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Die Kartelle in der deutschen Portland-Zementindustrie.
der Abtretende alle Rechte und Pflichten gegenüber der Gesell
schaft. Auf je 2000 Faß Kontingent sind 100 Mk. Stammeinlage
zu leisten. Wird ein Auftrag binnen 4 Tagen nicht ausgeführt,
so kommt die Lieferung ohne das Recht der Nachlieferung in
Wegfall, wird aber auf das Kontingent angerechnet; dies gilt
nicht, wenn die Lieferung wegen Mangels an Verladewagen und
Schiffsräumen nicht erfolgt ist. Die Gesellschafter sind verpflichtet,
einander gegen Bezahlung auszuhelfen. Der Kleinverkauf ist
ebenso geregelt wie in Südddeutschland. Der Ausgleich bei
Differenzen am Schlüsse des Geschäftsjahres wird in Geld herbei
geführt, seine Höhe ist vertraglich festgelegt. Der Aufsichtsrat
besteht aus 9—15 Mitgliedern. Seine Rechte und Pflichten,
sowie die der Generalversammlung entsprechen in den Haupt
punkten denen des süddeutschen Kartells, ebenso die Pflichten
der Mitglieder in bezug auf den Verkauf, den Übergang des
Werkes in eine andere Hand, die Zuwiderhandlungen und Strafen.
Die Hannoversche Verkaufsvereinigung vom Jahre 1905 ähnelt
am meisten der schlesischen. Auch sie ist eine freie Vereinigung,
ihre Organe sind die Geschäftsstelle, der Vorsitzende der Ver-
kaufsvereinigung, zwei Vertrauensmänner mit einem Ersatzmann
und die Generalversammlung. Die Verkaufsbestimmungen sind
dieselben wie beim schlesischen Verbände, nur dürfen Preis
anfragen, die direkt an eine Fabrik gerichtet sind, von dieser
erledigt werden, falls sie noch nicht 60 °/o ihres Kontingents ver
kauft hat. ’Die Kontingente sind nach dem Inlandabsatz vom
1. Juli 1903 bis 30. Juni 1904 festgesetzt. Im Verhältnisse dieser
Kontingente nehmen die Fabriken am Absätze teil bis der Ge
samtabsatz die Summe sämtlicher Kontingente erreicht hat. Ist
der Absatz größer oder kleiner, so wird das Plus oder Minus auf
die Werke pro rata ihrer Produktionsfähigkeit verteilt, nur die
Norddeutsche Portland-Zementfabrik Misburg nimmt auch hier
pro rata ihres Kontingents teil. Ergibt sich dadurch eine Diffe
renz, so wird diese allein von der „Germania“ und der „Hannover
schen Portland-Zementfabrik“ im Verhältnisse von 7:3 getragen.
Geht der Verbrauchszuwachs über die Produktionsfähigkeit hin-