Full text : Russlands Bankerott

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betreffenden  Regeln  geben  außer  dem  „geas
  Geheim-  setzmäßigen"  Budget  noch  ein  „administratives"
budget  an.  Dieses  letztere  Budget,  das  außerhalb  des
Gesetzes  bestimmt  wird,  kommt  in  drei  Fällen
zum  Vorschein.  Erstens,  wenn  es  notwendig
ist,  „infolge  plötzlich  eingetretener  politischer  und
militärischer  Umstände,  die  besonders  schnell  und
geheim  erledigt  werden  müssen",  Kredit  zu  gewähren, ­
  der  den  Etat  überschreitet.  In  konstitutionellen ­
  Staaten  hat  die  Regierung  bekanntlich ­
  das  Parlament  um  die  Indemnität  zu  ersuchen, ­
  wenn  ausnehmenderweise  der  Etat
überschritten  werden  muß;  dann  wird  die  Größe
des  Kredits  und  die  Art  der  Verausgabung
desselben  öffentlich  bekannt  gegeben.  Die
russische  Regierung  hingegen  verzichtet  auf  diese
langweiligen  Formalitäten:  sie  hat  das  Recht,
das  Geld  des  Volkes  unter  dem  Vorwand  „geheimer ­
  und  besonders  wichtiger  Aktion"  ohne
jede  Kontrolle  zu  verschwenden.  Und  man
kann  sich  vorstellen,  wieviel  Geld  gerade  gegenwärtig ­
  verschwendet  wird  infolge  „plötzlich  eingetretener ­
  politischer  und  militärischer  Umstände ­
  .  .  ."  Zweitens  wird  ebenfalls  in  „administrativer ­
  Weise"  das  Budget  ergänzt,  das
für  den  Hof  bestimmt  wird.  Und  wenn  im
Etat  des  Hos-  und  Kriegsministeriums  die
Summen  für  den  Hof  und  für  das  Hauptquartier ­
  des  Kaisers  (die  Voyage-Summen  des
Zaren)  unmittelbar  festgestellt  sind,  so  läßt  sich
der  Monarch  dennoch  aus  diesen  Etat  nicht
beschränken.  Diese  Summen,  die  er  willkürlich
im  allgemeinen  Etat  für  sich  feststellt,  kann  er
immer  in  „administrativer  Weise"  nach  Belieben
ergänzen.  Das  ergänzende  Budget  wird  dann
außerhalb  des  Gesetzes  festgesetzt  und  als  „den
Etat  überschreitender  Kredit  für  den  Allerhöchsten
Hof"  bezeichnet.  Allein  das  Reglement  von  1893
beschränkt  sich  auf  diese  „Ausnahmen"  aus  dem
allgemeinen  Budget  nicht.  Dem  Monarchen
wird  noch  ein  drittes  Recht  eingeräumt,  das
die  westeuropäischen  Staaten  gar  nicht  kennen.
Er  kann  das  Geld  des  Volkes  ganz  einfach
            
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