Full text: Der Safranhandel im Mittelalter

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finden. Verboten ist, die Sorten zu vermischen, sie unter 
falschem Namen zu verkaufen und dem Safran fremde Be 
standteile beizumengen. In letzterem Fall soll der Safran 
verbrannt und der Fälscher nach jeweiligem Urteil bestraft 
werden. Im besonderen wird Vorsorge dafür getroffen, daß 
Marksafran, Brunickel und Belegier rein verkauft werden. 
Das Bußgeld soll auf das Rathaus fallen und den Safran 
schauern von ihm ein bestimmter Lohn ausgesetzt werden. 
Die 6 Safranschauer fungieren in der Liste der städtischen 
Beamten zwar erst an sehr später Stelle ‘), doch gehören sie 
oft bekannten Kaufmannsfamilien an. 1495 ist Johann Fug 
ger von der Linie vom Reh Safranschauer 1 2 3 ), 1541 Caspar 
Imhof, 1550 Christian Behaim. Seit 1500 sind zahlreiche 
Namen überliefert “). Die Wirksamkeit der Schau erkennen 
wir aus den vielen Verurteilungen, die auf Grund der An 
zeigen der Safranschauer erfolgten und die Roth aus Müll- 
ners Annalen zusammenstellt. Aus den Jahren 1441, 1444, 
1447, 1448, 1456, 1484 sind solche überliefert 4 ). Die Schau 
veranlaßt den Nürnberger Rat, auch im Ausland sich tat 
kräftig der Nürnberger Safranhändler anzunehmen. Die Zu 
rückweisung venezianischen Safrans wurde schon erwähnt, 
Eine Beschwerde über schlechten Safran geht auch 1446 
nach Barcelona 5 ). 1470 schickt sogar der Vogt von Bormio 
Safranproben zur Untersuchung nach Nürnberg und erhält 
ein eingehendes Gutachten darüber'), 
Aus den Papieren der Ravensburger Gesellschaft geht 
auch die Bedeutung Frankfurts als Handelsplatz für Safran 
1) Ratsverzeichnis und Ämterbüchlein 1516. Chroniken der 
deutschen Städte. I. 
2) Schulte I. S. 650. 
3) Roth : Geschichte des Nürnberger Handels. 1800—1802. 
4) In Bezug auf die Grausamkeit der Strafen tauchen Zweifel 
auf. Einesteils sind die Strafen für das gleiche Vergehen sehr ver 
schieden, und ferner entspricht ihre grausame Härte nicht dem Ton 
in den gleichzeitigen Polizeiverordnungen. — Als ein Attest der Safran 
schauer über nicht gerechten Safran sieht Roth einen Zettel an mit 
den Worten: „Heinrich von Kölln Zettel den wir Ratt gaben am Freytag 
vor Dionisy A. 1497.“ 
5) S. S. 42. 
6) Schulte II. Nr. 391.
	        
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