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reduzieren. Nur so kann man jede Gefahr für die gegen die Sozialversicherung
gerichteten Pläne beseitigen. Man ist sogar in der Lage, auf das immerhin unangenehme
Mittel des Wahlschwindels zu verzichten, mit dessen Hilfe bisher
schwer gefährdete Positionen zu halten möglich war. Es ist dann natürlich gleichgültig,
ob man das angestrebte Ziel durch die paritätische Vertretung oder auf
anderem Wege erreicht.
Die Vorlage erlegt nun den Arbeitern bei der Invaliden- und Altersversicherung
die Hälfte der Prämien auf, in der Krankenversicherung wie bisher zwei
Drittel des Beitrages. Trotzdem hat das versicherungstechnische Departement den
Mut, den Arbeitern in der Alters- und Jnvalidenrentenkasse nur ein Viertel der
Vorstandsmandate, in den Bczirksstellcn ein Drittel zuzubilligen, während in den
Krankenkassen scheinbar wie bisher den Arbeitern zwei Drittel der Stimmen eingeräumt
werden. Die Unternehmer dagegen erlangen in der Alters- und Jnvalidcnrentenkasse
die Hälfte der Mandate, in den Bezirksstellen zwei Drittel und in
den Krankenkassen ein Drittel. Ueberall soll daneben der Proporz zu Gunsten der
Unternehmer seine Wirkung ausüben.
An früherer Stelle ist schon gezeigt worden, in welchem Maße der Kompetenzbereich
der Krankenkassen ausgehöhlt und welche wichtigen Agenden dadurch
der Einflußnahme der Versicherten entzogen werden sollen. Das gesamte Meldewesen
wie die Beitragseinhebung werden den Bezirksstellen zugewiesen, deren
leitender Beamter von der politischen Landesbehörde ernannt werden wird. Von
Parität ist hier nicht mehr die Rede. An Stelle der Zweidrittelmehrheit der
Arbeiter tritt eine Zweidrittelmehrheit der Unternehmer. Dabei wird es sich gerade
um Gruppen von Bctricbsinhabcrn handeln, denen das Mcldewesen und die
Beitragseinhebung nur das Mittel sein werden, jede geordnete Verwaltung unmöglich
zu machen. Aber selbst die Zweidrittelvertretung der Unternehmer beseitigt
die Angst vor den organisierten Arbeitern noch nicht vollständig. Um die
Eindrittelvertretung der Arbeiter noch weiter herabzudrücken, soll die Verhältniswahl
eingeführt >rerden.
Um ein Zuviel an Sozialpolitik auf dem Gebiete des Unterstützungswesens
zu verhindern, wird das Krankengeld zwangsweise an den wirklichen Lohn angepaßt.
Jede sozialpolitisch weiter gehende Maßnahme wird dadurch verhindert, daß
die Einführung eines besonderen Unterstützungsfondes für Ausgesteuerte und
Rekonvaleszente, ebenso die Versicherung der Angehörigen, auf Kosten der Arbeiter
allein erfolgen sollen. Beiträge für diese Zwecke sind nur mit Zustimmung der
Unternehmcrvertrcter zulässig. Dem Krankcnkassenvorstande verbleibt von seiner
bisherigen Kompetenz die Bezahlung der vom Arzte angewiesenen Unterstützung,
die Krankenkontrolle, die durch Ausschaltung sozialpolitischer Maßnahmen den
Mitgliedern kaum mundgerecht zu wachen sein wird, und als ganz besondere Annehmlichkeit
der Kampf mit Aerzten und Apothekern.
Der Proporz und seine Wirkungen.
Die Regierungsvorlage sucht freilich den Anschein zu erwecken, als würden
die um jede ernsthafte Kompetenz gebrachten Krankenkassen der Verwaltung der
Arbeiterschaft überlassen bleiben. Das Gegenteil entspricht der Wahrheit. Die Verhältniswahl
wird an vielen Orten eine vollständige Umwälzung in den Krankenkassen
bewirken. Schon ihre eigene Auffassung hätte die Regierung von der Propagierung
des Proporzes abhalten sollen. Ist cs wahr, daß der politische Kamps
in den Krankenkassen ein Uebel ist, dann ist der Proporz am allerwenigsten geeignet,
dieses Uebel zu beseitigen. Gerade mit seiner Hilfe wird der politische
Kampf in die Organe der Verwaltung — Generalversammlung und Vorstand —
hineingetragen werden.