Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

Verfügung  gestellt  und  unterstützte  sehr  erheblich  die  militärischen  Operationen, ­
  während  es  in  Frankreich  einige  Zeit  brauchte,  bis  die  nötigen  Geldsummen ­
  flüssig  waren,  obgleich  Frankreich  bereits  seit  Monaten  rüstete.®*)
Was  den  Zinsenverlust  anlangt,  der  von  vielen  gegenüber  einem  Kriegsschatz ­
  geltend  gemacht  wird,  so  wird  derselbe  wohl  durch  die  großen  Vorteile
aufgewogen,  welche  der  Schatz  gewährt.  Er  kann  sich  aber  geradezu  rentieren,
wenn  er  die  Verluste  erspart,  welche  bei  sofortiger  Begebung  einer  Anleihe’
zu  Beginn  des  Krieges  häufig  zu  erwarten  sind.  Daß  man  dem  Inlandsumlauf
Gold  entzieht,  erscheint  allen  jenen  unbedenklich,  welche  eine  goldfreie  Inlandszirkulation ­
  geradezu  anstreben  und  das  Goldgeld  nur  für  den  Weltmarkt  reservieren ­
  wollen.  Daß  man  ohne  erheblichen  Goldumlauf  innerhalb  der  Landesgrenzen ­
  ganz  gut  sein  Auskommen  finden  kann,  wenn  die  Devisen-  und  Diskontpolitik ­
  entsprechend  gehandhabt  wird,  zeigt  das  Beispiel  von  Österreich-Ungarn
seit  den  letzten  zehn  Jahren.  Ein  Kriegsschatz  kann  entweder  sukzessive  aufgesammelt ­
  werden,  oder  aber  auf  einmal,  z.  B.  aus  einer  Kriegsbeute,  gebildet
werden,  wie  der  Deutsche  Reichs-Kriegsschatz.  Struensee  dachte  sich  die
Sache  schematisch  etwa  folgendermaßen  ®3)  :  „Wenn  z.  B.  ein  Land  jährlich  von
den  Ausländern  500  0000  Taler  gewönne  und  der  Fürst  ohne  Nachteil  der
Industrie  300.000  Taler  davon  aus  dem  Umlauf  nehmen  könnte,  so  läßt  sich
der  Fall  denken,  daß  er  etwa  in  Voraussetzung  eines  bevorstehenden  Krieges
es  nötig  fände,  die  ganze  Summe  in  den  Schatz  zu  legen.  Er  kann  dies  auch
unbeschadet  der  Landeswohlfahrt  tun,  wenn  er  nur  dagegen  jährlich  200.000
Taler  an  Papiergeld  in  das  Publikum  bringt.“  Was  Struensee  hier  vorschlägt, ­
  wäre  vollgedecktes  Zettelgeld.  Im  Kriegsfälle  könnte  man  die  etwa
bestehende  Barzahlung  einstellen  und  könnte  die  ganze  Deckung  oder  einen
Teil  derselben  für  die  Kriegführung  verwenden.  Wie  wir  schon  oben  erwähnten,
wird  von  den  großen  Notenbanken  heute  zuweilen  ein  ähnlicher  Vorgang  eingeschlagen. ­
  Sie  sammeln  mehr  Gold  an,  als  zur  Notendeckung  erforderlich  ist,
aber  nicht  nur  etwa,  um  die  Notenemission  gegebenenfalls  zu  erweitern,  sondern
auch  um  dem  Staat  Bargeld  zur  Verfügung  stellen  zu  können.  Die  Banken
dienen  dann  eben  nicht  nur  dazu,  die  Menge  der  Umlaufmittel  zu  vermehren,
sondern  auch  dazu,  das  Weltgeld  zu  konzentrieren.  Von  diesem  Standpunkte
aus  wird  es  verständlich,  wenn  Notenbanken  mehr  Bargeld  und  Devisen  ansammeln, ­
  als  zur  Notendeckung  notwendig  wäre,  ja  daß  sie  zeitweilig  mehr  Metall
liegen  haben,  als  überhaupt  Noten  umlaufen.®^)  Um  diesen  Metallschatz  im
Kriegsfälle  zu  schützen,  kann  man  zur  Einstellung  der  Barzahlungen  schreiten.
Da  die  Notendeckung  selbst  bei  Goldentnahme  durch  den  Staat  zunächst  nicht
verringert  wird,  wird  die  Einstellung  der  Barzahlung  auch  im  allgemeinen  keine
weiteren  Folgen  haben  und  den  Kurs  der  Noten  eventuell  ganz  unverändert
lassen,  wie  dies  z.  B.  1870  in  Frankreich  der  Fall  war.®^)
Während  der  Metallbestand  des  Staatsschatzes  im  Kriegsfälle  sofort  zur
Verfügung  steht,  kann  über  den  Bankschatz  erst  im  Einvernehmen  mit  der  Bank
—  falls  diese  keine  Staatsbank  ist  —  verfügt  werden,  worin  viele  gegenüber  einem
übereilten  Vorgehen  der  Staatsregierung  eine  gewisse  Sicherung  erblicken.®®)  Die

®*)  G.  Sydow,  a.  a.  O.  S.  50.
®®)  Struensee,  a.  a.  O.  I,  S.  242f.
®*)  Vgl.  K.  H  e  1  f  f  r  1  c  h  ,  a.  a.  O.  Gegenüberstellung  der  Goldbestände  der
Russischen  und  der  Japanischen  Bank.  S.  68,  120,  179.
®®)  Vgl.  „Der  österreichische  Ökonomist.“  1870,  S.  400.
®®)  Wenn  J.  v.  Renauld,  Die  finanzielle  Mobilmachung  der  deutschen
Wehrkraft.  Leipzig  1901,  S.  84,  meint,  es  spräche  für  eine  Privatnotenbank
außer  vielen  andern  wirtschaftspolitischen  Gründen  auch  die  völkerrechtliche
Seite  des  Krieges,  „die  Bank  ist  damit  der  etwaigen  Wegnahme  ihrer  Bestände
durch  den  Gegner  entrückt“,  so  ist  wohl  zu  erwidern,  daß  selbst  Staaten,  welche
das  Privateigentum  sonst  voll  respektieren,  sehr  häufig  ohne  Zögern  ihre  Hand
auf  die  Barbestände  der  Notenbanken  legen  werden.  Würde  rnan  das  Völkerrecht
in  der  Praxis  so  formalistisch  behandeln,  wie  Renauld  meint,  so  wäre  es  das
einfachste,  im  Kriegsfälle  alles  Staatseigentum  den  Eingriffen  des  Feindes  dadurch
            
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