168
verständigen zur Durchführung gelangen würden, ergriff die Reichsbank
zur Sicherung der Stabilisierungspolitik die Initiative:
Sie errichtete auf Grund des Gesetzes vom 19. März 1924 die
Deutsche G o l d d i s k o n t b a u k, die der deutschen Wirtschaft erheb
liche Goldkapitalien zuführte — hauptsächlich durch Rediskontierungen im
Auslande — und damit die deutsche Kredit- und Währungslage wesentlicb
erleichterte, und führte die gesamten Geschäfte der Golddiskontbank für
deren Rechnung.
Die Golddiskontbank war aber nicht das eigentliche Ziel; sie sollte viel
mehr nur eine Zwischenlösung bilden. Der Reichsbank war, um „der künf
tigen Entwicklung der deutschen Währungsverhältnisse nicht vorzugreifen",
das Recht gegeben, die Goldbank zu liquidieren, sobald die endgültige
Währungsbank errichtet sei.
Das Dawes-Komitee hatte Errichtung eines neuen Noteninstituis oder
Umgestaltung der bisherigen Reichsbnnk vorgeschlagen. Die Entscheidung
hierüber sollte ein „Organisationskomitee" treffen, dem der
Reichsbankpräsident Or. Schacht und der englische Bankier Sir Ro
bert Kindcrslcy angehörte. Dieses Komitee entschied sich für eine
Reorganisierung der bisherigen Notenbank. Die Be
gründung lautet:
„Im Hinblick auf die Tatsache, daß die Organisation der Reichsbank mit
ihren 95 Hauptstellen und 350 Zwischenstellen nach Ansicht unseres Ko-
uiitees für jede neue Notenbank nötig sei, kam unser Komitee zu dem
Schlüsse, daß die beste Methode zur Herbeiführung des von den Experten
in Aussicht genommenen Zustandes unter möglichst geringen Eingriffen in
das nationale Leben Deutschlands zum größten Vorteil aller Beteiligten
darin bestehen würde, die bestehende Bank zu reorganisieren durch Zu
teilung von neuen Anteilen an die bisherigen Anteilhaber, wie in deni
Plane vorgesehen, und durch weitere Kapitalausgabe."
Das Organisationskomitee, das Reichsbank-Dircktoriuin und die Reichs
regierung arbeiteten nunmehr einen Entwurf zu einem Bankgesetz aus.
Nachdem dieser am 21. August 1924 die Zustimmung des Reichsrats ge
funden hatte, wurde er noch ani selben Tage dem Reichstag als Drucksache
vorgelegt, ani 29. August von ihm in 3. Lesung verabschiedet und unter dem
30. August 1924 als B a n k g e s e tz veröffentlicht.