Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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uns anerkannte Lohnsteigerung nur einen ganz geringen Aus 
gleich mit den so gewaltig gestiegenen Preisen der Lebensmittel 
gebracht hat. Wie in der schon erwähnten Besprechung im 
Handelsministerium von dem Herrn Geheimen Oberbergrat 
Bennhold betont wurde, haben sich die Kosten der Lebenshaltung 
um 80 bis 100 Prozent vermehrt. Was will es gegenüber einer 
solchen ungeheuren Preissteigerung besagen, wenn die Löhne 
der Hauer und Lehrhauer im Ruhrgebiet seit dem 3. Vierteljahr 
1913, auf welche Zahlen wir bereits in unserer Eingabe vom 
6. November 1915 hingewiesen haben, bis zum 3. Vierteljahr 
1916 nur um 7,3 Prozent gestiegen sind! 
Wiederholt ist auch von uns betont worden, daß ein voll- 
ständigeer Ausgleich für die Verteuerung der Lebenshaltung 
nicht möglich sei. Zweifellos hätte aber erheblich mehr geschehen 
können, wie geschehen ist, besonders auch mit Rücksicht auf die 
jetzt so notwendige Ueberarbeit im Bergbau. Dazu kommt dann, 
daß nach Ausführung der Regierungsvertreter in der Konferenz 
im Handelsministerium am 7. Dezember im Oktober 1916 der 
Durchschnittslohn der Bergarbeiter noch auf sechszehn Schacht- 
anlagen im Ruhrgebiet gefallen ist. 
In der Antwort des Zechenverbandes vermissen wir auch 
ein Eingehen auf die von uns vorgebrachten Spezialwünsche der 
Bergarbeiter. So hatten wir einen besseren Ausgleich unter den 
Gedingelöhnen gewünscht, und zwar dahingehend, daß die am 
niedrigsten Entlohnten am meisten berücksichtigt würden. Er 
fahrungsgemäß bleibt ja ein sehr großer Teil der Bergarbeiter 
unter dem Durchschnittslohn ihrer Klasse. Des ferneren war 
darauf hingewiesen, daß gerade bei den Schichtlöhnern unter und 
über Tage die Lohnsteigerung sehr geringfügig gewesen und des 
halb für diese Leute eine Lohnerhöhung besonders erforderlich 
sei. Der Lohn dieser Schichtlöhner ist seit dem 3. Vierteljahr 
1913 um 6,9 bezw. 8.5 Prozent gestiegen. Trotzdem betrug der 
selbe aber im 3. Vierteljahr 1916 nur 4,85 bezw. 4,73 Mk. 
Solche Löhne können doch nicht als angemessen angesehen werden. 
Ueber alle diese Fragen ist nun eine Aussprache sehr not 
wendig. Nach einer Prüfung des Herrn Ministers lir. Sydow 
an die Oberbergämter, die uns in einer Besprechung am 31. 
März 1916 im Handelsministerium bekanntgegeben wurde, sollen 
die Oberbergämter bei Differenzen in der Lohnfrage vermittelnd 
eingreifen, wenn sie von einer Seite deshalb angerufen werden. 
Im Hinblick auf diese ministerielle Verfügung gestatten wir uns 
daher die ergebene Bitte, uns in der dargelegten Angelegenheit 
eine Rücksprache gewähren zu wollen. 
(folgen die Unterschriften der vier Verbände.) 
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