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will sie Adolph Wagner „prinzipiell ebensowenig verwerfen, wie
hohe Steuern, wenn der Bedarf des Staates sie fordert".
Eine der ältesten Arten der Zwangsanleihe ist es, wenn der Staat geleistete
oder noch zu leistende Dienste sän Gläubiger, Pensionäre, Beamte) in
Bons, anstatt in barem Gelde bezahlt. Eine Abart der Zwangsanleihen sind
auch die vorschußweise eingeforderten Steuern, zu denen jedoch, ebenso wie zu
den anderen Zwangsanleihen, ein Staat nur in äußersten Fällen greifen wird.
Verzinsliche und unverzinsliche Anleihen. Abgesehen von den Darlehen,
die einige Zentralnotenbanken den betreffenden Staaten zinsfrei
iiberlassen müssen, bildet heute die Regel, daß der Staat für Anleiheit,
die er aufnimmt, eine Verzinsung gewährt.
Haben im Laufe der Jahre die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse
eines Landes eine Änderung erfahren, d. h. ist der Zinsfuß gesunken,
der Kredit des Landes gestiegen, dann sucht der Staat hieraus
Vorteil zu ziehen, und es tritt vielfach eine Anpassung des Anleihezinses
au die Verhältnisse des heimischen Geldmarktes, eine Zinsfußumwandlung
^Konversion oder Konvertierung) ein (siehe S. 320 ff.).
Bereits bei der Emission kann vorgesehen sein, daß der ursprüngliche Zinsfuß
sich verringert (sog. automatisch Konversion). So waren z. B. bei
den 1918 ausgegebenen Preußischen Konsols (sog. S t a f f e l a n l e i h e) für
die ersten 5 Jahre 4 %, für die folgenden 5 Jahre 3 3 U % und dann nur noch
3 1 /a °/o Zinsen versprochen worden.
Eine Konversion kann auch in der Weise erfolgen, daß die Gläubiger veranlaßt
werden, eine Zuzahlung zu' leisten, ohne daß damit eine Erhöhung der
Zinssumme eintritt. Auch Abänderungen sonstiger Bedingungen, wie z. B.
Umwandlung einer zurückzuzahlenden Schuld in eine Rentenschuld, pflegt man
als Konversion zu bezeichnen.
Nicht zu verwechseln mit der Konversion, d. h. der vertragsmäßigen
Herabsetzung des Nominalzinsfußes, die sich nur der Staat,
dessen Finanzen geregelte sind, erlauben darf, ist die gewaltsame, einseitige
Zins Herabsetzung bankerotter Staaten. Da sie
einer partiellen Zahlungseinstellung gleichkommt, spricht man von notleidenden
Anleihen und notleidenden Zinsscheinen.
Konsolidation oder Unifizierung nennt man die Vereinigung
mehrerer Anleihen usw. in eine einheitliche, konsolidierte
oder unifizierte Anleihe. Die in England für die einzelnen
Abschnitte der konsolidierten Anleihen übliche Bezeichnung Consola —