Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Berbluidsanträgc im Landtag. 
. Die Staatshaushaltskommission des preußischen Landtages 
beriet am 30, und 31. Januar den Etat für die Bergbau-, Hüttcn- 
und Salinenvcrwaltung. Das Kommissionsmitglied Kamerad 
Hue hat dazu folgende Anträge gestellt: 
„Die Kommission wolle beschließen, die Königliche Staatsrezierung 
zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß 
1. die Familie» der in der Bergwerks- und Hüttenindustrie tätigen 
Arbeiter, Arbeiterinnen und Betriebsbeamten eine wöchentliche 
Kartoffclration von mindestens 10 Pfund pro Kopf erhalten und 
ihnen die gegenwärtig behördlich zugesagten sonstigen Nahrungs 
mittel, insbesondere Brot und Fettwaren, zumindest nicht ver 
kürzt, auch zu Preisen geliefert werden, die mit den Einkom- 
mensverhältnisscn dieser Verbraucher nicht im Mißverhältnis 
stehen; 
2. den, Belegschaften brauchbare Arbeitsklcider, Arbeitsschuhe und 
Waschmittel beschafft werden, wobei auch in der Preisbemessung 
gebührende Rücksicht auf die Entlohnung der Belieferten zu 
nehmen ist; 
3. eine Regelung der Löhne der in den staatlichen Bergwerken, 
Hütten, Salinen usw, beschäftigten Belegschaften in einer Weise 
vorzunehmen, die, ohne die höheren Löhne zu beschneiden, die 
jetzt unterdurchschnittlichen Gedingeverdienste den jetzt überdurch 
schnittlichen annähert und die noch niedrigeren Schichtlöhne 
aufbessert; 
4. die Löhne und Gehälter der in den staatlichen Bergwerken, 
Hütten, Salinen usw, beschäftigten kriegsbeschndigten Arbeiter 
und Beamten so zu regeln, daß sie mit Einschluß etwaiger Ren 
ten ein Einkommen erhalten, welches dem gleichkommt, das sic 
gemäß ihrer beruflichen Ausbildung als Nichtkriegsbeschädigte 
Vollarbeiter haben würden; 
ö, die staatlichen Betriebsleiter beim Abschluß der Gedinge die von 
den Kameradschaften benannten Vertreter (Ortsälteste, Partie- 
führer'; als verhandlungsberechtigte Vertragsschließende behan 
deln Und sich rerner nicht weigern, sich mit den Arbeiteraus 
schüssen auch über Löhnbeschwerden einzelner Kameradschaften 
und Belegschaftsmitglieder zu besprechen; 
6, weder ein direkter noch, ein indirekter Zwang zum Verfahren 
von Nrberschichten ausgeübt wird; 
7, überall die Befahrungen der gesetzlich vorgeschriebenen Sichcr- 
heitsmänner vorgenommen und, wo die Sicherheitsmänner und 
Ausschußmitglieder aus wgend einem Grunde fehlen, alsbald 
Neuwahlen vorgenommen werden; 
8, jugendliche Arbeiter nicht mehr unterirdisch anfahren, ferner 
jugendliche und weibliche Arbeiter nur mit solchen Verrichtungen
	        
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