Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

l  0  O.  GW.  25.  A.

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stellung  und  Veröffentlichung  erfolgt  durch  die  Statistische  Abteilung  der
Reichsbank.  x )
Die  den  Banken  anvertrauten  Depositengelder  sind  sehr  verschiedener
Natur:  Zum  Teil  sind  es  zeitweise  nicht  benötigte  Gelder  von  Kaufleuten
sKassenvorräte)  und  von  Privaten,  die  z.  B.  ihr  Gehalt  einzahlen  und  allmählich ­
  im  Laufe  des  Quartals  abheben,  zum  Teil  Betriebsreserven  der
Gewerbetreibenden,  zum  Teil  auch  dauernde  Einlagen,  die  den  Charakter
von  Spargeldern  (Einnahmeüberschüssen)  haben  und  nachher  mitunter  in
Effektenanlage  umgewandelt  werden.  Die  Banken  sind  in  ihrem  Depositengeschäft ­
  die  „Saugapparate  für  die  Konzentration  der  zerstreuten
Leihkapitalien"  sSchäffl  es.  Sie  sind  mehr  als  bloße  Kredit  Vermittler: ­
  Sie  formen  swie  der  Fabrikant  die  Rohstoffe)  die  Kapitalien  um
und  leihen  sie  dann  für  eigene  Rechnung  und  Gefahr  aus.  In  diesem  Sinne
spricht  M  a  c  l  e  o  d  von  „manufactory  of  credit".
Zur  Bequemlichkeit  des  Publikums  haben  die  Banken  an  größeren
Orten  zahlreiche  Depositenkassen  errichtet.  Diese  haben  sich  anfangs ­
  ihre  Kunden  in  der  Weise  herangezogen,  daß  sie  zunächst  den  Gewerbetreibenden ­
  der  näheren  Umgebung  Kredite  einräumten.  Die  damit
bezahlten  Gläubiger  ließen  dann  die  Gelder  häufig  bei  der  Bank  stehen
und  besorgten  nach  und  nach  ihren  gesamten  bankmäßigen  Verkehr  durch
die  Depositenkasse.  Aus  den  Depositenkassen  wurden  so  Wechselstuben, ­
  die  alle  Bankgeschäfte  in  gleicher  Weise  wie  die  Zentrale  besorgten.
  Die  Angabe  des  Aktien-  und  Reservekapitals  an  den  Schaufenstern ­
  der  Depositenkassen  soll  denen,  die  Gelder  in  Verwahrung
geben  wollen,  Vertrauen  einflößen.  Wichtiger  wäre  Angabe  der  Höhe
der  Verpflichtungen,  für  welche  dieses  Eigenkapital  Garantiefonds  sein  soll.
b)  Technik  des  Depositenverkehrs.
Bei  der  Errichtung  des  Kontos  erhält  der  Kunde  in  der  Regel  ein
Depositenbuch,  in  das  alle  Zahlungen  und  alle  Abhebungen  einzuträger:
  sind,  ferner  ein  Stück  der  „Bedingungen  für  den  Depositenverkehr",
i)  Von  Ausbruch  des  Krieges  an  unterblieb,  im  Einverständnis  mit  der
Reichsbank,  die  Veröffentlichung  der  Zweimonatsbilanzen.  Seit  Ende  Februar
1925  ist  wieder,  auf  Anordnung  des  Wirtschaftsministers,  die  Veröffentlichung
der  Zweimonatsbilanzen  aufgenommen  worden.
            
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