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Berbluidsanträgc im Landtag.
. Die Staatshaushaltskommission des preußischen Landtages
beriet am 30, und 31. Januar den Etat für die Bergbau-, Hüttcn-
und Salinenvcrwaltung. Das Kommissionsmitglied Kamerad
Hue hat dazu folgende Anträge gestellt:
„Die Kommission wolle beschließen, die Königliche Staatsrezierung
zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß
1. die Familie» der in der Bergwerks- und Hüttenindustrie tätigen
Arbeiter, Arbeiterinnen und Betriebsbeamten eine wöchentliche
Kartoffclration von mindestens 10 Pfund pro Kopf erhalten und
ihnen die gegenwärtig behördlich zugesagten sonstigen Nahrungs
mittel, insbesondere Brot und Fettwaren, zumindest nicht ver
kürzt, auch zu Preisen geliefert werden, die mit den Einkom-
mensverhältnisscn dieser Verbraucher nicht im Mißverhältnis
stehen;
2. den, Belegschaften brauchbare Arbeitsklcider, Arbeitsschuhe und
Waschmittel beschafft werden, wobei auch in der Preisbemessung
gebührende Rücksicht auf die Entlohnung der Belieferten zu
nehmen ist;
3. eine Regelung der Löhne der in den staatlichen Bergwerken,
Hütten, Salinen usw, beschäftigten Belegschaften in einer Weise
vorzunehmen, die, ohne die höheren Löhne zu beschneiden, die
jetzt unterdurchschnittlichen Gedingeverdienste den jetzt überdurch
schnittlichen annähert und die noch niedrigeren Schichtlöhne
aufbessert;
4. die Löhne und Gehälter der in den staatlichen Bergwerken,
Hütten, Salinen usw, beschäftigten kriegsbeschndigten Arbeiter
und Beamten so zu regeln, daß sie mit Einschluß etwaiger Ren
ten ein Einkommen erhalten, welches dem gleichkommt, das sic
gemäß ihrer beruflichen Ausbildung als Nichtkriegsbeschädigte
Vollarbeiter haben würden;
ö, die staatlichen Betriebsleiter beim Abschluß der Gedinge die von
den Kameradschaften benannten Vertreter (Ortsälteste, Partie-
führer'; als verhandlungsberechtigte Vertragsschließende behan
deln Und sich rerner nicht weigern, sich mit den Arbeiteraus
schüssen auch über Löhnbeschwerden einzelner Kameradschaften
und Belegschaftsmitglieder zu besprechen;
6, weder ein direkter noch, ein indirekter Zwang zum Verfahren
von Nrberschichten ausgeübt wird;
7, überall die Befahrungen der gesetzlich vorgeschriebenen Sichcr-
heitsmänner vorgenommen und, wo die Sicherheitsmänner und
Ausschußmitglieder aus wgend einem Grunde fehlen, alsbald
Neuwahlen vorgenommen werden;
8, jugendliche Arbeiter nicht mehr unterirdisch anfahren, ferner
jugendliche und weibliche Arbeiter nur mit solchen Verrichtungen