Full text : Sozialismus und Regierung

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Macht  der  Interessen,  die  den  Status  quo  ante  vertreten;  denn  tatsächlichen ­
  Einfluß  hat  das  Referendum  nur  im  negativen  Sinne.  Wird
eine  Gesetzesvorlage  vom  Volke  sanktioniert,  so  übt  es  keine  Macht
aus.  Das  Referendum  bedeutet  eben  kein  Mitwirken  des  Volkes  an  den
Gesetzgebungsakten,  wohl  aber  dient  es  dem  Volke  als  Mittel,  der
Gesetzgebung  entgegenzuhandeln 1 .  Am  besten  kann  das  Sachverhältnis
  durch  eine  Schilderung  der  Etappen  veranschaulicht  werden,
die  ein  Gesetzentwurf  bei  uns  durchlaufen  muß,  bis  er  gesetztes
Recht  wird.  Zuerst  wird  er  dem  Hause  vorgelegt,  doch  ist  dies  gewöhnlich ­
  reine  Formalität,  obgleich  seine  allgemeinen  Bestimmungen ­
  schon  in  diesem  Stadium  begründet  werden,  und  eine  Debatte
sich  daran  anschließen  kann.  Alsdann  wird  die  Vorlage  gedruckt.
Hierauf  wird  die  zweite  Lesung  vorgenommen;  alle  Abgeordneten,
die  für  eine  zweite  Lesung  stimmen,  bekunden  dadurch,  daß  sie  mit
den  Hauptzielen  des  Entwurfes  genügend  übereinstimmen,  seine
Überweisung  an  einen  Ausschuß  zur  ausführlichen  Beratung  und
Amendierung  zu  unterstützen.  In  der  Kommission  wird  nun  Wort
für  Wort,  Artikel  für  Artikel  erwogen,  alle  Wirkungen  und  Möglichkeiten ­
  der  Vorlage  werden  ins  Auge  gefaßt,  und  sie  verläßt  die  Kommission ­
  oft  in  ganz  veränderter  Gestalt.  Nur  wer  die  Verhandlungen
im  Ausschüsse  genau  und  aufmerksam  verfolgt  hat,  ist  zur  Verteidigung ­
  des  modifizierten  Gesetzentwurfes  hinreichend  gerüstet.  Jetzt
folgt  die  Berichterstattung  in  der  Plenarsitzung;  das  versammelte
Haus  hat  Gelegenheit,  die  Bestimmungen  des  von  der  Kommission
amendierten  Entwurfes  zu  prüfen  und  zu  erklären,  ob  es  die  einzelnen
Paragraphen  genehmigt.  Die  dritte  Lesung  schließt  die  Kette:  das
Parlament  entscheidet,  ob  die  Vorlage  in  ihrer  endgültigen  Form  und
als  Ganzes  genommen  Gesetz  werden  soll  oder  nicht.
Wenn  ein  Referendum  diese  Prozedur  ergänzen  würde,  was  geschähe ­
  dann  tatsächlich  ?  Welcher  erhöhte  Anteil  wäre  dem  Volke
an  der  Leitung  der  Regierung  wirklich  gegeben?  Jeder  Abgeordnete
weiß,  daß  das  Parlament  über  die  Gesetzgebung  eine  wirkliche  Aufsicht
1  So  mag  man  das  Referendum  in  einem  Staate  befürworten,  der  dermaßen
korrumpiert  ist,  daß  seine  Gesetzgebung  ein  Handelsobjekt  geworden  ist,  oder
wo  das  Referendum  schon  so  lange  ausgeübt  wird,  daß  es  mit  den  nationalen
Gewohnheiten  verwachsen  ist.  Siehe  Oberholtzer:  Referendum  in  America;
Common's:  Races  and  Immigrants  in  America  betont  ebenfalls  nachdrücklich,
daß  das  Referendum  in  Staaten  mit  gemischten  Nationalitäten  einen  unifizierenden ­
  Einfluß  habe.
            
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