegswirtschaft.
(1910.)
,,Die  höchste  zurzeit  realisierte  Einigung  der
Individuen  unter  dem  Rechtsgesetz  ist  die  des  Staates
und  der  Nation;  die  höchste  gedenkbare  Vereinigung ­
  ist  die  der  gesamten  Menschheit.“
Friedrich  List.  Nationales  System  der
politischen  Ökonomie.  Einleitung.
Der  Krieg  wird  in  den  systematischen  Werken  der  Nationalökonomie
wenig  berücksichtigt.  In  den  üblichen  Nachschlagewerken,  so  im  Handwörterbuch ­
  der  Staatswissenschaften  und  im  Wörterbuch  der  Volkswirtschaft,  fehlen
die  Artikel:  Krieg  und  Heer.i)  Nur  in  den  Systemen  der  Finanzwissenschaft
wird  dem  Krieg  zuweilen  ein  breiterer  Raum  gewidmet.^)  Auch  sonst  haben
Autoren  dem  Krieg  im  Rahmen  größerer  Untersuchungen  ihr  Augenmerk  zugewendet.3)
  Monographien  über  kriegswirtschaftliche  Probleme  finden  sich
bereits  früh.*)  In  der  letzten  Zeit  nimmt  ihre  Zahl  zu,  und  man  kann  wohl
hoffen,  daß  in  nicht  allzu  ferner  Zukunft  die  Kriegswirtschaft  als
Ganzes  eine  ausreichende  systematische  Behandlung  erfahren  wird.  Gerade
die  Fragen,  welche  die  Zusammenhänge  dieser  Erscheinungen  untereinander
betreffen,  pflegen  im  Gegensatz  zu  speziellen  Problemen  nur  andeutungsweise
behandelt  zu  werden.  Eine  befriedigende  Theorie  der  Kriegswirtschaft  wäre
erst  dann  vorhanden,  wenn  man  wenigstens  an  einem  Schema  zu  zeigen  vermöchte, ­
  wie  die  wirtschaftliche  Lage  der  einzelnen  Menschengruppe  sich
während  des  Krieges  ändern  kann.  Man  müßte  gewissermaßen  eine
Art  Kataster  der  Realeinkommen  entwerfen,  der  dann  einen
annähernden  Überblick  über  die  Lust  -  und  Unlustverteilung

1)  Vgl.  F.  Naumann,  Neudeutsche  Wirtschaftspolitik.  1906,  S.  363,
2)  Vgl.  z.  B.  Ad.  Wagner,  der  nicht  nur  in  seinem  systematischen  Werk
über  Finanzwissenschaft,  sondern  auch  sonst  des  öfteren  eingehend  über  kriegswissenschaftliche ­
  Probleme  geschrieben  hat.
3)  Vgl.  z.  B.  G.  V.  G  ü  1  i  c  h,  Geschichtliche  Darstellung  des  Handels,  der
Gewerbe  und  des  Ackerbaues  der  bedeutendsten  handeltreibenden  Staaten  unserer ­
  Zeit.  5  Bde,  Jena  1830  ff.  Dieser  Autor  neigt  dazu,  die  Handelsgeschichte
nach  Kriegs-  und  Friedensperioden  einzuteilen.
Als  weiteres  Beispiel  eines  Werkes,  das  im  Zusammenhang  mit  anderen
Fragen  auch  den  Krieg  behandelt,  sei  Th.  Tookes  und  W.  Newmarchs
Geschichte  und  Bestimmung  der  Preise  während  der  Jahre  1793—1857,  deutsch
von  C.  W.  Asher,  Dresden,  2  Bde.,  1858f.,  genannt.
*)  Vgl.  z.  B.  aus  dem  XVIII.  Jahrhundert  die  treffliche  Abhandlung
Struensees,  Über  die  Mittel,  deren  ein  Staat  sich  bedienen  kann,  um  das
zu  seinen  außerordentlichen  Bedürfnissen,  besonders  in  Kriegszeiten,  nötige
Geld  zu  erhalten.  Der  Autor,  ein  früherer  Minister  Friedrichs  des  Großen,
übersetzte  im  Jahre  1776  Aufsätze  des  durch  seine  Kredittheorie  berühmten
Pinto  und  fügte  eine  Anzahl  eigener  Abhandlungen  bei,  welche  sich  zum
Teil  an  Pintos  Gedankengang  anschlossen.  Eter  erwähnte  Aufsatz  von
Struensee  findet  sich  auch  in  seinen  Berlin  1800  erschienenen  „Abhandlungen ­
  über  wichtige  Gegenstände  der  Staatswirtschaft“.  I,  S.  165  ff.
            
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