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Im Jahre 1901 brach die Krisis aus. Es kamen für die Eisen
industrie schlechte Zeiten. Die Veränderung der Konjunktur er
zeugte eine lebhafte Bemühung seitens der Eisenindustriellen, die
Lösung der Kartellfrage zu ermöglichen. Die Verständigung erscheint
jetzt deshalb leichter möglich, weil die früheren großen Unterschiede
in den Produktionsunkosten gemildert sind. Die Preise der Rohstoffe
haben bedeutend abgenommen. So konnten jetzt die günstigeren Eigen
tumsverhältnisse der alten Aktiengesellschaften keine besonders große
Bedeutung haben, und was noch wichtiger ist, die technische Betriebs
organisation bei den einzelnen Werken wurde zu dieser Zeit sehr ein
förmig gestaltet; damit vergrößerte sich auch die Konkurrenzfähigkeit
der Werke. Die fallenden Preise und die verschärfte Konkurrenz
schufen ihrerseits den gemeinsamen Boden zur Kartellierung.
Zu dieser Zeit änderte sich auch die Stimmung der Regierung.
Um den Industriellen in ihrer Not behilflich zu sein, verpflichtete
sie sich, von jetzt an der Syndikatsbildung keine Hindernisse in den
Weg zu legen. „Es wurde damit,“ sagt Kaffenhaus, „eine sehr
merkwürdige Lage geschaffen: einerseits verbietet das Gesetz mit
Entschiedenheit die Verständigung, die den Charakter der Syndikate
tragen, andererseits bekamen die Vertreter der großen Industrie
eine faktische Erlaubnis zur Bildung von Berufsgenossenschaften 1 “.
Sie konnten aber aus dieser Erlaubnis zeitweise keinen Nutzen
ziehen; obwohl die Kartelle faktisch erlaubt waren, hatten sie nicht
den Charakter einer juristischen Person, daher waren die Ver
pflichtungen für ihre Mitglieder nicht rechtlich bindend. Die ge
gründeten Kartelle lösten sich daher auf, sobald ihre Mitglieder eine
Gelegenheit bekamen, die Statuten zu überschreiten.
Endlich wurde eine feste Form gefunden, die sich der bestehenden
Gesetzgebung anpaßte. Die Mitglieder der entstandenen Syndikate
gründeten einfache Verkaufsaktiengesellschaften mit dem Zwecke, ihre
Fabrikate gemeinsamzu vertreiben. Diese Aktiengesellschaften schlossen
dann ihrerseits einzelne Verträge mit allen Mitgliedern des Syndikats,
die sich verpflichteten alle ihre Waren unter bestimmten Bedingungen
nur an diese Verkaufsaktiengesellschaften zu liefern. Um Kontrakt
brüche zu erschweren, mußten die Mitglieder große Pfänder zahlen.
Diese Einzelverträge bildeten eigentlich die Grundlage des Syndikats,
während die Verkaufsstellen nur die Bedeutung einer rechtlichen
Legitimation hatten. Daß die Verkaufsstelle nur als rechtliche
Legitimation diente, zeigt schon das abnorm geringe Stammkapital
dieser Gesellschaften; das Stammkapital z. B. bei der „Gesellschaft
für Verkauf der Metallerzeugnisse der russischen Eisenwerke“, oder
wie sie verkürzt heißt — „Prodameta“ — betrug 900000 Rubel,
während ihr Umsatz im Jahre 1909 27 907406 Rubel betrug 1 2 .
1 Aaffenhaus, a. a. O., S. 42.
2 Jahresbericht d. Akt.-Ges. „Prodameta“ 1909.