fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

14. Kapitel. Sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper. 447 
hier hart aufeinander, und sie werden hier schon wegen der größeren 
geistigen Regsamkeit, zu der das städtische Leben zwingt und befähigt, 
klarer erkannt und tiefer empfunden. In den Städten sitzen überdies 
vielfach kompakte Arbeitermassen, und nirgends werden diese so leicht 
mit ihrer Lage unzufrieden als hier. Nirgends aber auch ist die Ge 
legenheit zu verständiger sozialpolitischer Arbeit so reich gegeben, als 
in den Städten. Es ist unmöglich, alle diese Arbeit oder wenigstens 
die führende Rolle dabei lediglich dem Staat zuzuschieben und sich 
mit der Mitwirkung bei den von ihm angeregten Maßnahmen zu be 
gnügen. Auch bei der umfangreichsten sozialpolitischen Betätigung 
des Staates bietet sich in den Städten Raum und Gelegenheit genug 
zu selbständigem sozialpolitischen Vorgehen. 
Die kommunalen Selbstverwaltungskörper sind bei ihrer selbstän 
digen sozialpolitischen Betätigung nicht völlig ungebunden. Sie unter 
stehen staatlicher Aufsicht und Beeinflussung auch in dieser Beziehung 
und müssen sich an die gesetzlichen Grenzen ihrer Zuständigkeit halten. 
Sie können unter Umständen mit ihren Maßnahmen die Grundrichtung 
der staatlichen Sozialpolitik durchkreuzen und auf Bahnen abgleiten, die 
dem Gesamtinteresse des Landes schädlich sind. Das wird der Staat 
mit den ihm zustehenden Mitteln verhindern müssen. Auch ist mit 
der Möglichkeit zu rechnen, daß in den städtischen Organen bestimmte 
Interessentengruppen einen maßgebenden Einfluß gewinnen. Dieser 
Einfluß kann in manchen Fällen ein überstürztes und die durch die 
Gesamtverhältnisse gebotenen Grenzen überschreitendes Vorgehen, in 
anderen wieder eine engherzige und kleinliche Zurückhaltung zur 
Folge haben. Daraus ergeben sich Schwierigkeiten für die sozial 
politische Arbeit der Selbstverwaltungskörper. Nicht immer gelingt 
es, die Schwierigkeiten innerhalb des kommunalen Gemeinwesens zu 
besiegen. Auch das kann ein Eingreifen der Staatsgewalt mit an 
regenden, Richtung gebenden oder mit einengenden oder ab wehrenden 
Maßregeln nötig machen. Eine gewisse Erschwerung für eine verstän 
dige und praktische Sozialpolitik der Städte liegt darin, daß in großen 
Städten das innere Mitempfinden mit den Erlebnissen und Schicksalen 
anderer oft hinter einer mehr äußerlichen Anteilnahme zurücktritt, 
weil in die große Menschenmasse, die sich hier zusammendrängt, der 
Einzelne leichter untertaucht und weil unter dem starken Druck der 
Erwerbsarbeit auf die städtische Bevölkerung die Einzelnen einander 
gleichgültiger gegenüberstehen. Hier bedarf es einer stetigen und un 
ermüdlichen Arbeit zur Vertiefung der Auffassung. Äußerlich ist die 
Gelegenheit zu solcher erzieherischen Arbeit gerade in den Städten 
reichlicher gegeben als anderswo; aber der inneren Wirkung setzt das 
großstädtische Leben, das die Einzelnen nach so vielen anderen Rich 
tungen hin ablenkt, manche Erschwernisse entgegen.
	        
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