Object: Volkswirtschaftspolitik

Fachausbildungspolitik. 
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Erwerbszweige, die als zum Handwerke gehörig gelten, fort 
gesetzt Übergänge von einem zum anderen nötig werden, 
weil dem einzelnen keinerlei Gewähr geboten werden kann, 
daß er in dem ursprünglich ergriffenen Gewerbe sein Brot 
finden wird. Wenn bei solchen Übergängen von dem Be 
fähigungsnachweis abgesehen wird, so verliert er den Nutzen, 
den man von ihm erwartet; wenn aber nicht davon abgesehen 
wird, so würde der einzelne immer von neuem seine Be 
fähigung nachweisen müssen und dadurch in der Ausnützung 
seiner Arbeitskraft bedeutend gestört und beeinträchtigt wer 
den. Diese Wirkung wird noch gesteigert durch die weitgehende 
Gliederung der Berufe, wie sie sich auch im Handwerk ent 
wickelt hat. Dem dadurch auszuweichen, daß der Befähigungs 
nachweis eine umfassende Gestalt erhält, also sich auf große 
Gruppen verwandter Gewerbe erstreckt, würde die zu stellen 
den Anforderungen so sehr steigern, daß die Erwerbsmöglich- 
keit der mittleren Bevölkerungsschichten wesentlich erschwert 
werden würde. Für das Baugewerbe als Ganzes gilt bei 
spielsweise ein einheitlicher Befähigungsnachweis heute, nicht 
mehr als möglich, ebensowenig für das Schlosser- oder Tischler 
gewerbe . als Ganzes. Tatsächlichen Wert würde der Be 
fähigungsnachweis nur dann haben, wenn es möglich wäre, 
eine strenge Scheidung zwischen den Arbeitsgebieten der 
einzelnen Sondergewerbezweige durchzuführen. Bei dem 
heutigen Stande der Berufsgliederung und bei der durch 
das neue Verkehrswesen ermöglichten und erzwungenen Ab 
lösung der Gütererzeugung von dem eigenen Bedarfs des 
Erzeugungsorts ist das nicht möglich. Die Erfahrungen niit 
dem Befähigungsnachweis in Österreich, der in Wirklichkeit 
ein Verwendungsnachweis ist, haben das zur Genüge gezeigt. 
Aus diesen Erwägungen ist in Deutschland von dem zwangs 
weisen Befähigungsnachweise für das Handwerk abgesehen. 
Auch für das Baugewerbe, für das der zwangsweise Be-
	        
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