Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Ursprunges  sind,  befreien.  Auf  rein  englische  Werte  (Konsols,  englische ­
  Munizipal-  und  Eisenbahn-Anleihen)  kann  hingegen  (seit  der  FinanzbiU
von  1909/10)  der  nicht  britische  Besitzer  Steuer  nicht  mehr  reklamieren.
Viel  angewendet  wurde  das  Affidavit  im  Weltkriege.  Man  wollte  dadurch ­
  verhüten,  daß  Kupons  aus  km  feindlichen  Anslande  eingelöst  werden, ­
  bzw.  daß  die  Ausländer  eine  günstigere  Valuta  erhalten.  Sv  mußten
z.  B.  die  Einreicher  von  Zinsscheinen  österreichischer  und  ungarischer  Anleihen ­
  in  Deutschland  eine  schriftliche  Erklärung  abgeben  des  Inhaltes,  daß
die  von  ihnen  vorgelegten  Kupons  von  in  Deutschland  ruhenden,  deutschgestempelten
  Stücken  abgetrennt  sind,  die  Eigentum  deutscher  Staatsangehöriger ­
  bzw.  neutraler  Ausländer  sind.  Das  Affidavit,  das  gemäß
§  2  der  Verordnung  über  Maßnahmen  gegen  die  Kapitalflucht  vom  24.  Oktober ­
  1919  abzugeben  war,  lautete:

Ich  erkläre
Wir  erklären

Lidesstattliche  Erklärung,
hiermit  an  Eides  Statt  das  Folgende:

1.

2.

Die'  auf  der  Rückseite  dieser  Erklärung  nach  Nennwert,  Gattung  und  üblichen
Unterscheidungsmerkmalen  aufgeführten  Wertpapiere  sind  Eigentum.
Die  von  zur  Einlösung  eingereichten  Zins-  oder  Gewinnanteilscheine
gehören  zu  den  auf  der  Rückseite  aufgeführten  Wertpapieren.

3.

Für  das  Einkommen  aus  den  auf  der  Rückseite  aufgeführten  Wertpapieren
~v-  in  Deutschland  nicht  steuerpflichtig.

4.  Die  Einlösung  der  eingereichten  Zins-  oder  Gewinnanteilscheinc  erfolgt  weder
mittelbar  noch  unmittelbar  für  Rechnung  einer  dritten  Person,  die  einer
Besteuerung  in  Deutschland  unterliegt.

Ort  und  Datum:
Wohnort  und  Adresse:

(Muß  vom  Einreicher  handschriftlich ­
  ausgefüllt  werden.)

Eigenhändige  Unterschrift:

Ist  der  letzte  Kupon  bzw.  Dividendenschein  abgetrennt,  so  wird  gegen
Aushändigung  des  T  a  l  o  n  s  sZinsleiste),  der  im  allgemeinen  einen  Teil
des  Kuponsbogens  bildet  ssiche  Beilage  3),  eine  neue  Serie  Kupons  —  im
allgemeinen  wieder  ein  Knponbogen  mit  20  Kupons  (bzw.  Dividendenscheinen) ­
  und  einem  Talon  —  ausgeliefert.  Ist  dem  Wertpapier  ein  Talon
            
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