Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Viertes  Buch.  Die  Abtrünnigen.

hierzu  ist  man  um  so  mehr  berechtigt,  da  das  kommunistische
Manifest  dies  in  klaren  Worten  ausspricht:  „In  diesem  Sinn  können
die  Kommunisten  ihre  Theorien  in  dem  einen  Ausdruck:  Aufhebung
des  Privateigentums  —  zusammenfassen 1 ).“
Das  Manifest  führt  aber  zugleich  aus,  wie  dies  zu  verstehen  ist.
Das  Privateigentum,  um  dessen  Abschaffung  es  sich  handelt,  ist  nicht
das  Recht  des  Arbeiters  auf  das  Erzeugnis  seiner  Arbeit,  sondern
das  Recht  auf  das  Erzeugnis  der  Arbeit  anderer,  der  Arbeit  des
Lohnempfängers.  Es  ist  dies  die  Form  des  Besitzes,  die  Privateigentum ­
  genannt  wird,  die  man  aber  besser  bürgerliches  Eigentum
nennen  sollte,  und  die  bestimmt  ist,  unter  der  kollektivistischen
Ordnung  zu  verschwinden.  Was  das  Eigentumsrecht  des  Menschen
an  dem  Produkt  seiner  Arbeit  anlangt,  wie  es  früher  unter  der  Herrschaft ­
  der  Zünfte  und  der  bäuerlichen  Landwirtschaft  existierte,  so
hat  es  der  Kapitalismus  schon  vernichtet  oder  ist  im  Begriff,  es  zu
zerstören,  indem  er  es  durch  das  Lohnsystem  ersetzt!  Weit  davon
entfernt,  dieses  Eigentumsrecht  zu  vernichten,  wird  es  der  Kollektivismus ­
  wieder  ins  Leben  rufen  —  nicht  mehr  unter  der  veralteten
und  individualistischen  Form  des  Eigentums  des  Arbeiters  an  dem
Erzeugnis  seiner  Arbeit,  denn  dies  ist  in  Zukunft  mit  den  Bedingungen ­
  der  Großproduktion  und  der  Arbeitsteilung  unverträglich,
—  sondern  unter  der  Form  eines  Anrechtes  auf  einen  dem  Erzeugnis
seiner  Arbeit  entsprechenden  Wert 2 ).
Welches  praktische  Mittel  soll  nun  diesen  zwiefachen  Zweck
erfüllen  ?
Die  Rückgängigmachung  dessen,  was  der  Kapitalismus  getan  hat,
die  Enteignung  der  Kapitalisten  aus  ihrem  Besitze  an  den  Produktions-')

  Engels  sagt  auch:  „Die  Aufgabe  des  kommunistischen  Manifestes  war  die
Proklamation  des  unvermeidlich  bevorstehenden  Untergangs  des  heutigen  bürgerlichen ­
  Eigentums“  (Vorwort  zum  kommunistischen  Manifest,  S.  6).
Heute  jedoch  zieht  man  vor,  als  Ziel  des  kollektivistischen  Sozialismus  die
Abschaffung  des  Lohnsystems  hinzustellen,  —  da  die  Abschaffung  des  Eigentums
nur  das  unvermeidliche  Mittel  zur  Erreichung  dieses  letzten  Zieles  ist.  So  sagt
Labeiola  (Essai  sur  la  Conception  Materialiste,  2.  Ausg.  S.  62):  „Sie
(die  Proletarier)  gelangen  zu  dem  Verständnis,  daß  sie  nur  ein  Ziel  vor  Augen  haben
müssen:  die  Abschaffung  des  Lohnsystems.“
Das  gleiche  Ziel  wird  aber  auch  von  anderen,  als  den  Sozialisten  erstrebt,  von
den  Assozialisten,  den  Kooperativisten,  und  von  der  radikal-sozialistischen  Partei;
und,  indem  diese  sich  auf  den  entgegengesetzten  Standpunkt  stellen,  glauben  sie,
daß  das  einzige  Mittel,  um  dieses  Ziel  zu  erreichen,  in  der  Vermehrung  des  Eigentums ­
  bestehe,  während  seine  Abschaffung  ganz  im  Gegenteil  die  Verallgemeinerung
des  Lohnsystems  bedinge.
2 )  „Der  Kommunismus  nimmt  keinem  die  Macht,  sich  gesellschaftliche  Produkte
anzueignen,  er  nimmt  nur  die  Macht,  sich  durch  diese  Aneignung  fremde  Arbeit  zu
unterjochen“  (Kommunistisches  Manifest,  S.  20).
            
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