Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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ton entfallen, ist die Schichtenzahl im dritten Vierteljahr 1916 
auf 89 gestiegen. Die Summe der von den einzelnen Arbeitern 
tatsächlich verfahrenen Schichten ist natürlich sehr unterschiedlich. 
(£3 gibt Bergarbeiter, die infolge ihrer körperlichen Beschaffen 
heit nicht in der Lage sind, die laufenden Schichten zu verfahren. 
Andere können nur die laufenden oder nur wenig Ueber- oder 
Nebenschichten verfahren, weil ihre Körperkräfte dies nicht zu 
lassen und die fetzige mangelhafte Ernährung dem Körper nicht 
genügend Kräfte zuführt. Es gibt aber auch Bergarbeiter, 
die noch viel mehr Ueberschichten verfahren würden, wenn 
dafür eine höhere Bezahlung erfolgte. Gewiß sind uns auch 
Fälle bekannt, wo Bergleute in einem Monat 36 bis 48 Schichten 
verfahren haben und infolge ihrer ungeheueren Ueberarbeit zu 
sammengebrochen sind und dann gezwungen waren, längere Zeit 
krank zu feiern. 
Durch dieses übermäßige Verfahren von Ueber- und Neben 
schichten wird an der jetzt so dringend notwendigen Arbeitskraft 
der Bergleute Raubbau getrieben. Es liegt unseres Erachtens 
nicht im vaterländischen Interesse, wenn ein Teil der Arbeiter 
durch zu viel Ueberarbeit die Arbeitskräfte zu sehr anstrengen 
und dann mit der Arbeit aussetzen muß. Zweifellos ist es 
besser, wenn die Bergarbeiter mit ihrer Arbeitskraft haushäl 
terischer umgehen und dadurch eine möglichst gleichmäßige und 
andauernde Arbeitsleistung gesichert wird. Durch das über 
mäßig viele Verfahren von Ueber- und Nebenschichten wird nicht 
nur die Arbeitskraft früh verbraucht, sondern es wird auch die 
militärische Brauchbarkeit der noch militärpflichtigen Bergar 
beiter sehr in Frage gestellt. 
Um hier Wandel zu schaffen, wäre es empfehlenswert, wenn 
für Ueber-, Neben- und Sonntagsschichten gewisse Lohnzuschläge 
gewährt und ferner die Höchstsumme der für den einzelnen 
Arbeiter zulässigen Zahl dieser Schichten beschränkt wiirde. 
Als Zuschlag wäre zu gewähren für alle Ueberarbeit während 
der Wochentage von Montag bis einschließlich Beendigung der 
Samstagsnachmittagsschicht 39 Prozent, für Ueber- oder Neben 
schichten in der Nacht von Samstag auf Sonntag und lür alle 
Sonntagsschichten 60 Prozent zu dem sonst üblrchen Lohn. 
Die Ueberarbeit könnte so geregelt werden, daß auf den ein 
zelnen Arbeiter insgesamt im Monat die Stundenzahl für vier 
Regelschichten nicht überschritten würde. 
Wir glauben, daß durch eine solche Regelung allen Teilen, 
sowohl den Arbeitern wie den Unternehmern und dem Vater 
lande gedient wäre. 
Da die Bergwerksindustrie mit zur Kriegsindustrie gehört, 
so bitten wir Ew. Exzellenz, dieser Frage Ihre Aufmerksamkeit
	        
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