Fachausbildungspolitik.
25
Erwerbszweige, die als zum Handwerke gehörig gelten, fort
gesetzt Übergänge von einem zum anderen nötig werden,
weil dem einzelnen keinerlei Gewähr geboten werden kann,
daß er in dem ursprünglich ergriffenen Gewerbe sein Brot
finden wird. Wenn bei solchen Übergängen von dem Be
fähigungsnachweis abgesehen wird, so verliert er den Nutzen,
den man von ihm erwartet; wenn aber nicht davon abgesehen
wird, so würde der einzelne immer von neuem seine Be
fähigung nachweisen müssen und dadurch in der Ausnützung
seiner Arbeitskraft bedeutend gestört und beeinträchtigt wer
den. Diese Wirkung wird noch gesteigert durch die weitgehende
Gliederung der Berufe, wie sie sich auch im Handwerk ent
wickelt hat. Dem dadurch auszuweichen, daß der Befähigungs
nachweis eine umfassende Gestalt erhält, also sich auf große
Gruppen verwandter Gewerbe erstreckt, würde die zu stellen
den Anforderungen so sehr steigern, daß die Erwerbsmöglich-
keit der mittleren Bevölkerungsschichten wesentlich erschwert
werden würde. Für das Baugewerbe als Ganzes gilt bei
spielsweise ein einheitlicher Befähigungsnachweis heute, nicht
mehr als möglich, ebensowenig für das Schlosser- oder Tischler
gewerbe . als Ganzes. Tatsächlichen Wert würde der Be
fähigungsnachweis nur dann haben, wenn es möglich wäre,
eine strenge Scheidung zwischen den Arbeitsgebieten der
einzelnen Sondergewerbezweige durchzuführen. Bei dem
heutigen Stande der Berufsgliederung und bei der durch
das neue Verkehrswesen ermöglichten und erzwungenen Ab
lösung der Gütererzeugung von dem eigenen Bedarfs des
Erzeugungsorts ist das nicht möglich. Die Erfahrungen niit
dem Befähigungsnachweis in Österreich, der in Wirklichkeit
ein Verwendungsnachweis ist, haben das zur Genüge gezeigt.
Aus diesen Erwägungen ist in Deutschland von dem zwangs
weisen Befähigungsnachweise für das Handwerk abgesehen.
Auch für das Baugewerbe, für das der zwangsweise Be-