Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

Millionen  Kronen,  den  der  Unselbständigen  für  die  Invaliden-  und  Altersversicherung ­
  mit  10061  Millionen  Kronen  schätzt,  so  kommt  man  zu  folgenden
interessanten  Ergebnissen.

Die  Jahresrenten  exklusive  Staatszuschuß  betragen  im

10.

20.

30.

40.

Für

Jahre

Millionen ­

Kronen

in  Prozenten ­

der
Beiträge

Millionen ­

Kronen

in  Prozenten ­

der
Beiträge

Millionen ­

Kronen

in  Prozenten ­

der
Beiträge

Millionen ­

Kronen

in  Prozenten ­

der
Beiträge

Selbständige

12  2

4-3

33  1

5-8  !  44-3

52

52-9

4-7

Unselbständige

224

22

55-2

21

76-1

2-5

91-2

2-2

Im  vierzigsten  Jahre  der  Versicherung  würden  also  die  Selbständigen  4-7%
der  Beiträge,  die  Unselbständigen  nur  2-2%  ihrer  Beiträge,  beide  exklusive  des
Staatszuschusses,  erhalten.  Achnlich  nach  10,  20  und  30  Jahren.  Das  bedeutet:
Die  Unselbständigen  werden  Kapitalien  aufbringen,  aus  deren  Erträgnissen  ein
erheblicher  Teil  der  Altersrenten  der  Selbständigen  bestritten  werden  wird.
Dennoch  leugnet  die  Regierung  die  Benachteiligung  der  Unselbständigen.
Es  wird  insbesondere  gegen  die  Behauptung,  daß  die  Arbeiter  und  Industriellen
zu  Gunsten  der  versicherten  Selbständigen  Mittel  aufbringen  müssen,  eingewendet: ­
  Die  Versicherung  beginne  für  Jedermann  mit  dem  sechzehnten  Lebensjahre, ­
  so  daß  auch  der  Selbständige  vom  sechzehnten  bis  zum  fünfundsechzigsten
Lebensjahre  Prämien  entrichte,  zuerst  als  unselbständig  und  dann  als  selbständig
Erwerbstätiger.  Ueberdies  habe  er  nur  den  Anspruch  auf  Altersrente.
Dabei  wird  nur  übersehen,  daß  nach  der  Annahme  des  Entwurfes
2,700.000  Gewerbetreibende  und  Bauern  die  Anwartschaft  auf  Altersrente
erwerben  werden,  die  als  Unselbständige  keinerlei  Einlagen  machen  konnten.
Wenn  jemand  sechs  oder  zwölf  Kronen  jährlich  einzahlt,  kann  er  unmöglich  eine
Altersrente  von  dem  im  Gesetze  versprochenen  Ausmaße  erwerben,  sobald  es  sich
um  eine  Schichte  von  so  ungünstigem  Altersaufbau  wie  bei  den  Selbständigen  handelt.
Schon  die  Uebergangszeit  wird  also  mit  den  durch  die  eigenen  Prämien
nicht  gedeckten  Anwartschaften  von  2,700.000  Selbständigen  für  lange  Zeit
hinaus  die  Invaliden-  und  Altersrentenkasse  belasten.  Frühestens  in  9  bis
14  Jahren  nach  Beginn  der  Sozialversicherung  kann  der  Zufluß  solcher  Betriebsinhaber ­
  erwartet  werden,  die  vom  16.  Lebensjahre  ab  ihre  Prämien  eingezahlt
haben.  Aber  auch  dann  werden  jahrelang  Tansende  von  Selbständigen  in  den
Bereich  der  Altersversicherung  eintreten,  ohne  diese  Bedingnng  zu  erfüllen.  Es
kann  ein  volles  Mcnschenaltcr  vergehen,  bevor  sich  dasjenige  verwirklicht,  was
heute  fälschlich  als  Tatsache  hingestellt  wird:  daß  die  versicherten  Selbständigen
ihre  Anwartschaft  auf  Altersrente  auf  Grund  von  Einlagen  erwerben,  die  sic
vom  16.  bis  zum  65.  Lebensjahre  geleistet  haben.
Dabei  geht  man  aber  auch  von  der  Annahme  aus,  daß  alle  Selbständigen,
die  zur  Zahlung  der  Beiträge  verpflichtet  sind,  diese  auch  entrichten  werden.  Man
Übersicht,  daß  bisher  nur  die  wirtschaftlich  kräftigeren  Elemente  in  die  Versicherung ­
  einbezogen  sind.  Erfüllen  sich  die  Pläne  der  Regierung,  so  werden  wir
nunmehr  auch  jene  zahlreichen  Schichten  erreichen,  die  außerstande  sind,  auch  nur
eine  Hilfskraft  in  ihrem  Betriebe  zu  beschäftigen.  Die  gewerbliche  Betriebszählung ­
  von  1902  kennt  693.000  Betriebe,  in  denen  nur  der  Inhaber,  206.000
Betriebe,  in  denen  auch  noch  Familienangehörige  beschäftigt  werden.  Die  land ­
            
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