Full text: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Teil IL Korn-Giroverkehr. 
^(eOa) àirò tújv Tevn(|LiáTuuv) toO auToO [êtouç] irupoO pérpuj 
òn(lLlOCríUj) 5u((T)Tip^ èv 0[ri(craupLÚ)]* òlà TÔÍV àTTÒ Zok(vo- 
Traíou) Nn(y(ou) rTaKÚ[(J€i] TTaKÚcreujç àpTáp(aç) éKaTÒ[v 
TpiájKovTtt éTTTá, Ktti MecTopTi ã K[pi0]fiç apTaß(a<;) Tecrcra- 
pÓKovTa èvvéa xéTaprov, Kai ïq xoO aúxoO Mecropfi pnvoç 
áXXaç àpxáp(aç) béxa éirrà fípKTu (òujòÉKaxov), Y(ívovxai) 
xoO O'ùpTr(avxoç) (rrupoO)^ cr^ (fípicru xpíxov). (2. Hand) Ai- 
ócrKopo(ç) O'uvpepáxpnp(ai) tàç TrpoK(ei)aévaç) (nupoO)^ C’y 
(npicFu xpíxov). 
Zahler sind oí àrrò ZoK{voTraíou) Nricr(ou), d. h. ohne Zweifel 
die Staatsbauem von Soknopaiu Nesos. Empfänger ist Pakysis 
der das Getreide durch Vermittelung des Staatsspeichers in Bu- 
bastos empfängt. Bubastos liegt in der Nähe von Philadelpheia* 
also in beträchtlicher Entfernung von Soknopaiu Nesos. Daß die 
2O31/2G3 Artaben Getreide sollten körperlich von Soknopaiu Nesos 
nach Bubastos geschafft worden sein, ist ganz unwahrscheinlich, 
da Giroüberweisungen von einem Speicher auf den anderen ein 
zur Ersparung von Beförderungskosten viel benutztes Hilfsmittel 
waren. Zahler wie Empfänger sind Privatpersonen, es kann daher 
nicht zweifelhaft sein, daß eine Fern-Girozahlung vorliegt. Es 
handelt sich um drei Giroüberweisungen, die 42 Tage auseinander 
liegen, die von demselben Giroaussteller herrühren und für den 
selben Empfänger bestimmt sind. Während bei P. Lond. H S. 90 
Nr. 315 (siehe oben S. 106) der Umstand, daß drei verschiedene 
Empfänger vorhanden sind, nur die Deutung zuläßt, daß jene Ur 
kunde nicht für die drei Empfänger, sondern für die Ausgangsstelle 
bestimmt ist, kann man bei P. Grenf. II 47 zweifelhaft sein, ob sie 
für den Zahler oder Empfänger gilt, weil sowohl der Zahler als 
auch der Empfänger in der Einzahl steht. Wahrscheinlich aber 
ist auch sie für den Staatsspeicher in Soknopaiu Nesos ausgestellt 
worden. Ist das richtig, so lernen wir aus der Urkunde, daß der 
zweite Speicher die Bescheinigung für den ersten Speicher so 
ausstellen konnte, daß sie für einen längeren Zeitraum eine Reihe 
von Überweisungen an denselben Giroempfänger zusammenfaßte. 
‘ Berichtigung von Wilcken, Archiv III S. 123. 
* Crönert, Stud. Pal. IV S. 87 vermutet €Tra[iTov] statt cy 6. Ich schließe 
mich dieser Vermutung an. Die Bedeutung von eiraixov ist bisher nicht klar 
gestellt worden. 
* Berichtigung von Wilcken, Archiv III S. 123. 
* Grenfell und Hunt, P. Teb. II S. 373.
	        
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