Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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reduzieren.  Nur  so  kann  man  jede  Gefahr  für  die  gegen  die  Sozialversicherung
gerichteten  Pläne  beseitigen.  Man  ist  sogar  in  der  Lage,  auf  das  immerhin  unangenehme ­
  Mittel  des  Wahlschwindels  zu  verzichten,  mit  dessen  Hilfe  bisher
schwer  gefährdete  Positionen  zu  halten  möglich  war.  Es  ist  dann  natürlich  gleichgültig, ­
  ob  man  das  angestrebte  Ziel  durch  die  paritätische  Vertretung  oder  auf
anderem  Wege  erreicht.
Die  Vorlage  erlegt  nun  den  Arbeitern  bei  der  Invaliden-  und  Altersversicherung ­
  die  Hälfte  der  Prämien  auf,  in  der  Krankenversicherung  wie  bisher  zwei
Drittel  des  Beitrages.  Trotzdem  hat  das  versicherungstechnische  Departement  den
Mut,  den  Arbeitern  in  der  Alters-  und  Jnvalidenrentenkasse  nur  ein  Viertel  der
Vorstandsmandate,  in  den  Bczirksstellcn  ein  Drittel  zuzubilligen,  während  in  den
Krankenkassen  scheinbar  wie  bisher  den  Arbeitern  zwei  Drittel  der  Stimmen  eingeräumt ­
  werden.  Die  Unternehmer  dagegen  erlangen  in  der  Alters-  und  Jnvalidcnrentenkasse
  die  Hälfte  der  Mandate,  in  den  Bezirksstellen  zwei  Drittel  und  in
den  Krankenkassen  ein  Drittel.  Ueberall  soll  daneben  der  Proporz  zu  Gunsten  der
Unternehmer  seine  Wirkung  ausüben.
An  früherer  Stelle  ist  schon  gezeigt  worden,  in  welchem  Maße  der  Kompetenzbereich ­
  der  Krankenkassen  ausgehöhlt  und  welche  wichtigen  Agenden  dadurch
der  Einflußnahme  der  Versicherten  entzogen  werden  sollen.  Das  gesamte  Meldewesen
  wie  die  Beitragseinhebung  werden  den  Bezirksstellen  zugewiesen,  deren
leitender  Beamter  von  der  politischen  Landesbehörde  ernannt  werden  wird.  Von
Parität  ist  hier  nicht  mehr  die  Rede.  An  Stelle  der  Zweidrittelmehrheit  der
Arbeiter  tritt  eine  Zweidrittelmehrheit  der  Unternehmer.  Dabei  wird  es  sich  gerade
um  Gruppen  von  Bctricbsinhabcrn  handeln,  denen  das  Mcldewesen  und  die
Beitragseinhebung  nur  das  Mittel  sein  werden,  jede  geordnete  Verwaltung  unmöglich ­
  zu  machen.  Aber  selbst  die  Zweidrittelvertretung  der  Unternehmer  beseitigt ­
  die  Angst  vor  den  organisierten  Arbeitern  noch  nicht  vollständig.  Um  die
Eindrittelvertretung  der  Arbeiter  noch  weiter  herabzudrücken,  soll  die  Verhältniswahl ­
  eingeführt  >rerden.
Um  ein  Zuviel  an  Sozialpolitik  auf  dem  Gebiete  des  Unterstützungswesens
zu  verhindern,  wird  das  Krankengeld  zwangsweise  an  den  wirklichen  Lohn  angepaßt. ­
  Jede  sozialpolitisch  weiter  gehende  Maßnahme  wird  dadurch  verhindert,  daß
die  Einführung  eines  besonderen  Unterstützungsfondes  für  Ausgesteuerte  und
Rekonvaleszente,  ebenso  die  Versicherung  der  Angehörigen,  auf  Kosten  der  Arbeiter
allein  erfolgen  sollen.  Beiträge  für  diese  Zwecke  sind  nur  mit  Zustimmung  der
Unternehmcrvertrcter  zulässig.  Dem  Krankcnkassenvorstande  verbleibt  von  seiner
bisherigen  Kompetenz  die  Bezahlung  der  vom  Arzte  angewiesenen  Unterstützung,
die  Krankenkontrolle,  die  durch  Ausschaltung  sozialpolitischer  Maßnahmen  den
Mitgliedern  kaum  mundgerecht  zu  wachen  sein  wird,  und  als  ganz  besondere  Annehmlichkeit ­
  der  Kampf  mit  Aerzten  und  Apothekern.
Der  Proporz  und  seine  Wirkungen.
Die  Regierungsvorlage  sucht  freilich  den  Anschein  zu  erwecken,  als  würden
die  um  jede  ernsthafte  Kompetenz  gebrachten  Krankenkassen  der  Verwaltung  der
Arbeiterschaft  überlassen  bleiben.  Das  Gegenteil  entspricht  der  Wahrheit.  Die  Verhältniswahl ­
  wird  an  vielen  Orten  eine  vollständige  Umwälzung  in  den  Krankenkassen ­
  bewirken.  Schon  ihre  eigene  Auffassung  hätte  die  Regierung  von  der  Propagierung ­
  des  Proporzes  abhalten  sollen.  Ist  cs  wahr,  daß  der  politische  Kamps
in  den  Krankenkassen  ein  Uebel  ist,  dann  ist  der  Proporz  am  allerwenigsten  geeignet, ­
  dieses  Uebel  zu  beseitigen.  Gerade  mit  seiner  Hilfe  wird  der  politische
Kampf  in  die  Organe  der  Verwaltung  —  Generalversammlung  und  Vorstand  —
hineingetragen  werden.
            
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