178
Teil II. Korn-Giroverkehr.
(Kió|Liri)i hier liegt Fernzahlung vor. Was die fünfte Zahlung,
nämlich die Zahlung ‘(puXÚKcuv* anbetrifft, so erkannten schon
die Herausgeber die Schwierigkeiten, die einer befriedigenden Er
klärung dieses 'qpuXÚKUJv* von ihrem Standpunkte aus entgegen
stehen: „there is no instance of a payment in kind for this tax,
of which the amount is generally 1—2 drachmae, i. e. much less
than the value of an artaba of wheat. Moreover the names of
the imposts in these sitologus receipts usually refer to the nature
of the land-tenure. Perhaps, therefore, cpuXÚKiJuv is here to be inter
preted in the sense of land owned by (púXuKeç. The Ptolemaic
(puXaKÎxai received KXppoi of 10 arurae, which were naturally in
cluded in the KXppouxiKfi yfi, and here (poXdKiuv may be only a
subdivision of KXppoúxmv. There is a difficulty that the payer is
a woman, but if she had inhereted a grant from a (púXaH the
land-tax upon it might continue to be called (ÙTrèp) (puXáKuuv. The
absence of other indications in the Roman period that the (púXuKeç
as land-owners formed a class by themselves is balanced by the
absence, on the other interpretation of qpuXÚKUJv, of the introduction
of such taxes as payments for guards into receipts of this kind
issued by the sitologi“.
Zu einem befriedigenden Ergebnisse gelangen wir, wenn wir
in den (púXaxeç die Zahler sehen; wir haben dann eine Zahlung
der (púXaKeç-Genossenschaft vor uns, wie in den anderen Fällen
Zahlungen der Kleruchen- und Katöken-Genossenschaft. Daß die
cpóXttKeç als besondere Beamtengruppe behufs Erzielung wirtschaft
licher Vorteile zu einer Vereinigung sich zusammenschlossen, ist
nach allem, was wir über derartige Vereinigungen wissen, sehr
naheliegend; und daß sie als Genossenschaft auch mit der Land
wirtschaft irgendwie Befassung hatten und demzufolge ein Giro
konto beim Staatsspeicher besaßen, ist nichts unmögliches.
Die Kleruchen und Katöken in unserer Urkunde zahlten sicher
durch Wegschreibung von ihrem Konto, die cpúXaKeç sehr wahr
scheinlich ebenso. Da am Schlüsse der Urkunde Vermessungs
gebühren erwähnt werden (vgl. Abschn. 25), muß die Auszahlung
der einzelnen Posten körperlich erfolgt sein. Wofür die Empfänger
(zwei Männer und zwei Frauen) die Zahlungen erhielten, geht aus
der Urkunde nicht hervor. Da die einzelnen Getreideposten klein
sind, mag es sich um kleine Leistungen oder Lieferungen für die
Genossenschaften handeln.
Schwierig ist die Frage, für wen die vorliegende Beschei-