Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Weg,  der  zur  Erlangung  des  Depot-  und  Depositenrechts  führte:  Gründung
von  offenen  Handelsgesellschaften  und  Kommanditgesellschaften  als  Personlich
  haftende  Gesellschafter  durch  Personen,  die  1920  bereits  5  Jahre  im
Bankfach  tätig  waren.
Neben  diesen  Banken,  die  alle  oder  sehr  viele  Geschäftsztvcige  (Sparten)
betreiben  sKreditbanken,  Universalbanken,  Omnibanken,  Spekulationsbanken)
  —  Arbeits  Vereinigung,  im  Gegensatz  zur  Arbeitsteilung
  im  englischen  Bankgewerbe  —,  gibt  es  schon  seit  langem  Spezi ­
  albanken,  wie  die  Notenbanken,  die  Hypothekenbanken,  dieZahlungsvermittlungsbanken
  (Bank  des  Berliner  Kassenvcreius),  die  Überseebanken,
die  Viehmarktsbanken,  die  Eisenbahnbanken,  die  Jinanziernngsbanken
sz.  B.:  Bank  für  Brauindustrie)  usw.,  weiter  Banksirmc»,  die  sich  einem
einzigen  Zweige  widmen,  z.  B.  dem  Börsen-  und  Spekulationsgeschäft  oder
dem  Finanzierungsgeschäft.
Besonders  in  der  Inflationszeit  (1921—1923)  sind  eine  große  Zahl  Spezialbanken ­
  ins  Leben  gerufen  worden,  denen  zum  Teil  nur  ein  sehr  kurzes
Dasein  beschieden  gewesen  ist.  In  der  Hauptsache  handelt  es  sich  hierbei  um
Zusammenschlüsse  zur  Erzielung  gemeinschaftlicher  Haftung
für  Kredite  b  e  st  i  m  m  t  c  r  Gruppen.  Gehcimrat  Dr.  Friedrichs ­
  sagt:  „Die  Spezialbanken  mögen  wohl  innerhalb  ihres  Personenkreises ­
  eine  Art  Bankgeschäft  betreiben,  aber  eine  Bank  sollte  nicht  auf  der
Basis  eines  einzelnen  Gewerbes  stehen,  eine  Bank  bedarf  einer  möglichst
breiten  Grundlage,  wenn  sie  sicherstehen  will  Je  vielseitiger  der  Kundenkreis, ­
  um  so  selbständiger  die  Bank."  Nach  Art  der  Gründer  und  gleichzeitig ­
  der  Kunden  können  wir  gliedern  2 );  die  Industrie  -  und  B  r  a  u  -
chenbanken 3 )  —  ihr  Charakteristikum  ist:  Verbindung  ans  Gedeih  und
Z  Referat  „Die  Reichsbaukpolitik  unter  besonderer  Berücksichtigung  der  Belange ­
  der  Kreditgenossenschaften".  Gehalten  bei  der  Berliner  Tagung  des  Giroverbandes
  der  Dresdner  Bank  am  6.  Februar  1925.  Berlin  1925.
2)  S.  auch  „Die  Sparkasse"  1924,  Nr.  1143.
3)  Solche  Banken,  die  einem  bestimmten  Geschäftsziveige  Mittel  zuführen
wollten,  waren  z.  B.:  die  Auto-Bank,  die  Bank  für  industrielle  Nersicherungcn,
die  Bank  für  Handel  und  Filmindustrie,  die  Bayerische  Holzkreditbank,  die
Deutsche  Hopfenbank,  die  Kalibank,  die  Metallbank,  die  Montanbank,  die  Seehandclsbank,
  die  Wnrttcmbcrgische  Finanz-A.-G.  —  Zn  nennen  sind  ivciter:  die
Deutsche  Verkehrskreditbank,  die  Bayerische  Vcrkchrskrcditbank,  die  Schlesische
Verkchrskrcditbank  usiv.
            
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