12. Der Darlehnsnehmer hat sich wegen seiner Verpflichtungen der sofortigen
Zwangsvollstreckung zu unterwerfen und dabei in Ansehung der Hypothek
in der Weise, daß die Zwangsvollstreckung ans der Urkunde gegen den
jeweiligen Eigentümer der mit der Hypothek belasteten Grundstücke zulässig
sein soll.
13. Alle durch diesen Vertrag und seine Ausführung entstehenden Kosten trägt
der Darlehnsnehmer. Er trägt insbesondere die entstehenden Tax-, Ge
richts-, Notariats- und Stempelkosten.
14. Die Bank ist zum Rücktritt von diesem Vertrage und zur Forderung von
Schadensersah berechtigt, wenn ihr nicht binnen 3 Wochen nach Annahme
dieses Antrages der Hypothekenbrief zugeht und der erste Rang für die
Bankhypothek nachgewiesen wird.
... beauftrage die Bank, die als Darlehnsvalnta zustehenden
Pfandbriefe sobald als möglich zum Börsenkurse zn verkaufen und den Erlös
abzüglich anteiliger 2% Verkaufsprovision für Rechnung an -
die Pfandbriefe sind für meine Rechnung an
abzuführen.
An diesen Antrag halte 4 Wochen gebunden.
, den - 192 ...
Wird eine Hypothekenschuld zurückgezahlt, so muß der
Schuldner dies im Grundbuch vermerken lassen — die Löschung geschieht
dort durch Unterstreichen mit roter Tinte —, da er sich sonst der Gefahr
aussetzt, noch einmal zahlen zu müssen, nämlich dann, wenn der bisherige
Besitzer der Hypothek sie an einen Dritten abtritt, der von der Rück
zahlung nichts weiß und sich auf die Eintragung im Grundbuch verläßt.
Zur Löschung der Hypothek ist Beibringung einer beglaubigten
löschungsfähigen Quittung erforderlich, d.h. einer Quittung,
in der der Hypothekenglüubiger bescheinigt, daß er vom Eigentümer des
Grundstücks — dessen Lage genau bezeichnet sein muß — den Betrag der
für ihn eingetragenen Hypothek zurückerhalten hat, und daß er die
Löschung der Hypothek im Grundbuch bewilligt. Z. B.