fullscreen : Wirtschaft als Leben

Abschnitt  IV.  367
versteht,  jedenfalls  aber  etwas,  das  in  der  Sache  der  Erkenntnis  von
der  „Kausalerklärung“  überboten  wird.
Nun  mag  es  ja  gelegentlich  zutreffen,  daß  der  Übergang  von  der
„teleologischen“  zur  „kausalen“  Erklärung  einen  Fortschritt  in  der
Erkenntnis  bedeutet:  das  käme  ja  nur  auf  den  Sinn  an,  den  man  jenen
Ausdrücken  gibt,  und  auf  die  Anlässe,  bei  denen  sie  verwendet  werden.
In  der  Biologie,  z.  B.,  könnte  sich  diesen  Ausdrücken  eine  sehr
ernste  Diskussion  verknüpfen.  Wie  irrig  aber  gerade  hier  jener  Rückschluß ­
  von  einer  angeblich  minderwertigen  Erklärung  auf  eine  angeblich ­
  minderwertige  Erkenntnis  ist,  das  zeigt  sich  am  besten  darin,  daß
man  hier  den  Spieß  sogar  umdrehen  kann.  Soweit  es  überhaupt  angeht, ­
  Erkenntnisarten  aneinander  zu  messen,  von  denen  jede  ihr  gutes
Recht  hat,  eine  so  unentbehrlich  wie  die  andere  ist,  kann  man  behaupten, ­
  daß  unsere  Erkenntnis  mit  der  Historie  entschieden ­
  besser  fährt  als  mit  der  Metahistorie.  Natürlich ­
  kommen  da  nicht  die  tatsächlichen  Leistungen  auf  beiden  Gebieten
in  Betracht,  sondern  rein  prinzipielle  Verhältnisse.
Es  gilt  erstens,  daß  die  Historie  jenes  Geschehens,  dessen  Erfassung ­
  ihr  spezifisch  ist,  mit  festerem  Griff  habhaft  wird,  als  es  der
Metahistorie  mit  ihrem  Geschehen  gelingt.  Das  läßt  sich  an  einem
Vergleich  der  Interpretation  hüben  und  drüben  erläutern.
Der  Schluß  von  dem,  was  vorliegt,  auf  das,  was  vorgegangen  ist,  die
Erfassung  des  Geschehens  also,  nimmt  in  beiden  Fällen  den  gleichen
Ausgang.  Historiker  wie  Metahistoriker  machen  sich  das  Vorliegende
zunächst  als  einen  schlichten  Wandel  von  etwas  klar,  das  früher  Vorgelegen ­
  hat.  Soweithin  ist  das  Geschehen  weder  als  eine  Abfolge  von
Erscheinungen,  noch  als  eine  Tätigkeit,  weder  „kausal“  noch  „final“
erfaßt,  sondern  rein  abstrakt,  als  eine  Formveränderung.  Schon
dieser  erste  Schritt  der  Erfassung  kann  ein  zweifelhafter  sein.  So
könnte  z.  B.  das  Felsenmeer  ebensogut  eine  Umlagerung  der  Steinklötze ­
  sein,  wie  die  Umwandlung  einer  festen  Steinschicht.  Der  Geologe
bleibt  diesem  zweiten  Ansatz  der  Interpretation  treu,  weil  es  ihm  gelingt,
  gerade  dieses  letztere  Geschehen  konkret  auszugestalten,  indem
es  als  den  Verwitterungsprozeß  der  festen  Schicht  kausal  auflöst.
Aber  nehmen  wir  selbst  den  günstigen  ball  an,  daß  sich  an  den
Steinklötzen  eine  gleichsam  durchlaufende  Schicht  verrät,  die  es  fast
zur  Gewißheit  macht,  daß  keine  Umlagerung  von  Felsblöcken,  nur
eine  Umwandlung  kompakten  Gesteines  vorliegt.  Dann  hätte  dies
eben  nur  die  Bedeutung,  daß  der  Geologe  über  den  Ausgang  seiner
Interpretation  nicht  mehr  im  Zweifel  zu  sein  brauchte.  An  dem
            
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