66
Eine Vermehrung der parlamentarischen Kommissionen wird emp
fohlen 1 , um die Schwierigkeit des unbehilflichen Ganges der Maschi
nerie zu beseitigen. Die bereits vorhandenen Ausschüsse sind denn auch
im Jahre 1906 durch zwei neue ergänzt worden. Doch ist dies ein arm
seliger Notbehelf, der nicht schrankenlos ausgedehnt werden kann,
weil dadurch die kollektive Verantwortlichkeit des Hauses aufge
hoben würde. Außerdem kann eine obstruktionslustige Opposition
die Arbeiten dieser Komitees leicht durchkreuzen, wie es seit 1906
wiederholt geschehen ist. Die allmähliche Erdrosselung des Parla
mentes durch die Opposition kann nur aufgehalten werden, wenn
sich die Opposition wieder auf den patriotischen Geist besinnt oder
wenn sich die Wähler entschließen, dieser unehrlichen Taktik ihren
Unwillen zu bezeugen. Man kann nur trauervoll darein schauen, wenn
der parteilüsterne Geist der Zerstörung sein Werk vollbringt, ohne daß
einflußreiche Führer kaum die Stimme erheben, um dem Verderben
Einhalt zu tun. Wenn wir uns mit den unlogischen, aber umso natür
licheren Gewohnheiten und Methoden des Parlamentarismus befassen,
die sich im Laufe der Jahrhunderte gebildet haben und die nicht auf
Gesetz oder Zwangsregeln, sondern auf dem Gedanken des Angemesse
nen und Billigen fußen, so müssen wir die gänzliche Aussichtslosigkeit
des Versuches erkennen, eine so geartete Organisation durch ver
besserte Vorschriften oder künstliche, mechanische Mittel zu schützen.
Das Gehäuse der Organisation ist aus demselben Material erbaut wor
den, aus dem sich Ehre, lichter Verstand, Huldigung und Achtung zu
sammensetzen, wenn aber dieser Stoff inzwischen verwittert ist, muß das
System, das er stützen soll, einstürzen, der Parlamentarismus muß ver
derben. Ein parlamentarisches System, bar alles konstitutionellen In
stinktes und jeglicher verfassungsmäßiger Gepflogenheit abgestorben,
ist ein Ding der Unmöglichkeit. Und wenn immer weniger Erwartungen
an dieses System geknüpft werden, wird die hohe Ausbildung seiner
Organisation und Leistungsfähigkeit, die durch eine seit Menschenaltern
wirkende Repräsentativverfassung möglich gemacht, wenn auch noch
nicht völlig verwirklicht worden ist, zu niedrigeren Formen entarten,
die mit dem rohen, unreifen Individualismus der Mandatartheorie,
mit Mehrheitsherrschaft, Referendum und bis zu einem gewissen Grade
1 Insofern diese Anregung auch den Zweck verfolgt, die Kontrolle der gewählten
Vertreter über die Arbeiten des Unterhauses zu erhöhen, wird sie noch in dem
folgenden Kapitel erörtert werden.