Full text : Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

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Viel  intensiver  als  die  Gesetzgebung  hat  sich  die
Rechtsprechung  mit  den  Genussscheinen  befasst.  In  der
Schweiz  hat  sich  das  BG 1 )  anlässlich  des  Prozesses  der
bons  de  jouissance  gegen  die  JSB  und  den  Bund  mit  dieser
Frage  beschäftigt.  Ein  definitives  Eintreten  auf  die  theoretische ­
  Seite  der  Frage  wurde  abgelehnt,  indem  sich  das
Bundesgericht  bei  Beurteilung  der  Natur  dieser  Bons  nur
an  die  vorgelegten  Statuten  gehalten  hat.  Die  JSB-Gesellschaft
  ist,  wie  schon  erwähnt,  im  Herbste  1889  aus  der
Fusion  zweier  Gesellschaften  entstanden  (Compagnie  des
chemins  de  fer  de  la  Suisse  occidentale  et  du  Simplon,
SOS  und  Jura-Bern-Luzern-Eisenbahn-Gesellschaft,  JBL).
Jede  Aktie  der  JBL  und  jede  Prioritätsaktie  der  SOS  wurde
gegen  eine  Prioritätsaktie  der  neuen  Gesellschaft  von  gleichem ­
  Nominalwert  eingetauscht,  während  die  Stammaktionäre ­
  der  SOS  sich  eine  Reduktion  ihrer  Aktien  von  500
auf  200  Fr.  gefallen  lassen  mussten,  was  bei  170,000  Stammaktien ­
  einem  Verluste  von  51  Millionen  gleichkommt.  Diese
Zumutung  war  für  die  Aktionäre  umso  unangenehmer,  als
ihnen  nur  ein  Zins  von  4  °/o  in  Aussicht  gestellt  war,
während  den  Prioritätsaktionären  eine  Vorzugsdividende
von  4'/2  %  garantiert  wurde.  Um  die  Stellung  der  Stammaktionäre ­
  der  SOS  in  etwas  zu  verbessern,  jedenfalls  auch
um  sie  für  die  Fusion  gefügig  zu  machen  —  denn  es  bestand ­
  in  ihren  Reihen,  wie  aus  einem  gedruckten  Minoritätsbericht ­
  zu  ersehen  ist,  eine  starke  Opposition  gegen
das  Fusionsprojekt  —  wurde  zu  jeder  Stammaktie  der
neuen  Gesellschaft  ein  Genussschein,  bon  de  jouissance,
gegeben 2 ).  Die  Taxierung  der  Stammaktien  SOS  zu  Fr.  200

')  EB  31 2  441.
J )  Rapport  de  la  direction  et  dir  conseil  d’administration:  11
n’est  donc  pas  exagerü  de  compter  dans  la  fusion  cette  action  ä
200  fr.  d’autant  plus  que  les  actions  du  Jura  bernois  obtiennent  un
droit  de  priorite  sur  les  actions  ordinaires  pour  un  dividende  de
4‘/2%  et  sont  de  leur  cöte  mieux  placees  qu’elles  ne  l’etaient.  Nous
ne  pouvions  pas  nier  non  plus  que  les  actions  ordinaires  SOS  ont
            
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