Full text: Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

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zur Zeit der Pariser Weltausstellung gaben an die 98 % 
aller Gesellschaften, welche bei diesem Anlass gegründet 
wurden, derartige Titel heraus '). 
Von Frankreich aus verbreiteten sich die Genussscheine 
über alle Länder. Es wird kaum ein Land geben, in welchem 
sie nicht anzutreffen sind. In der Schweiz * 2 ) erlangen sie 
grössere Bedeutung bei der Jura-Simplon-Bahn-Gesellschaft 
(J. S. B.), die im Jahre 1889 entstanden ist aus der Fusion 
der Jura-Bern-Luzern-Bahn (J. B. L.) mit der Compagnie 
des chemins de fer de la Suisse occidentale et du Simplon 
(S. O. S.). Es wurden damals 170,000 Genussscheine emit 
tiert 3 ). Seither haben sie sich ein dauerndes Bürgerrecht, 
besonders in den Kantonen der Westschweiz, erworben. 
In neuerer Zeit sind sie aber infolge verschiedener Grün 
dungen und Machenschaften in argen Misskredit geraten 4 ). 
Mehrere Gesellschaften sahen sich veranlasst, ihre Genuss 
scheine unter beträchtlichen Opfern wieder einzuziehen 5 ). 
Was die Verbreitung der Genussscheine betrifft, so 
zählt Gdndvois für das Jahr 1896 29 Gesellschaften auf, 
deren Genussscheine an der Pariser Börse offiziell notiert 
werden mit insgesamt 481,000 Titeln. Die Zahl derjenigen, 
die nebenbei gehandelt werden, sei noch viel grösser. Er 
erklärt, niedrig zu schätzen, wenn er die Zahl der im Um 
laufe befindlichen Genussscheine auf eine Million angibt, 
herausgegeben von etwa 120 verschiedenen Gesellschaften; 
ihr Gesamtwert übersteige 250 Millionen 6 ). 
*) Trystram, 1. c., 5—7. 
2 ) Wahrscheinlich zum ersten Male gelangten Genussscheine in 
der Schweiz beim Credit Gruyerien, der im Jahre 1873 in Bulle 
gegründet wurde, zur Verwendung. 
s ) Vgl. EB 31 », Nr. 65. 
4 ) Der Economist 1911, 55. Ein Beitrag zur Gründungsge 
schichte der J. E. B. und Bulletin financier 1911. 
5 ) Z. B. die Bank für Handel und Industrie, Zug-Zürich und 
Haasenstein und Vogler, Genf. 
6 ) Genevois, zitiert bei Percerou, 1. c., 169.
	        
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