Full text: Die deutsche Hausindustrie

§ 4- Lohnämter 
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um 20 Pf. vermehrten Lohnkoften für das ganze Produkt auf den Zwifchen- 
handel abgewälzt würden, fo bliebe diefer immer noch gewinnbringend genug. 
Alles in allem: einer für die Heimarbeiter hochbedeut famen Lohnverbefferung 
würde eine ganz geringfügige Belaftung der kaufenden und handeltreibenden 
Bevölkerung entfprechen, die für diefe ebenfowenig fühlbar wäre, wie etwa 
die indirekten Steuern für die wohlhabenden Klaffen. 
Nicht zu vergeffen ift auch die Wahrfcheinlichkeit eines andern Ausgleichs 
von Lohnerhöhungen. Höhere Löhne pflegen auf eine Verbefferung 
der Arbeitstechnik hinzuwirken, falls eine folche möglich ift. Das 
ift eine allgemeine Tatfache im Wirtfchaftsleben, hiftorifch erwiefen durch 
die Erfahrungen vieler Jahrzehnte und vieler Länder, pfychologifch erklärt 
durch das Streben des Unternehmers, höhere Lohnkoften durch eine technifch 
beffere und daher billigere Produktion auszugleichen. Und fo würde auch manche 
Hausinduftrie, die mit zurückgebliebener Technik arbeitet, infolge höherer 
Löhne zu technifchen Fortfehritten gedrängt, mechanifche Kräfte und Arbeits 
zerlegung würden mehr Anwendung finden als bisher. Der Verleger wäre im- 
ftande, beffere, aber auch verhältnismäßig billigere Waren auf den Markt zu 
bringen. Freilich find nicht alle Hausinduftrien einer technifchen Hebung fähig. 
Andere Einwände werden im Intereffe der Arbeiter, allerdings 
bezeichnenderweife nicht von diefen erhoben. Der Minimallohn würde — fo 
heifzt es — zum Normallohn, die beffern Heimarbeiter würden auf den all 
gemeinen niedern Lohnfatz herabgedrückt. Die Tatfachen in Auftralien 
haben jedoch bewiefen, daß fich der Übergang vom Minimal- zum Normal 
lohn durchaus nicht fo automatifch und allgemein vollzieht, wie wohl be 
fürchtet wird, und daß die Unternehmer im eignen Intereffe, nämlich um 
die beffern Arbeiter fich zu erhalten, eine Staffelung der Löhne wünfehen. 
— Auf Auftralien ift auch hinzuweifen bezüglich eines andern Bedenkens, 
daß nämlich alte und gebrechliche Arbeiter infolge des Minimal- 
lohns entlaffen würden, während doch bisher die Heiminduftrie gerade für 
diefe Volksklaffen die einzige Arbeitfpenderin gewefen fei. Wie der Gefahr 
einer maffenhaften Entlaffung von Heimarbeitern vorzubeugen ift, hat die 
Gefetzgebung in Viktoria gezeigt, die für halbfähige Arbeiter Ausnahme 
bewilligungen vom Minimallohn geftattet. Im übrigen ift daran zu erinnern, 
dafz die Zahl der halben Arbeitskräfte in der Heimarbeit nicht fo bedeutend 
ift, wie vielfach angenommen wurde (vgl. S. 114), und dafz eine maffen- 
hafte Entlaffung diefer Leute darum auch nicht zu befürchten ift. Durch 
eine vermehrte Kranken- und invalidenfürforge, durch verbefferte Hygiene 
könnten viele von ihnen der Notwendigkeit enthoben werden, ihre letzten
	        
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