Full text: Die Entwicklung der deutschen Portland-Zement-Industrie ...

44 
Die Kartelle in der deutschen Portland-Zementindustrie. 
der Abtretende alle Rechte und Pflichten gegenüber der Gesell 
schaft. Auf je 2000 Faß Kontingent sind 100 Mk. Stammeinlage 
zu leisten. Wird ein Auftrag binnen 4 Tagen nicht ausgeführt, 
so kommt die Lieferung ohne das Recht der Nachlieferung in 
Wegfall, wird aber auf das Kontingent angerechnet; dies gilt 
nicht, wenn die Lieferung wegen Mangels an Verladewagen und 
Schiffsräumen nicht erfolgt ist. Die Gesellschafter sind verpflichtet, 
einander gegen Bezahlung auszuhelfen. Der Kleinverkauf ist 
ebenso geregelt wie in Südddeutschland. Der Ausgleich bei 
Differenzen am Schlüsse des Geschäftsjahres wird in Geld herbei 
geführt, seine Höhe ist vertraglich festgelegt. Der Aufsichtsrat 
besteht aus 9—15 Mitgliedern. Seine Rechte und Pflichten, 
sowie die der Generalversammlung entsprechen in den Haupt 
punkten denen des süddeutschen Kartells, ebenso die Pflichten 
der Mitglieder in bezug auf den Verkauf, den Übergang des 
Werkes in eine andere Hand, die Zuwiderhandlungen und Strafen. 
Die Hannoversche Verkaufsvereinigung vom Jahre 1905 ähnelt 
am meisten der schlesischen. Auch sie ist eine freie Vereinigung, 
ihre Organe sind die Geschäftsstelle, der Vorsitzende der Ver- 
kaufsvereinigung, zwei Vertrauensmänner mit einem Ersatzmann 
und die Generalversammlung. Die Verkaufsbestimmungen sind 
dieselben wie beim schlesischen Verbände, nur dürfen Preis 
anfragen, die direkt an eine Fabrik gerichtet sind, von dieser 
erledigt werden, falls sie noch nicht 60 °/o ihres Kontingents ver 
kauft hat. ’Die Kontingente sind nach dem Inlandabsatz vom 
1. Juli 1903 bis 30. Juni 1904 festgesetzt. Im Verhältnisse dieser 
Kontingente nehmen die Fabriken am Absätze teil bis der Ge 
samtabsatz die Summe sämtlicher Kontingente erreicht hat. Ist 
der Absatz größer oder kleiner, so wird das Plus oder Minus auf 
die Werke pro rata ihrer Produktionsfähigkeit verteilt, nur die 
Norddeutsche Portland-Zementfabrik Misburg nimmt auch hier 
pro rata ihres Kontingents teil. Ergibt sich dadurch eine Diffe 
renz, so wird diese allein von der „Germania“ und der „Hannover 
schen Portland-Zementfabrik“ im Verhältnisse von 7:3 getragen. 
Geht der Verbrauchszuwachs über die Produktionsfähigkeit hin-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.