Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  II.  Die  Theorie  der  Bodenrente  und  ihre  Anwendungen.  689

„Stellen  wir  uns  vor“,  schreibt  Stuart  Mill,  „daß  es  eine  Art
Einkommen  gäbe,  die  das  Bestreben  hat,  beständig  ohne  jede  Anstrengung ­
  und  ohne  jedes  Opfer  von  seiten  des  Besitzers  größer  zu
werden,  So  daß  diese  Besitzer  in  der  Gemeinschaft  eine  Klasse  darstellen, ­
  die  sich  auf  Grund  des  natürlichen  Laufes  der  Dinge  fortschreitend ­
  bereichert,  obgleich  sie  eine  absolut  passive  Rolle  spielt.
Es  würde  dann  keine  Verletzung  irgendwelcher  Prinzipien  sein,  auf
denen  das  Privateigentum  beruht,  wenn  der  Staat  sich  diesen  Zuwachs
des  Reichtums  oder  einen  Teil  dieses  Zuwachses,  im  Maße  wie  er
sich  bildet,  aneignet.  Eigentlich  würde  er  niemandem  etwas  nehmen,
sondern  einen  durch  die  Umstände  geschaffenen  Zuwachs  des  Reichtums ­
  nur  zum  Nutzen  der  Gesellschaft  verwenden,  anstatt  ihn  als
einen  unverdienten  Vermögensznwachs  einer  Sonderklasse  zufließen
zu  lassen.  In  genau  diesem  Fall  befindet  sich  nun  die  Rente“  1 ).
Gegen  dieses  Argument  scheint  sich  wirklich  nichts  entscheidendes ­
  einwenden  zu  lassen.  Auf  jeden  Fall  schlug  man  sofort  nach
dem  Erscheinen  des  Werkes  Ricakdo’s  die  Konfiskation  der  Rente  zugunsten ­
  des  Staates  vor.
Schon  1821  schrieb  sein  Freund  James  Mill,  daß  der  Staat  mit
vollem  Recht  nicht  nur  die  jetzige  Rente,  sondern  auch  die  zukünftige ­
  Steigerung  der  Bodenrente  für  sich  in  Anspruch  nehmen
könne,  um  damit  die  öffentlichen  Ausgaben  zu  decken 2 ).  Etwas
später  drückten  die  Saint-Simonisten  den  gleichen  Gedanken  aus 3 ).
Hauptsächlich  war  es  aber  der  Sohn  von  James  Mill,  Stuart  Mill,
der  diesem  Gedanken  anhing.  Schon  in  seinen  Principles  of
Political  Economy  legt  er  den  allgemeinen  Plan  dieser  Reform
dar.  Nach  1870  findet  man  ihn  noch  besser  in  dem  Programm  der
von  ihm  gegründeten  Liga  der  „Land  tenure  Reform  Association“
ausgeführt,  die  seine  Ideen  verbreiten  sollte,  sowie  in  den  Reden  und
Kommentaren,  die  damit  Zusammenhängen  4 ).
Die  Grundzüge  waren  die  folgenden:  1.  Der  Staat  kann  sich
nur  die  zukünftige  Bodenrente  aneignen,  soweit  sie  sich  nach  der
’)  Principles,  B.  V,  Kap.  II.  §  5.
s )  Jasibs  Mill;  Elements  of  Political  Economy,  Kap.  IV,  Abt.  6
(franz.  Übers,  von  1828,  SS.  270—271).  „Diese  fortwährende  Erhöhung  der  Bodenrente,
die  auf  Umständen  beruht,  die  sich  aus  der  Gemeinschaft  ergeben  und  nicht  aus
dem  Tun  und  Lassen  irgendeines  Besitzers,  scheint  nicht  weniger  dazu  geeignet,
in  besonderer  Weise  den  Bedürfnissen  des  Staates  dienstbar  gemacht  zu  werden,
als  das  Einkommen  aus  Boden  in  einem  Lande,  wo  der  Boden  niemals  Privateigentum
gewesen  ist.“
8 )  Vgl.  oben  S.  257.
4 )  Principles  of  Political  Economy,  Bd.  V,  Kap.  II,  §  5.  Vgl.  auch  im
selben  Buche,  Kap.  III,  §§  2  und  6.  Siehe  das  Programm  der  Liga  in  Dissertations
  and  discussions,  B.  IV.
            
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