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Allgemein ist die Gewährung einer Umsatzvergütung in den Konsum-Vereinen
nicht üblich. — Es gibt auch noch Vereine, die ihren Lagerhaltern
überhaupt kein festes Gehalt gewähren, sondern sie mit einer
Umsatzprovision abfinden. So hat der im Allgemeinen Verbände
organisierte Breslauer Konsumverein in den mit seinen Lagerhaltern
abgeschlossenen Vertrag folgenden Passus ausgenommen:
Der Lagerhalter erhält als Entschädigung für seine Dienstleistungen eine
Tantieme vom Verkaufserlöse seines Lagers, und zwar bei einem jährlichen
Erlöse bis zur Höhe von hunderttausend Mark 3°/» und von dem diese Summe
übersteigenden jährlichen Erlöse 2°/o mit der Maßgabe, daß ihnl mindestens
1500 M., in Worten fünfzehnhundert Mark, als jährliches Einkommen aus der
Tantieme zugesichert werden. Außerdem erhält er auf den Betrag des in
einem und demselben Warenlager von ihm gegen das Vorjahr erzielten Mehrerlöses
1»/o. Ans die Tantieme wird am Schlüsse eines jeden Monats ein
Vorschuß gewährt.
Es läßt sich manches für und manches gegen die Jnteressierung
der Filialleiter durch Umsatzprovisionen anführen. Dagegen spricht
jedenfalls, daß dem einen die Umsatzprovision von selbst in den Schoß
fällt, während andere in weniger gut gelegenen Verteilungsstellen
nur mir Mühe den geforderten Umsatz erreichen. Dagegen spricht
auch besonders in der k o n s u m g e n o s s e n s ch a f t l i ch e n Güterverteilung,
daß durch allzustarke Jnteressierung am Umsätze die Filialleiter
die Gebräuche der erwerbsmäßigen Warenvermittler annehmen,
die doch gerade von der Konsuingenossenschaft bekämpft werden. Andererseits
kann man einer ganz minimalen Provision nicht vom Gesamtumsatz,
sondern von der Umsatzsteigerung — eine solche läßt den
ersten Einwand der ungleichen Entlohnung nicht so stark hervortreten
— die Berechtigung da nicht absprechen, wo es gilt, laue Filialleiter
etwas mehr für die Genossenschaft zu interessieren. Diese Jnteressierung
erübrigt sich aber, wo ein natürlicher Ansporn durch den Wetteifer
der Filialleiter, indem einer den andern im Umsatz zu überflügeln
sucht, von selbst gegeben ist. In vielen Konsumgenossenschaften ist das
wirklich der Fall, und dieser Ehrgeiz wird noch dadurch erhöht, daß
die Verwaltung den Filialleitern regelmäßig die monatlichen Umsätze
aller Verteilungsstellen bekannt gibt. Dort, wo heute noch hohe Umsatzprovisionen
neben einem festen Gehalt bestehen, oder wo die Bezahlung
der Filialleiter in Konsumgenossenschaften ganz durch Umsatzprovision
geschieht, wäre ihre Abschaffung im Interesse der Kousumgenossenschaftsbewegung
zu empfehlen. In dieser Beziehung sollte man
die Warenhäuser nachahmen, die teilweise die Umsatzprovisionen abgeschafft
haben. Bei ihnen ist es allerdings Mittel zu einem egoistischen
-Zweck. Sie wollen, daß der Verkäufer den Käufer im Gegensatz zu