Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

NHHtpKA

T

—  233  —
ton  entfallen,  ist  die  Schichtenzahl  im  dritten  Vierteljahr  1916
auf  89  gestiegen.  Die  Summe  der  von  den  einzelnen  Arbeitern
tatsächlich  verfahrenen  Schichten  ist  natürlich  sehr  unterschiedlich.
(£3  gibt  Bergarbeiter,  die  infolge  ihrer  körperlichen  Beschaffenheit ­
  nicht  in  der  Lage  sind,  die  laufenden  Schichten  zu  verfahren.
Andere  können  nur  die  laufenden  oder  nur  wenig  Ueber-  oder
Nebenschichten  verfahren,  weil  ihre  Körperkräfte  dies  nicht  zulassen ­
  und  die  fetzige  mangelhafte  Ernährung  dem  Körper  nicht
genügend  Kräfte  zuführt.  Es  gibt  aber  auch  Bergarbeiter,
die  noch  viel  mehr  Ueberschichten  verfahren  würden,  wenn
dafür  eine  höhere  Bezahlung  erfolgte.  Gewiß  sind  uns  auch
Fälle  bekannt,  wo  Bergleute  in  einem  Monat  36  bis  48  Schichten
verfahren  haben  und  infolge  ihrer  ungeheueren  Ueberarbeit  zusammengebrochen ­
  sind  und  dann  gezwungen  waren,  längere  Zeit
krank  zu  feiern.
Durch  dieses  übermäßige  Verfahren  von  Ueber-  und  Nebenschichten ­
  wird  an  der  jetzt  so  dringend  notwendigen  Arbeitskraft
der  Bergleute  Raubbau  getrieben.  Es  liegt  unseres  Erachtens
nicht  im  vaterländischen  Interesse,  wenn  ein  Teil  der  Arbeiter
durch  zu  viel  Ueberarbeit  die  Arbeitskräfte  zu  sehr  anstrengen
und  dann  mit  der  Arbeit  aussetzen  muß.  Zweifellos  ist  es
besser,  wenn  die  Bergarbeiter  mit  ihrer  Arbeitskraft  haushälterischer ­
  umgehen  und  dadurch  eine  möglichst  gleichmäßige  und
andauernde  Arbeitsleistung  gesichert  wird.  Durch  das  übermäßig ­
  viele  Verfahren  von  Ueber-  und  Nebenschichten  wird  nicht
nur  die  Arbeitskraft  früh  verbraucht,  sondern  es  wird  auch  die
militärische  Brauchbarkeit  der  noch  militärpflichtigen  Bergarbeiter ­
  sehr  in  Frage  gestellt.
Um  hier  Wandel  zu  schaffen,  wäre  es  empfehlenswert,  wenn
für  Ueber-,  Neben-  und  Sonntagsschichten  gewisse  Lohnzuschläge
gewährt  und  ferner  die  Höchstsumme  der  für  den  einzelnen
Arbeiter  zulässigen  Zahl  dieser  Schichten  beschränkt  wiirde.
Als  Zuschlag  wäre  zu  gewähren  für  alle  Ueberarbeit  während
der  Wochentage  von  Montag  bis  einschließlich  Beendigung  der
Samstagsnachmittagsschicht  39  Prozent,  für  Ueber-  oder  Nebenschichten ­
  in  der  Nacht  von  Samstag  auf  Sonntag  und  lür  alle
Sonntagsschichten  60  Prozent  zu  dem  sonst  üblrchen  Lohn.
Die  Ueberarbeit  könnte  so  geregelt  werden,  daß  auf  den  einzelnen ­
  Arbeiter  insgesamt  im  Monat  die  Stundenzahl  für  vier
Regelschichten  nicht  überschritten  würde.
Wir  glauben,  daß  durch  eine  solche  Regelung  allen  Teilen,
sowohl  den  Arbeitern  wie  den  Unternehmern  und  dem  Vaterlande ­
  gedient  wäre.
Da  die  Bergwerksindustrie  mit  zur  Kriegsindustrie  gehört,
so  bitten  wir  Ew.  Exzellenz,  dieser  Frage  Ihre  Aufmerksamkeit
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.