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ton entfallen, ist die Schichtenzahl im dritten Vierteljahr 1916
auf 89 gestiegen. Die Summe der von den einzelnen Arbeitern
tatsächlich verfahrenen Schichten ist natürlich sehr unterschiedlich.
(£3 gibt Bergarbeiter, die infolge ihrer körperlichen Beschaffen
heit nicht in der Lage sind, die laufenden Schichten zu verfahren.
Andere können nur die laufenden oder nur wenig Ueber- oder
Nebenschichten verfahren, weil ihre Körperkräfte dies nicht zu
lassen und die fetzige mangelhafte Ernährung dem Körper nicht
genügend Kräfte zuführt. Es gibt aber auch Bergarbeiter,
die noch viel mehr Ueberschichten verfahren würden, wenn
dafür eine höhere Bezahlung erfolgte. Gewiß sind uns auch
Fälle bekannt, wo Bergleute in einem Monat 36 bis 48 Schichten
verfahren haben und infolge ihrer ungeheueren Ueberarbeit zu
sammengebrochen sind und dann gezwungen waren, längere Zeit
krank zu feiern.
Durch dieses übermäßige Verfahren von Ueber- und Neben
schichten wird an der jetzt so dringend notwendigen Arbeitskraft
der Bergleute Raubbau getrieben. Es liegt unseres Erachtens
nicht im vaterländischen Interesse, wenn ein Teil der Arbeiter
durch zu viel Ueberarbeit die Arbeitskräfte zu sehr anstrengen
und dann mit der Arbeit aussetzen muß. Zweifellos ist es
besser, wenn die Bergarbeiter mit ihrer Arbeitskraft haushäl
terischer umgehen und dadurch eine möglichst gleichmäßige und
andauernde Arbeitsleistung gesichert wird. Durch das über
mäßig viele Verfahren von Ueber- und Nebenschichten wird nicht
nur die Arbeitskraft früh verbraucht, sondern es wird auch die
militärische Brauchbarkeit der noch militärpflichtigen Bergar
beiter sehr in Frage gestellt.
Um hier Wandel zu schaffen, wäre es empfehlenswert, wenn
für Ueber-, Neben- und Sonntagsschichten gewisse Lohnzuschläge
gewährt und ferner die Höchstsumme der für den einzelnen
Arbeiter zulässigen Zahl dieser Schichten beschränkt wiirde.
Als Zuschlag wäre zu gewähren für alle Ueberarbeit während
der Wochentage von Montag bis einschließlich Beendigung der
Samstagsnachmittagsschicht 39 Prozent, für Ueber- oder Neben
schichten in der Nacht von Samstag auf Sonntag und lür alle
Sonntagsschichten 60 Prozent zu dem sonst üblrchen Lohn.
Die Ueberarbeit könnte so geregelt werden, daß auf den ein
zelnen Arbeiter insgesamt im Monat die Stundenzahl für vier
Regelschichten nicht überschritten würde.
Wir glauben, daß durch eine solche Regelung allen Teilen,
sowohl den Arbeitern wie den Unternehmern und dem Vater
lande gedient wäre.
Da die Bergwerksindustrie mit zur Kriegsindustrie gehört,
so bitten wir Ew. Exzellenz, dieser Frage Ihre Aufmerksamkeit