§ 4- Lohnämter
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um 20 Pf. vermehrten Lohnkoften für das ganze Produkt auf den Zwifchen-
handel abgewälzt würden, fo bliebe diefer immer noch gewinnbringend genug.
Alles in allem: einer für die Heimarbeiter hochbedeut famen Lohnverbefferung
würde eine ganz geringfügige Belaftung der kaufenden und handeltreibenden
Bevölkerung entfprechen, die für diefe ebenfowenig fühlbar wäre, wie etwa
die indirekten Steuern für die wohlhabenden Klaffen.
Nicht zu vergeffen ift auch die Wahrfcheinlichkeit eines andern Ausgleichs
von Lohnerhöhungen. Höhere Löhne pflegen auf eine Verbefferung
der Arbeitstechnik hinzuwirken, falls eine folche möglich ift. Das
ift eine allgemeine Tatfache im Wirtfchaftsleben, hiftorifch erwiefen durch
die Erfahrungen vieler Jahrzehnte und vieler Länder, pfychologifch erklärt
durch das Streben des Unternehmers, höhere Lohnkoften durch eine technifch
beffere und daher billigere Produktion auszugleichen. Und fo würde auch manche
Hausinduftrie, die mit zurückgebliebener Technik arbeitet, infolge höherer
Löhne zu technifchen Fortfehritten gedrängt, mechanifche Kräfte und Arbeits
zerlegung würden mehr Anwendung finden als bisher. Der Verleger wäre im-
ftande, beffere, aber auch verhältnismäßig billigere Waren auf den Markt zu
bringen. Freilich find nicht alle Hausinduftrien einer technifchen Hebung fähig.
Andere Einwände werden im Intereffe der Arbeiter, allerdings
bezeichnenderweife nicht von diefen erhoben. Der Minimallohn würde — fo
heifzt es — zum Normallohn, die beffern Heimarbeiter würden auf den all
gemeinen niedern Lohnfatz herabgedrückt. Die Tatfachen in Auftralien
haben jedoch bewiefen, daß fich der Übergang vom Minimal- zum Normal
lohn durchaus nicht fo automatifch und allgemein vollzieht, wie wohl be
fürchtet wird, und daß die Unternehmer im eignen Intereffe, nämlich um
die beffern Arbeiter fich zu erhalten, eine Staffelung der Löhne wünfehen.
— Auf Auftralien ift auch hinzuweifen bezüglich eines andern Bedenkens,
daß nämlich alte und gebrechliche Arbeiter infolge des Minimal-
lohns entlaffen würden, während doch bisher die Heiminduftrie gerade für
diefe Volksklaffen die einzige Arbeitfpenderin gewefen fei. Wie der Gefahr
einer maffenhaften Entlaffung von Heimarbeitern vorzubeugen ift, hat die
Gefetzgebung in Viktoria gezeigt, die für halbfähige Arbeiter Ausnahme
bewilligungen vom Minimallohn geftattet. Im übrigen ift daran zu erinnern,
dafz die Zahl der halben Arbeitskräfte in der Heimarbeit nicht fo bedeutend
ift, wie vielfach angenommen wurde (vgl. S. 114), und dafz eine maffen-
hafte Entlaffung diefer Leute darum auch nicht zu befürchten ift. Durch
eine vermehrte Kranken- und invalidenfürforge, durch verbefferte Hygiene
könnten viele von ihnen der Notwendigkeit enthoben werden, ihre letzten