Full text : Die deutsche Hausindustrie

180

VI.  Kap.:  Staatshilfe

bereits  den  Mindeftlohn  zahlen,  falls  nicht  andere  fchriftliche  Vereinbarungen
beftehen.  Sobald  die  Lohnfeftfetzung  rechtsverbindlich  ift,  ift  jeder  Arbeitgeber ­
  verpflichtet,  jeden  Arbeitnehmer,  ohne  allen  Abzug,  mit  dem  Mindeftlohn
  zu  entlohnen.  Tut  er  es  nicht,  fo  kann  er  mit  einer  Strafe  bis  zu  20  £
belegt  werden,  ferner  mit  5  £  Strafe  für  jeden  Tag,  an  dem  er  nach  der  Verurteilung ­
  weiter  gegen  die  Lohnfeftfetzungen  verftöfzt.
Die  Lohnämter  find  berechtigt,  kranken  oder  verkrüppelten  Perfonen
Erlaubnisfcheine  für  Arbeit  zu  niedrigem  als  den  Minimallöhnen  auszufertigen, ­
  fofern  fich  die  Schwierigkeit  durch  Befchäftigung  des  Arbeiters  im
Akkord  nicht  automatifch  regeln  läfzt.
Die  Grundlinien  für  die  innere  Verfaffung  der  Lohnämter
find  alfo  feftgelegt:  Bei  der  Befetzung  der  Lohnämter  ift  zu  unterfcheiden
zwifchen  den  angeftellten  Mitgliedern  (appointed  members)  und  den  Vertretern ­
  (representative  members).  Die  letztem  find  zur  Hälfte  Arbeitgeber,
zur  Hälfte  Arbeitnehmer.  Die  Vertreter  können  gewählt  oder  ernannt  werden,
je  nachdem  es  die  nähern  Beftimmungen  des  Handelsminifteriums  vorfchreiben;
  doch  ift  auf  alle  Fälle  für  eine  genügende  Vertretung  der  Heimarbeiter ­
  Sorge  zu  tragen.  Tatfächlich  find  die  Vertreter  aus  Wahlen  der
beteiligten  Intereffengruppen  nur  bei  dem  Lohnamt  für  Kettchenerzeugung
hervorgegangen.  Bei  den  übrigen  Ämtern  hat  das  Handelsmini  fterium
die  Vertreter  von  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  auf  Grund  von  Vorfchlägen
aus  den  beiden  Gruppen  ernannt.  —  Die  Zahl  der  angeftellten  Mitglieder
(appointed  members)  mujz  geringer  fein  als  die  Hälfte  der  Vertreter  (reprefentative
  members)  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer.  Zu  alien  Poften  bei
den  Lohnämtern  find  Männer  und  Frauen  mit  den  gleichen  Rechten  zugelaffen.
  Wo  in  einem  Gewerbe  viel  Frauenarbeit  herrfcht,  mujz  eins  der  angeftellten ­
  Mitglieder  eine  Frau  fein.  —  Das  Handelsmini  fterium  bejtimmt
den  Vorfitzenden  und  den  Schriftführer  des  Lohnamts  aus  den  Reihen  der
Mitglieder;  es  kann  auch  Vorfchriften  bezüglich  der  Gefchäftsordnung  erlaffen. ­
  Alles  übrige  bleibt  der  Selb  ft  Verwaltung  der  Lohnämter  überlaffen.
Ein  Lohnamt  kann  Diftrikt-Lohnkommiffionen  einrichten
(district  trade  committees),  die  zum  Teil  aus  Mitgliedern  des  Hauptlohnamts
beftehen  unter  Zuziehung  von  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern.  Die
Diftriktkommiffion  kann  vom  Lohnamt  ausgedehnte  Vollmachten  empfangen,
befonders  diejenige,  Stücklöhne  für  Einzelbetriebe  zu  beftimmen  auf  Grund
der  vom  Lohnamt  felbft  für  das  ganze  Land  feftgelegten  Minimalzeitlöhne,
für  welche  die  Kommiffion  ihrerfeits  Vorfchläge  machen  kann.  Keine  Lohnfeftfetzung ­
  oder  Abänderung  von  Lohnfeftfetzungen  darf  vom  Hauptlohnamt
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.