Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  III.  Die  Solidarisier!.

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Auch  auf  dem  Lande  wird  die  Solidarität  gepredigt,  und  obgleich
sie  hier  an  dem  ganz  besonders  individualistischen  Charakter  des
Buch  Cooperation  von  Gidb:  Des  transformations  que  la  Cooperation
estappelee  nrealiserdansl’ordreeconomique.  —  Über  die  Umwandlungen,
die  die  Kooperation  in  der  wirtschaftlichen  Ordnung  zu  verwirklichen  berufen  ist).
—  Es  ist  Sache  der  Verbraucher  und  nicht  der  Produzenten,  die  Gesellschaft  zu
reorganisieren,  weil  die  letzteren  sich  nur  von  Berufsinteressen  leiten  lassen  können,
während  die  ersteren  notwendigerweise  das  Allgemeininteresse  im  Auge  haben.
Daher  haben  die  Verbraucher  sich  nur  zusammenzutun,  um  für  alle  ihre  Bedürfnisse
zu  sorgen:  —  indem  sie  erstens  alles,  was  sie  verbrauchen,  direkt  von  den  Produzenten
kaufen,  und  indem  sie  es,  sobald  sie  wohlhabend  und  zahlreich  genug  geworden
sind,  selbst  in  ihren  Fabriken  und  auf  ihren  Ländereien  herstellen.  Hierdurch  eignen
sie  sich  zunächst  den  Gewinn  des  Kaufmanns,  und  dann  den  des  Fabrikanten  an,
behalten  davon  aber  nur  das,  was  zur  Ausdehnung  der  Bewegung  notwendig  ist
und  geben  den  Rest  den  Verbrauchern  pro  rata  ihrer  Einkäufe  zurück,  was  auf
die  Abschaffung  des  Profits  hinausläuft.  Wir  haben  gesehen,  daß  diese  Abschaffung
des  Profits  schon  die  Gedanken  Stuakt  Mill’s  beschäftigte  und  sich  für  ihn  mit
einer  ganz  neuen  Entwicklungsphase  verband,  die  er  den  stationären  Zustand
nannte  (siehe  oben  S.  424);  wir  haben  ferner  gesehen,  daß  auch  die  Hedonisten  zu
demselben  Ergebnis  gelangten,  wenn  auch  auf  einem  der  Kooperation  gerade  entgegengesetzten ­
  Wege,  nämlich  dem  der  vollkommen  freien  Konkurrenz.
Es  muß  darauf  hingewiesen  werden,  daß  diese  Revolution  sich  vollziehen
würde,  ohne  irgendwie  an  dem  zu  rühren,  was  man  die  Grundlage  der  sozialen
Ordnung  nennt:  Eigentum,  Erbrecht,  Zinsen  und  ohne  andere  Enteignung,  als  die,
die  sich  aus  dem  freien  Spiel  der  heutigen  wirtschaftlichen  Gesetze  ergäbe.  Diejenigen, ­
  die  derart  zusammen  arbeiten  würden,  wollen  die  bestehenden  Kapitalien  unberührt ­
  lassen:  sie  beabsichtigen,  neue  zu  bilden,  die  die  anderen  überflüssig  machen
werden.  Warum  auch  nicht?  Wenn  die  bestehenden  Kapitalien  nur  das  aufgehäufte
Ergebnis  durch  die  Arbeit  verwirklichter  Gewinne  sind,  warum  sollte  die  Arbeit  nicht
imstande  sein,  dasselbe  noch  einmal  zu  leisten?  Nur  mit  dem  Unterschied,  daß  sie
diese  Kapitalien  jetzt  für  sich  behalten  würde!
Man  hat  diesem  System  vorgeworfen,  daß  es,  auch  wenn  es  durchgeführt  wäre,
doch  nicht  die  Abschaffung  des  Lohnsystems  verwirklichen  würde,  weil  alle  Arbeiter
dann  für  diese  Genossenschaften  arbeiten  würden,  ebenso  wie  sie  heute  im  Dienste
von  Arbeitgebern  stehen.  Darauf  antworten  wir,  daß  der,  der  im  Dienste  einer
Genossenschaft  arbeitet,  der  er  selbst  als  Mitglied  angehört,  recht  nahe  daran
ist,  sein  eigener  Herr  zu  sein.
Übrigens,  wer  hat  denn  das  Recht,  einen  derartigen  Einwurf  zu  machen?
Sicherlich  nicht  die  Verteidiger  der  heutigen  wirtschaftlichen  Ordnung,  die  erklären,
daß  der  Lohnvertrag  der  endgiltige  Typus  des  freien  Kontraktes  ist.  Ebensowenig
die  Kollektivisten,  da  nach  ihrem  System  alle  Menschen  Angestellte  im  Dienste  der
Nation  sein  würden.  Daher  würden  die  einzigen,  die  einen  Grund  hätten,  diese
Kritik  zu  erheben,  die  sein,  die  an  die  Zukunft  und  die  Entwicklung  der  kleinen
selbständigen  Produktion  glauben.  Ihnen  erwidern  wir,  daß  die  einzige  Möglichkeit,
die  sie  haben  ihr  Ideal  verwirklicht  zu  sehen,  das  auch  das  Ideal  eines  Teiles  der
Kooperativsten  ist,  in  der  Organisation  von  Produktivgenossenschaften  unter  der
Kontrolle  und  mit  der  Hilfe  von  Konsumgenossenschaften  besteht.  In  der  Tat  ist  die
Herrschaft  der  Konsumgenossenschaft,  auch  wenn  sie  unter  der  föderalistischen  Form
verallgemeinert  ist,  nicht  mit  dem  Bestände  einer  gewissen  selbständigen  Produktion
unvereinbar,  und  zwar  auf  Grund  verschiedener  Möglichkeiten,  deren  Darlegung  an
dieser  Stelle  unnötig  ist.
            
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