— 167 —
Bochum, beit 31. Mai 1916.
An das Königliche Generalkommando in Miinster.
Der ergebenst unterzeichnete Vorstand des Verbandes den
Bergarbeiter Deutschlands gestattet sich, dem Königlichen Ge
neralkommando folgendes zu unterbreiten:
Auf der Zeche Westende IV in Duisburg-Meiderich wurden
dem Bergmann Wilhelm Neumann im Februar d. I. über 1009
Zehntel von seiner Kohlenförderung gestrichen. Aus erfolgte Be
schwerde bei dem Betriebsführer der Zeche wurden die gestri
chenen Zehntel dem P. Neumann wieder gutgeschrieben. Dies
ist doch sicher ein Beweis, daß die Zehntelstreichung zu Unrecht
erfolgt war.
Da im unterirdischen Betriebe es oft an dem notwendigen
Holz zum Verbauen der Arbeitsstellen fehlte, so trug Neumann
dies und das unberechtigte Zehntelstreichen in einer im März
d. I. stattgefundenen Belegschaftsversammlunz vor. Er wollte
damit bezwecken, daß der Arbeiterausschuß diese Mißstände in
der nächsten Ausschußsitzung der Verwaltung mit unterbreiten
sollte. Die Zechenverwaltung kann es aber anscheinend nicht
vertragen, daß ihre Arbeiter derartige Mißstände in den Beleg
schafts-Versammlungen zur Sprache bringen. Neumann mußte
sich nämlich am Tage nach der Versammlung beim Betriebs
führer der Zeche melden und sagte ihm dieser: „Neuniann,
wenn Sie so weiter machen, dann schmeiße ich Sie aus der Be
legschaft heraus."
Die kritisierten Mißstände werden aber durch solche
Drohungen nicht beseitigt, denn der Holzmangel besteht heute
noch weiter.
Dies kam auch erneut in der am 21. Mai d. I. stattgefun
denen Belegschaftsversammlung zur Sprache. An dieser Aus
sprache beteiligte sich auch der Bergmann Wilhelm Neumann.
Merkwürdigerweise hat Neumann am 26. Mai den Gestel
lungsbefehl erhalten und mußte sich am 29. Mai stellen. Bei der
Stellung am 29. Mai ist dem P. Neumann gesagt worden, daß
seine Reklamation nicht mehr zöge und er mit nach Diedenhofen
abginge.
Infolge dieser Vorkommnisse ist in der Belegschaft eine
große Erregung entstanden. Es wird angenommen, daß die
, Zechenverwaltung veranlaßt habe, daß Neumann eingezogen
wurde, damit sie einen unbequemen Mahner los würde. Schon
früher hat man den Arbeitern, wenn sie sich über die Behand
lung oder Entlohnung beschwerten, mit dem Schützengraben ge
droht und ist dies von unserem Verbandsvorsitzenden, dem Herrn
Reichstagsabgeordneten Sachse, auch bereits gelegentlich im