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uns anerkannte Lohnsteigerung nur einen ganz geringen Aus
gleich mit den so gewaltig gestiegenen Preisen der Lebensmittel
gebracht hat. Wie in der schon erwähnten Besprechung im
Handelsministerium von dem Herrn Geheimen Oberbergrat
Bennhold betont wurde, haben sich die Kosten der Lebenshaltung
um 80 bis 100 Prozent vermehrt. Was will es gegenüber einer
solchen ungeheuren Preissteigerung besagen, wenn die Löhne
der Hauer und Lehrhauer im Ruhrgebiet seit dem 3. Vierteljahr
1913, auf welche Zahlen wir bereits in unserer Eingabe vom
6. November 1915 hingewiesen haben, bis zum 3. Vierteljahr
1916 nur um 7,3 Prozent gestiegen sind!
Wiederholt ist auch von uns betont worden, daß ein voll-
ständigeer Ausgleich für die Verteuerung der Lebenshaltung
nicht möglich sei. Zweifellos hätte aber erheblich mehr geschehen
können, wie geschehen ist, besonders auch mit Rücksicht auf die
jetzt so notwendige Ueberarbeit im Bergbau. Dazu kommt dann,
daß nach Ausführung der Regierungsvertreter in der Konferenz
im Handelsministerium am 7. Dezember im Oktober 1916 der
Durchschnittslohn der Bergarbeiter noch auf sechszehn Schacht-
anlagen im Ruhrgebiet gefallen ist.
In der Antwort des Zechenverbandes vermissen wir auch
ein Eingehen auf die von uns vorgebrachten Spezialwünsche der
Bergarbeiter. So hatten wir einen besseren Ausgleich unter den
Gedingelöhnen gewünscht, und zwar dahingehend, daß die am
niedrigsten Entlohnten am meisten berücksichtigt würden. Er
fahrungsgemäß bleibt ja ein sehr großer Teil der Bergarbeiter
unter dem Durchschnittslohn ihrer Klasse. Des ferneren war
darauf hingewiesen, daß gerade bei den Schichtlöhnern unter und
über Tage die Lohnsteigerung sehr geringfügig gewesen und des
halb für diese Leute eine Lohnerhöhung besonders erforderlich
sei. Der Lohn dieser Schichtlöhner ist seit dem 3. Vierteljahr
1913 um 6,9 bezw. 8.5 Prozent gestiegen. Trotzdem betrug der
selbe aber im 3. Vierteljahr 1916 nur 4,85 bezw. 4,73 Mk.
Solche Löhne können doch nicht als angemessen angesehen werden.
Ueber alle diese Fragen ist nun eine Aussprache sehr not
wendig. Nach einer Prüfung des Herrn Ministers lir. Sydow
an die Oberbergämter, die uns in einer Besprechung am 31.
März 1916 im Handelsministerium bekanntgegeben wurde, sollen
die Oberbergämter bei Differenzen in der Lohnfrage vermittelnd
eingreifen, wenn sie von einer Seite deshalb angerufen werden.
Im Hinblick auf diese ministerielle Verfügung gestatten wir uns
daher die ergebene Bitte, uns in der dargelegten Angelegenheit
eine Rücksprache gewähren zu wollen.
(folgen die Unterschriften der vier Verbände.)
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