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finden. Verboten ist, die Sorten zu vermischen, sie unter
falschem Namen zu verkaufen und dem Safran fremde Be
standteile beizumengen. In letzterem Fall soll der Safran
verbrannt und der Fälscher nach jeweiligem Urteil bestraft
werden. Im besonderen wird Vorsorge dafür getroffen, daß
Marksafran, Brunickel und Belegier rein verkauft werden.
Das Bußgeld soll auf das Rathaus fallen und den Safran
schauern von ihm ein bestimmter Lohn ausgesetzt werden.
Die 6 Safranschauer fungieren in der Liste der städtischen
Beamten zwar erst an sehr später Stelle ‘), doch gehören sie
oft bekannten Kaufmannsfamilien an. 1495 ist Johann Fug
ger von der Linie vom Reh Safranschauer 1 2 3 ), 1541 Caspar
Imhof, 1550 Christian Behaim. Seit 1500 sind zahlreiche
Namen überliefert “). Die Wirksamkeit der Schau erkennen
wir aus den vielen Verurteilungen, die auf Grund der An
zeigen der Safranschauer erfolgten und die Roth aus Müll-
ners Annalen zusammenstellt. Aus den Jahren 1441, 1444,
1447, 1448, 1456, 1484 sind solche überliefert 4 ). Die Schau
veranlaßt den Nürnberger Rat, auch im Ausland sich tat
kräftig der Nürnberger Safranhändler anzunehmen. Die Zu
rückweisung venezianischen Safrans wurde schon erwähnt,
Eine Beschwerde über schlechten Safran geht auch 1446
nach Barcelona 5 ). 1470 schickt sogar der Vogt von Bormio
Safranproben zur Untersuchung nach Nürnberg und erhält
ein eingehendes Gutachten darüber'),
Aus den Papieren der Ravensburger Gesellschaft geht
auch die Bedeutung Frankfurts als Handelsplatz für Safran
1) Ratsverzeichnis und Ämterbüchlein 1516. Chroniken der
deutschen Städte. I.
2) Schulte I. S. 650.
3) Roth : Geschichte des Nürnberger Handels. 1800—1802.
4) In Bezug auf die Grausamkeit der Strafen tauchen Zweifel
auf. Einesteils sind die Strafen für das gleiche Vergehen sehr ver
schieden, und ferner entspricht ihre grausame Härte nicht dem Ton
in den gleichzeitigen Polizeiverordnungen. — Als ein Attest der Safran
schauer über nicht gerechten Safran sieht Roth einen Zettel an mit
den Worten: „Heinrich von Kölln Zettel den wir Ratt gaben am Freytag
vor Dionisy A. 1497.“
5) S. S. 42.
6) Schulte II. Nr. 391.