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Auszahlung der Retablissementsgelder entgegen. Wie wir hörten, hatte
Bülow für Ostpreußen schon 1816 eine Million durch eine Anleihe flüssig
gemacht; er hatte sich aber dem Versuche Schöns, Ähnliches für West
preußen zu erreichen, widersetzt. Schön verfiel schließlich auf den Ausweg,
daß die bare Zahlung zwar erst allmählich geschehen, daß aber auf die noch
ausstehenden Summen sofort Kassenanweisungen ausgegeben werden
könnten. Es gelang ihm, die Bedenken des Schatzministeriums zu über
winden und die Bestimmung durchzusetzen, daß der Rest der bewilligten
Retablissementsgelder im Betrage von 650000 Tlr. für Ostpreußen und
1125 000 Tlr. fürWestPreußen sofort in Staatsschnldscheinen erhoben werden
könnte 4 ). Es wurden dann auch in dieser Form 600000, resp. 940000 Tlr.
ausgezahlt.
Die Kosten jener Anleihe haben in Ostpreußen und Lithauen den zur
Verteilung kommenden Betrag etwas verringert. Es ist aber wohl übertrieben,
wenn das ständische Komitee 1819 behauptete, es seien der Provinz bloß
1200000 Tlr. zugekommen^), und wenn es später berechnete, daß mit den
Retablissementsgeldern nur 1%% der 1806/7 erlittenen Verluste gedeckt
feien 3 ), so ist dieser Satz vielleicht um y 2 zu erhöhen. Die Summe ist in
der Weise verteilt worden, daß in Ostpreußen und Lithauen 536 adlige
und 861 köllmische Gutsbesitzer, sowie 960 städtische Ackerbesitzer Anteil
erhielten. Die Gesamtzahl der adligen Güter wurde in Ostpreußen 1808 auf
914, die bürgerlichen, zu vollem Eigentum besessenen auf 7555 berechnet 4 ).
Um den Dreimillionenfonds hat sich, wie wir sahen, ein Kampf ent
sponnen zwischen den Ministern, die im Sinne eines bürokratischen Absolu
tismus, ausgleichend und alle Klassen der Bevölkerung schützend, in die
Provinzialgeschäfte eingreifen wollten, und den ständischen Vertretern der
Provinz. In diesem Kampf nahmen die Oberpräsidenten entschieden für die
Letzteren Partei. Schön hat ja zeitlebens um die provinzielle und damit
uni die eigene Selbständigkeit mit den Berliner Behörden in Streit gelegen.
Die Autorität jener ad hoc versammelten ständischen Vertretungen glaubte
er um so mehr stützen zu müssen, als er in ihnen den verheißungsvollen
Anfang einer Verfassung sah, wie sie seinem politischen Ideal entsprach.
Er wird nicht müde, dem Staatskanzler zu schildern, welch schönes Beispiel
von dem hohen Werte solcher Versammlungen dieser „erste westpreußische
Landtag" — er nennt ihn auch wohl seinen polnischen Landtags) — geboten
i) C. O. v. 25. März 1818 Geh. St. A. 89 v IV. 44. 1-/z.
z ) Bezzenberger S. 41 f.
3 ) Ebenda S 14.
4 ) Vorstellung der Deputierten des Generallandtags v. 6. Febr. 1823. (Vgl.
S. 34.) — Lehmann II 199,
6 ) An Stägemann 7. Febr. 1817. Rühl II 140.