Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

12. Der Darlehnsnehmer hat sich wegen seiner Verpflichtungen der sofortigen 
Zwangsvollstreckung zu unterwerfen und dabei in Ansehung der Hypothek 
in der Weise, daß die Zwangsvollstreckung ans der Urkunde gegen den 
jeweiligen Eigentümer der mit der Hypothek belasteten Grundstücke zulässig 
sein soll. 
13. Alle durch diesen Vertrag und seine Ausführung entstehenden Kosten trägt 
der Darlehnsnehmer. Er trägt insbesondere die entstehenden Tax-, Ge 
richts-, Notariats- und Stempelkosten. 
14. Die Bank ist zum Rücktritt von diesem Vertrage und zur Forderung von 
Schadensersah berechtigt, wenn ihr nicht binnen 3 Wochen nach Annahme 
dieses Antrages der Hypothekenbrief zugeht und der erste Rang für die 
Bankhypothek nachgewiesen wird. 
... beauftrage die Bank, die als Darlehnsvalnta zustehenden 
Pfandbriefe sobald als möglich zum Börsenkurse zn verkaufen und den Erlös 
abzüglich anteiliger 2% Verkaufsprovision für Rechnung an - 
die Pfandbriefe sind für meine Rechnung an 
abzuführen. 
An diesen Antrag halte 4 Wochen gebunden. 
, den - 192 ... 
Wird eine Hypothekenschuld zurückgezahlt, so muß der 
Schuldner dies im Grundbuch vermerken lassen — die Löschung geschieht 
dort durch Unterstreichen mit roter Tinte —, da er sich sonst der Gefahr 
aussetzt, noch einmal zahlen zu müssen, nämlich dann, wenn der bisherige 
Besitzer der Hypothek sie an einen Dritten abtritt, der von der Rück 
zahlung nichts weiß und sich auf die Eintragung im Grundbuch verläßt. 
Zur Löschung der Hypothek ist Beibringung einer beglaubigten 
löschungsfähigen Quittung erforderlich, d.h. einer Quittung, 
in der der Hypothekenglüubiger bescheinigt, daß er vom Eigentümer des 
Grundstücks — dessen Lage genau bezeichnet sein muß — den Betrag der 
für ihn eingetragenen Hypothek zurückerhalten hat, und daß er die 
Löschung der Hypothek im Grundbuch bewilligt. Z. B.
	        
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