Full text : Sozialismus und Regierung

6

Bedürfnisse  des  Volkes-erfüllt.  Eine  Polemik,  die  jüngst  in  der
sozialistischen  Bewegung  geführt  worden  ist,  ist  geeignet,  den  Gedanken ­
  zu  veranschaulichen.  Einige  der  Unsrigen  nämlich  haben
gegen  das  System  der  Regierung  durch  Parteien  die  Schilde  erhoben,
während  sie  in  derselben  Zeit  eifrig  bestrebt  gewesen  sind,  selbst
eine  neue  Partei  zu  gründen  und  sie  mit  einer  Verfassungsurkunde
auszustatten.  Einen  oberflächlichen  Beurteiler  wird  dies  natürlich
ein  törichter  Widerspruch  dünken,  wer  aber  tiefer  in  den  Sinn  der
Ausdrücke  eindringt  und  ihren  Wirklichkeitsgehalt  entdeckt,  wird
finden,  daß  von  einem  Widerspruch  keine  Rede  ist.  Der  reale  Wille
stimmt  eben  nicht  mit  dem  Willen  überein,  der  sich  unter  dem  Eindruck ­
  einer  Stimmung  oder  eines  Augenblicks  manifestiert,  sondern
der  wirkliche  Wille  ist  vielmehr  der  mit  anderen  Willensäußerungen
sowie  den  Kundgebungen  des  Gesamtwillens  koordinierte  Wille.
Auf  diesem  realen  Willen  aber  beruht  die  Freiheit.
Es  ist  hier  der  Ort,  einer  weiteren  Überlegung  hinsichtlich  des
Verhältnisses  des  Staates  zum  Individuum  zu  gedenken,  da  sie  die
Ansicht  bekräftigt,  daß  diese  Beziehung  nicht  einfach  passiv  und
negativ,  sondern  auch  aktiv  und  positiv  sein  muß.  Des  staatlichen
Schutzes  erfreut  sich  das  Individuum  nicht  als  Wesen,  das  seinen
Zweck  in  sich  selbst  trüge;  denn  das  gehört  nur  mittelbar  zu  den
Angelegenheiten  des  Staates.  Mit  dem  Menschen  als  Selbstzweck
beschäftigen  sich  vielmehr  das  Sittengesetz  und  dessen  freie  leitende
Hut  und  Aufsicht.  Dagegen  interessiert  er  die  politische  Persönlichkeit ­
  der  Gemeinschaft  nur,  weil  das  vollkommene  Individuum  einen
unentbehrlichen  Bestandteil  der  vollkommenen  Menschheit  bildet,
welchem  hehrsten  Ziele  die  Gesellschaft  zustrebt  und  der  Staat  seine
Dienste  widmet.  Für  den  Staat  ist  der  Einzelne  der  Erbe  der  verflossenen ­
  Erfahrung  der  Menschheit,  der  Nutznießer  ihrer  erworbenen
Schätze,  der  Arbeiter  am  Schöpfungswerk  menschlicher  Vollkommenheit, ­
  kein  Selbstzweck,  sondern  nur  ein  Mittel  zur  Erreichung  „jenes
in  weiter  Ferne  liegenden  göttlichen  Zieles,  dem  die  ganze  Schöpfung
entgegengeht“.
Dieser  Gedanke  läßt  sich  auch  so  einkleiden:  In  erster  Reihe  befaßt
sich  der  Staat  nicht  mit  dem  Menschen  als  Inhaber  von  Rechten,
sondern  als  Erfüller  von  Pflichten.  Ein  Recht  ist  die  Möglichkeit,
einer  Pflicht  zu  genügen,  und  es  sollte  nur  so  weit  anerkannt  werden,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.