Sonderstellung einzelner Gläubiger.
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verhältnismäßige Befriedigung verlangen, zu welchem er auf ab
gesonderte Befriedigung verzichtet oder mit welchem er bei der
letzteren ausgefallen ist."
Beispiel: Lin Gläubiger schreibt dem Konkursverwalter, daß
er für seine hvpothekforderung nebst den rückständigen und
laufenden Zinsen und den Kosten abgesonderte Befriedigung aus
dem belasteten Grundbesitz beansprucht. Behufs Einleitung der
Zwangsversteigerung des Grundbesitzes läßt sich der Gläubiger
eine Vollstreckungsklausel zu der Kotariatsurkunde erteilen, in
welcher der Schuldner die Hypothek bestellt und sich der sofortigen
Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Viesen Vollstreckungstitel
läßt der hypothekgläubiger behufs Einleitung der Zwangsver
steigerung dem Konkursverwalter zustellen, gleichzeitig oder jeden
falls rechtzeitig vor dem Prüfungstermin richtet er an das Kon
kursgericht folgende Forderungsanmeldung:
Leipzig, 20. März l9l4.
Bismarckstr. 20.
Zum
Königlichen Amtsgerichte
Gantheim.
Laut Urkunde des Kgl. Notars Mayer in
Gantheim vom l. Februar 1905 habe ich
2000 M Darlehen nebst 61.11 M, d. i. 5o/o
Zinsen aus 2000 M seit 1. Hugujt 1913 bis
10. März 1914 als dem Tage der Konkurs
eröffnung sowie 16.40 M bisherige vollstrek-
kungskosten laut anliegender Aufstellung zu
fordern. Für dieses Guthaben, sowie in erster
Linie für die weiter erwachsenden Kosten der
Zwangsvollstreckung und die seit Konkurser
öffnung laufenden Zinsen, beanspruche ich Dek-
kung aus dem für meine Hypothek haftenden
Grundstück,' vorsorglich melde ich anmit das
vorbezeichnete Guthaben für den seinerzeitigen
Ausfall- oder verzichtbetrag als einfache Kon
kursforderung an.
Der Gläubiger: Ludwig Schmitt.
3. Aufrechnung.
Ein Gläubiger des Gemeinschuldners, der zugleich diesem eine
Leistung schuldet, braucht nicht seinerseits voll zu erfüllen, also
beispielsweise den von ihm geschuldeten Geldbetrag zur Konkurs
masse einzuzahlen und sich gleichzeitig mit seinen Gegenansprüchen
auf die vielleicht recht schmale Konkursdividende verweisen zu
lassen. Eine solche Stellungnahme des Gesetzgebers wäre Un
stern, Das Konkursverfahren. 6