Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Reichstage  uni  beim  Herrn  Handelsminister  vorgetragen  worden.
Durch  solche  Vorkommnisse,  wie  wir  sie  oben  geschildert  haben,
wird  die  Arbeitsfreudigkeit  unter  den  Bergarbeitern  sicher  nicht
gefördert.  Die  Organisationsleitungen  haben  heute  sehr  viel
zu  tun,  um  der  vorhandenen  Unzufriedenheit  über  die  ungenügende ­
  Versorgung  der  Bergleute  mit  Butter,  Fleisch  und  Fett,
sowie  dem  sehr  oft  auftretenden  Lebensmittelwucher  zu  steuern.
Durch  derartige  Vorkommnisse  wie  auf  Westende  wird  aber  nur
Oel  ins  Feuer  gegossen.  Neumann  war  unser  Zahlstellenvcrtrauensmann
  und  besitzt  als  solcher  unter  seinen  Arbeitskameraden ­
  großes  Vertrauen.  Es  würde  sehr  viel  zur  Beruhigung ­
  der  Belegschaft  beitragen,  wenn  Neumann  wieder  vom
Kriegsdienst  entlassen  und  zur  Bergarbeit  zurückgeschickt  würde.
Bemerken  möchten  wir  noch,  daß  Neumann  40  Jahre  alt  ist  und
dem  ungedienten  Landsturm  angehört.
Einer  geneigten  Prüfung  und  Nachricht  entgegensehend,
zeichnet  hochachtungsvoll  ergebenst
Ter  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
»  *  #
Das  Generalkommando  erteilte  am  24.  Juni  1916  folgende
Antwort:
Die  Zurückstellung  eines  kriegsverwendungsfähigen  Angestellten
(Bergmann  od!er  Fabrikarbeiter)  erfolgt  nur  so  lange,  als  die  Notwendigkeit ­
  hiezu  auf  Grund  der  Angabe  der  betreffenden  Firma  oder
auf  Grund  vorgenommener  Prüfungen  der  damit  beauftragten  Stellen
anerkannt  wird.  In  Sonderheit  sind  die  Zechen  angewiesen,  im  Austausch ­
  für  jeden  zu  ihnen  entlassenen  garnisonverwendungsfähigen
Mann  einen  kriegsverwendungsfähigen  zur  Einstellung  namhaft  zu
machen.  Neumann  ist  kriegsverwendungsfähig  und  wurde  von  der
Zeche  mit  fünf  anderen  Bergarbeitern  freigegeben.  Es  lag  mithin  für
das  Bezirkskommando  kein  Grund  vor,  von  einer  Einstellung  Abstand
zu  nehmen.  Es  war  unrichtig,  daß  bei  der  Einziehung  vom  Bezirkskommnndo
  die  von  hier  aus  vorgeschriebene  Frist  von  6  Tagen  nicht
eingehalten  wurde.
Von  seiten  des  stellvertretenden  Generalkommandos.
Für  den  Chef  des  Stabes:  Kühlwetter,  Major.

Bochum,  den  31.  Mai  1916.
An  das  Königliche  Generalkommando,  Münster.
Der  ergebenst  unterzeichnete  Vorstand  des  Verbandes  der
Bergarbeiter  Deutschlands  gestattet  sich,  dem  Königlichen  Generalkommando ­
  folgendes  zu  unterbreiten:

...
            
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