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Die Kriegswirtschaft.
(1910.)
,,Die höchste zurzeit realisierte Einigung der
Individuen unter dem Rechtsgesetz ist die des Staates
und der Nation; die höchste gedenkbare Ver
einigung ist die der gesamten Menschheit.“
Friedrich List. Nationales System der
politischen Ökonomie. Einleitung.
Der Krieg wird in den systematischen Werken der Nationalökonomie
wenig berücksichtigt. In den üblichen Nachschlagewerken, so im Handwörter
buch der Staatswissenschaften und im Wörterbuch der Volkswirtschaft, fehlen
die Artikel: Krieg und Heer.i) Nur in den Systemen der Finanzwissenschaft
wird dem Krieg zuweilen ein breiterer Raum gewidmet.^) Auch sonst haben
Autoren dem Krieg im Rahmen größerer Untersuchungen ihr Augenmerk zu-
gewendet.3) Monographien über kriegswirtschaftliche Probleme finden sich
bereits früh.*) In der letzten Zeit nimmt ihre Zahl zu, und man kann wohl
hoffen, daß in nicht allzu ferner Zukunft die Kriegswirtschaft als
Ganzes eine ausreichende systematische Behandlung erfahren wird. Gerade
die Fragen, welche die Zusammenhänge dieser Erscheinungen untereinander
betreffen, pflegen im Gegensatz zu speziellen Problemen nur andeutungsweise
behandelt zu werden. Eine befriedigende Theorie der Kriegswirtschaft wäre
erst dann vorhanden, wenn man wenigstens an einem Schema zu zeigen ver
möchte, wie die wirtschaftliche Lage der einzelnen Menschengruppe sich
während des Krieges ändern kann. Man müßte gewissermaßen eine
Art Kataster der Realeinkommen entwerfen, der dann einen
annähernden Überblick über die Lust - und Unlustverteilung
1) Vgl. F. Naumann, Neudeutsche Wirtschaftspolitik. 1906, S. 363,
2) Vgl. z. B. Ad. Wagner, der nicht nur in seinem systematischen Werk
über Finanzwissenschaft, sondern auch sonst des öfteren eingehend über kriegs
wissenschaftliche Probleme geschrieben hat.
3) Vgl. z. B. G. V. G ü 1 i c h, Geschichtliche Darstellung des Handels, der
Gewerbe und des Ackerbaues der bedeutendsten handeltreibenden Staaten un
serer Zeit. 5 Bde, Jena 1830 ff. Dieser Autor neigt dazu, die Handelsgeschichte
nach Kriegs- und Friedensperioden einzuteilen.
Als weiteres Beispiel eines Werkes, das im Zusammenhang mit anderen
Fragen auch den Krieg behandelt, sei Th. Tookes und W. Newmarchs
Geschichte und Bestimmung der Preise während der Jahre 1793—1857, deutsch
von C. W. Asher, Dresden, 2 Bde., 1858f., genannt.
*) Vgl. z. B. aus dem XVIII. Jahrhundert die treffliche Abhandlung
Struensees, Über die Mittel, deren ein Staat sich bedienen kann, um das
zu seinen außerordentlichen Bedürfnissen, besonders in Kriegszeiten, nötige
Geld zu erhalten. Der Autor, ein früherer Minister Friedrichs des Großen,
übersetzte im Jahre 1776 Aufsätze des durch seine Kredittheorie berühmten
Pinto und fügte eine Anzahl eigener Abhandlungen bei, welche sich zum
Teil an Pintos Gedankengang anschlossen. Eter erwähnte Aufsatz von
Struensee findet sich auch in seinen Berlin 1800 erschienenen „Abhand
lungen über wichtige Gegenstände der Staatswirtschaft“. I, S. 165 ff.