eines Unterpfandes ober sonstige Sicherheit abzuheben, ziehen sie über
ihn Auskünfte bei Geschäftsfreunden oder Auskunftsbüros ein *) und verlangen
meist auch Vorlegung der letzten Jahresbilanzen. Bei Beanspruchung
großer Kredite ist es allgemein üblich, daß die Bankdirektion den
Antrag der bei ihr bestehenden, aus Aufsichtsratsmitgliedern und Direktoren
sich zusammensetzenden „K r e d i t k o m m i s s i o n" vorlegt. Meist
behält sich die den Kredit gewährende Bank das Recht vor, in gewissen
Zeiträumen Einblick in die Bücher des Schuldners zu nehmen und die
Geschäftsverbindung jederzeit nach freiem Ermessen aufzuheben, wobei
aber eine angeniessene Kündigungsfrist gestellt wird. In der Regel wird
Ausschließlichkeits-Erklärung gefordert, d. h. der Kunde
muß sich verpflichten, nicht noch eine andere Bankverbindung zu unterhalten,
insbesondere nicht bei dieser ebenfalls einen Kredit in Anspruch
zu nehmen.
Der Kredit wird entweder als Barkredit gewährt, und zwar in
laufender Rechnung (Kontokorrentkredit), oder aber: die Bank legt ihre
Mittel nicht fest, sondern stellt nur ihr Akzept dem Kunden zur Verfügung
(A k z e p t k r e d i t). Durch dessen Diskontierung verschafft sich
der Kunde den gewünschten Betrag. Bei Fälligkeit — gewöhnlich wird
das Bankakzept auf 3 Monate gegeben — hat der Kunde für Deckung zu
sorgen, die er sich zumeist durch Inanspruchnahme eines neuen Akzeptkredites
beschafft. Mitunter wird ein Teil des gewährten Kredits als
Bar-, ein Teil als Akzeptkredit gewährt, oder die Bank behält sich vor,
jederzeit den gewährten Barkredit in einen Akzeptkredit umzuwandeln.
Viele Banken fordern mit Einreichung des Kreditantrages Ausfüllung
eines Formulars, in dem u. a. auch anzugeben ist, wozu der Kredit benötigt
wird. Wesentlich für den Kreditgeber ist vor allem die persönliche
Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Die Bank wird daher
die diesbezüglichen Verhältnisse genau prüfen und einem Spieler oder
Verschwender oder jemandem, der einen schlechten Ruf genießt, unter
keinen Umständen, auch wenn er persönlich sehr vermögend ist, den Kredit
einräumen.
st Literatur: A. Königsberger, Die berufliche Auskunfterteilung. Stungar
1907. W. Schimmelpfeng, Kaufmännische Erkundigung. Berlin 1895. Eugen
Sutro, Die kaufmännische Krediterkundigung. Leipzig 1902. 25 Jahre Creditreform,
Festschrift des Verbandes der Vereine Creditreform. Leipzig 1906.
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