Full text: Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

teils um sich eine oft nur allzu imaginäre Unterstützung 
zu sichern, oder auch Dienste wegen, die man öffentlich 
gar nicht einzugestehen wagte. Eine wilde Spekulation 
bemächtigte sich dieser Scheine. Ihr Kurs wurde bis auf 
Fr. 30,000 getrieben, um aber bald wieder auf seinen wirk 
lichen Wert, nämlich Null, herabzusinken. Durch diese 
schlechte Erfahrung wurde aber in Frankreich, dem klas 
sischen Lande der Genussscheine, ihnen keineswegs der 
Todesstoss versetzt; sie fanden im Gegenteil eine wenn 
möglich noch ausgiebigere Benutzung. Man benützte die 
selben, um das Kapital anzulocken, indem den ersten 
Aktienzeichnern Genussscheine verabreicht wurden, welche 
diese natürlich möglichst rasch mit Gewinn abzusetzen 
bestrebt waren, was Kurstreibereien zur Folge hatte, wo 
bei das Publikum den Schaden trug. Gründer hinwieder 
um behielten sich mit ihrer Hülfe einen grossen Teil des 
jährlichen Reingewinnes vor, ohne dass sie etwas anderes 
für die Gesellschaft getan hätten, als die glückliche Idee 
gehabt zu haben, diesbezügliche Bestimmungen in die 
Statuten aufnehmen zu lassen. Bis anhin waren die Genuss 
scheine immer noch ein Akzessorium der Gesellschaften 
geblieben; bald wurden sie zur Hauptsache. Es war das 
hauptsächlich zur Zeit der Entdeckung der südafrikanischen 
Goldfelder. Mit Hülfe der Genussscheine wurde nämlich 
die für die Aktien im Gesetz festgelegte Mindestwert 
grenze, welche ein grosses Hindernis für die Spekulation 
bildete, umgangen. Gesellschaften wurden gegründet mit 
nur Fr. 100,000 Aktienkapital, aber Fr. 900,000 in Genuss 
scheinen (90,000 ä Fr. 10), welche auch dem kleinsten Beutel 
zugänglich waren. Die Missbräuche waren bald so arg, 
dass die Genussscheine in Verruf gerieten und längere 
Zeit von seriösen Unternehmungen nicht mehr verwendet 
wurden. Die Bestimmungen der französischen Aktiengesetz 
gebung, welche den Handel mit den sogenannten actions 
d’apport für die ersten zwei Jahre der Gesellschaft ver 
bieten, holten sie aus der Versenkung wieder hervor, und
	        
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