Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Zollbeliandlung  von  Kästen,  Koffern  und  dergl.  Gegenständen, ­
  welche  zur  Verpackung  der  von  Handlungsreisendcn
mitgelUhrten  Warenmuster  dienen.  Der  Finanzminister
hat  erläutert,  dass  die  Ablassung  von  Kästen,  Koffern
und  dergl.  Gegenständen,  welche  zur  Verpackung  der  von
Handlungsreisenden  mitgeführten  Warenmuster  dienen,
gegen  Hinterlegung  einer  Sicherheit  in  Höhe  des  für  diese
Gegenstände  zu  entrichtenden  Zollbetrags  und  unter  Beobachtung ­
  des  für  den  Einlass  der  von  den  Handlungsreisenden ­
  eingeführten  Warenmuster  vorgeschriebenen  Verfahrens ­
  zu  erfolgen  hat  (C.  11,  Nr.  19  345).
            
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