Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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fach  beschränkt.  Dem  Ehemann  steht  (§  1363  BGB.)  die  Verwaltung  und
Nutznießung  des  eingebrachten  Gutes  zu;  Verfügungen  über  dieses  Vermögen ­
  bedürfen  also,  im  Gegensatz  zum  Vorbehaltsgut,  seiner  Genehmigung. ­
  Da  die  Bank  nicht  feststellen  kann,  ob  und  inwieweit  das  Vermögen ­
  der  Ehefrau  Vorbehaltsgut  ist,  läßt  sie  sich  grundsätzlich  vor  der
Eröffnung  eines  Kontos  schriftliche  Genehmigung  des  Ehemannes  erteilen.
Diese  Genehmigung  genügt  für  alle  später  vorzunehmenden  Geschäfte.
c)  Verzins  ling  der  Depositengelder.
Die  Höhe  der  Zinsen  für  Depositengelder  richtet  sich  in  erster  Linie  nach
der  Länge  der  ausbedungenen  Kündigungsfrist.  Gelder,  die  jederzeit  voni
Hinterleger  zurückverlangt  werden  können  (Gelder  an  esll),  haben  für  die
Bank  nur  geringen  Wert,  denn  den  k  u  r  z  f  ä  l  l  i  g  e  n  Forderungen
müssen  leicht  verfügbare  Deckungsmittcl  gegenüberstehen,  damit  auch  in
kritischen  Augenblicken  die  Bank  nicht  zahlungsunfähig  wird.  Gelder  „mit
täglicher  Kündigung"  („Tägliches  Geld")  werden  daher  nur  niedrig  verzinst.
Entsprechend  ihren  Aktivgeschäften  sind  die  Banken  auch  bestrebt,  Depositen ­
  mit  ein-  oder  mehrmonatlicher  Kündigungsfrist  zu  erlangen,  für  die
sie,  gemäß  ihrem  eigenen  hiermit  erzielten  Gewinn,  höhere  Zinsen  gewähren. ­
  Vergütet  die  Bank  z.  B.  für  Gelder,  die  täglich  zurückgefordert
werden  können,  4V2  %,  so  ist  die  Verzinsung  der  Mvnatsgclder  —
d.  h.  der  Gelder,  die  einen  Monat  vor  ihrer  Abhebung  gekündigt  werden
müssen  —  etwa  5  %,  die  der  Dreimonatsgelder  etwa  6  %.
Viele  Banken  und  Bankinstitute  machen  einen  Unterschied  zwischen  „Einbzw.
  Dreimonatsgeldern  fix"  und  „ein-  bzw.  dreimonatlichen  Geldern".  Unter
Geldern,  die  auf  drei  Monate  fix  gegeben  sind,  werden  Depositen  verstanden,
die  nach  drei  Monaten,  vom  Tage  der  Einzahlung  ab  gerechnet,  fällig  sind  und
deren  Verzinsung  dann  auch,  falls  eine  Prolongation  nicht  stattfindet,  in  der
Regel  mit  diesem  Tage  endet.  Dreimonatsgelder  dagegen  müßen  drei  Monate
vor  dem  Termin,  an  dem  Rückzahlung  gewünscht  wird,  noch  besonders  gekündigt ­
  werden.
Neben  der  Länge  der  Kündigungsfrist  hat  die  allgemeine  Lage  des  Geld-Marktes,
  die  in  dem  Bankdiskont  und  dem  Privatdiskonr
ihren  Ausdruck  findet,  Einfluß  auf  die  Höhe  der  Zinsen  für  Depositengelder.
Durch  K  0  n  d  i  t  i  0  n  e  n  k  a  r  t  e  l  l  e  sind  die  Zinssätze  fauch  fürs  Soll;
weiter  auch  die  Provisionssätze  usw.)  einheitlich  fürs  Reich,  für
größere  Gebiete  oder  für  den  Platz  festgesetzt.
            
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