Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Fünftes  Buch.  Die  Lehren  der  neuesten  /eit.

hängern  der  Nationalisierung  des  Bodens,  Stuaet  Mill,  Wallace,
Heney  Geoege  und  Waleas  1 )  wieder.  Hierdurch  stehen  sie  in  enger
Verbindung  mit  den  Schriftstellern,  von  denen  wir  eben  gesprochen
haben.  Nur  einer,  Gossen,  macht  eine  Ausnahme.
Doch  es  führt  nicht  sehr  weit,  die  Unrechtmäßigkeit  des  Grundbesitzes ­
  nur  zu  behaupten.  Denn  wenn  die  Aneignung  des  Bodens
eine  Ungerechtigkeit  vorstellt,  so  liegt  diese  Ungerechtigkeit  so  weit
zurück,  daß  ihre  Urheber  seit  langem  durch  Verjährung  gedeckt  sind.
Die  meisten  der  jetzigen  Grundbesitzer,  wenn  nicht  alle,  haben  den
Boden  nicht  mit  Gewalt  usurpiert,  sondern  durch  die  Früchte  ihrer
Arbeit  und  ihrer  Ersparnisse  regelrecht  erworben.  In  ihren  Händen
ist  der  Boden  ein  ebenso  rechtmäßig  besessenes  Produktionsmittel,
wie  irgendein  Kapital,  eine  Maschine  zum  Beispiel.  Es  ihnen  ohne
Entschädigung  nehmen,  würde  das  alte  Unrecht  nicht  wieder  gut
machen,  sondern  es  nur  mit  einem  neuen  Unrecht  krönen.  Daher
hatte  die  Theorie  des  Rechtes  der  Gemeinschaft  am  Boden  ein  nur
platonisches  Interesse  bis  zu  dem  Tage,  an  dem  sie  durch  eine  neue
Theorie:  die  der  Rente,  verstärkt  wurde.
Was  beweist  Ricabdo  nämlich  ?  Daß  das  Privilegium  des  Grundbesitzes ­
  sich  sozusagen  unter  unseren  Augen  verewigt.  Der  Boden
genießt  einen  Vorteil,  den  kein  anderes  Kapital  genießt.  Selbsttätig,
automatisch,  außerhalb  jeder  Betätigung  des  Besitzers,  wächst  sein
Einkommen.  Die  Erstreckung  der  Bewirtschaftung  auf  neue  Felder,
das  Wachstum  der  Bevölkerung,  die  sich  hieraus  ergebende  Nachfrage ­
  nach  Nahrungsmitteln  sichern  der  Erde  einen  ins  Endlose
wachsenden  Wert.  Der  Wille,  die  Intelligenz  oder  die  Initiative  des
Besitzers  haben  damit  nichts  zu  schaffen.  Die  Umstände,  das  soziale
Milieu  sind  seine  einzige  Quelle.  Dieser  Wert,  der  aus  der  Gemeinschaft ­
  erwächst,  gehört  ihr;  und  trotzdem  usurpiert  ihn  der  Grundbesitzer ­
  heute  geradeso,  wie  er  im  Anfang  den  Boden  selbst  usurpierte.
Warum  soll  er  nicht  daran  gehindert  werden?
l )  Stuart  Mill:  „Die  Erde  ist  das  ursprüngliche  Erbe  der  gesamten  Menschheit ­
 11 .  (Dissertations  and  Discnssions,  Bd.  IV,  S.  243;  vgl.  anoh  S.  256).
In  seinen  Principles  of  Political  Economy  (Bd.  II,  Kap.  II,  §  ö)  drückt  er
sich  wie  folgt  aus:  „Da  das  wesentliche  Prinzip  des  Eigentums  darin  besteht,  einem
jeden  das,  was  er  durch  seine  Arbeit  erzeugt  und  durch  seine  Enthaltsamkeit  angesammelt ­
  hat,  zu  sichern,  so  kann  sich  dieses  Prinzip  nicht  auf  das  beziehen,  was
kein  Arbeitserzeugnis  ist:  das  Rohmaterial  der  Erde.“  —  Waleas  (Theorie  de  la
propriete  in  den  Etudes  d’economie  sociale,  S.  218)  schreibt:  „Auf  Grund
des  natürlichen  Rechtes  ist  der  Boden  das  Eigentum  des  Staates.“  —  Henry  George
(Progress  and  Poverty,  Buch  VII,  Kap.  I;  S.  297  der  deutschen  Übers,  von
F.  Dobeert  „Fortschritt  nnd  Armut“,  Halle/S.  Verlg.  0.  Hendel)  sagt:  „Das  gleiche
Recht  aller  Menschen  auf  die  Nutznießung  von  Grund  und  Boden  ist  ebenso  klar
wie  das  gleiche  Recht  auf  die  Luft,  die  wir  einatmen  —  es  ist  ein  Recht,  verbürgt
durch  die  Tatsache  ihrer  Existenz.“
            
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